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Warennummer 2309.90.31 – Futterzubereitungen mit wenig Milch

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Diese Warennummer umfasst Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art, die keine Milcherzeugnisse oder weniger als 10 GHT Milcherzeugnisse enthalten und unter „andere, einschließlich Vormischungen“ fallen, wenn sie keine Stärke oder höchstens 10 GHT Stärke enthalten. Zubereitungen mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10 oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT, gehören in die Nachbarnummer 2309.90.33. Die Zolltarifnummern darunter richten sich nach Ausgangsstoff, Verwendung und Erzeugnisart.

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 2309.90.31?

Die Zolltarifnummern 2309.90.31.12.0 bis 2309.90.31.21.0 betreffen Zubereitungen aus Malzkeimlingen und Rückständen vom Sichten der Gerste mit einem Proteingehalt von 12,5 GHT oder mehr, unterschieden nach einem Proteingehalt von 15,5 GHT oder mehr, nach Erbsenprotein und nach Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf. Die Zolltarifnummern 2309.90.31.30.0 und 2309.90.31.40.0 betreffen Fischfutter, unterschieden nach Erbsenprotein mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse und anderem. Die Zolltarifnummern 2309.90.31.51.0 bis 2309.90.31.69.0 betreffen Futtermittelzusatzstoffe aus 68 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 GHT L-Lysin-Sulfat, unterschieden nach Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, und anderen Waren. Die Zolltarifnummern 2309.90.31.81.0 bis 2309.90.31.99.0 betreffen Waren, die nicht unter die vorstehenden Merkmale fallen, unterschieden nach Erbsenprotein mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse und nach Hunde- und Katzenfutter.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelRückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter
PositionZubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art
Unterpositionandere
andere, einschließlich Vormischungen
Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 1702.30.50, 1702.30.90, 1702.40.90, 1702.90.50 und 2106.90.55 oder Stärke oder Milcherzeugnisse enthaltend
Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend
keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von 10 GHT oder weniger
Kombinierte Nomenklaturkeine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHTDiese Seite
Zubereitung, bestehend aus einer Mischung aus Malzkeimlingen und Rückständen vom Sichten der Gerste vor dem Mälzen (einschließlich anderer Samen) sowie vom Reinigen der Gerstenkörner nach dem Mälzen, mit einem Proteingehalt von 12,5 GHT oder mehr
mit einem Proteingehalt von 15,5 GHT oder mehr
Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf
ZolltarifnummerErbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiert50 % mit Unterlage Y155; sonst 23,00 EUR je t · 61 vZTA
Zolltarifnummerandere50 % mit Unterlage Y155; sonst 23,00 EUR je t · 61 vZTA
andere
ZolltarifnummerErbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiert50 % mit Unterlage Y155; sonst 23,00 EUR je t · 61 vZTA
Zolltarifnummerandere50 % mit Unterlage Y155; sonst 23,00 EUR je t · 61 vZTA
andere
Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf
ZolltarifnummerErbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiert50 % mit Unterlage Y155; sonst 23,00 EUR je t · 61 vZTA
Zolltarifnummerandere50 % mit Unterlage Y155; sonst 23,00 EUR je t · 61 vZTA
andere
ZolltarifnummerErbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiert50 % mit Unterlage Y155; sonst 23,00 EUR je t · 61 vZTA
Zolltarifnummerandere50 % mit Unterlage Y155; sonst 23,00 EUR je t · 61 vZTA
Fischfutter
ZolltarifnummerErbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiert50 % mit Unterlage Y155; sonst 23,00 EUR je t · 61 vZTA
Zolltarifnummerandere50 % mit Unterlage Y155; sonst 23,00 EUR je t · 61 vZTA
Futtermittelzusatzstoff, bezogen auf die Trockenmasse bestehend aus – 68 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 GHT L-Lysin-Sulfat und – nicht mehr als 32 GHT anderen Bestandteilen wie Kohlenhydraten und anderen Aminosäuren
zur Verwendung bei der Produktion von Tierfuttermitteln und/oder zur Verwendung bei der Produktion von Arzneimitteln
ZolltarifnummerHunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf50 % mit Unterlage Y155; sonst 23,00 EUR je t · 61 vZTA
Zolltarifnummerandere50 % mit Unterlage Y155; sonst 23,00 EUR je t · 61 vZTA
andere
ZolltarifnummerHunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf50 % mit Unterlage Y155; sonst 23,00 EUR je t · 61 vZTA
Zolltarifnummerandere50 % mit Unterlage Y155; sonst 23,00 EUR je t · 61 vZTA
andere
Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf
ZolltarifnummerErbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiert50 % mit Unterlage Y155; sonst 23,00 EUR je t · 61 vZTA
Zolltarifnummerandere50 % mit Unterlage Y155; sonst 23,00 EUR je t · 61 vZTA
andere
ZolltarifnummerErbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiert50 % mit Unterlage Y155; sonst 23,00 EUR je t · 61 vZTA
Zolltarifnummerandere50 % mit Unterlage Y155; sonst 23,00 EUR je t · 61 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 2309.90.31

erhöht den ZollAntidumpingzoll · China58,2 bis 115,9 % je nach Zolltarifnummer; für Hersteller mit eigenem Zusatzcode gelten eigene Sätze.bis 115,9 %
PflichtRegistrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren) · ChinaGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleDrittlandszoll · BelarusEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische UnionEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · FäröerEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · GrönlandEinfuhr
KontrolleDrittlandszoll · RusslandEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle LänderEinfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen · alle LänderEinfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 2309.90.31

Anmerkungen (4)

Wortlaut · Kapitel 23, Anmerkung 1
1. Zu Position 2309 gehören auch Erzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen, die aus der Verarbeitung von pflanzlichen oder tierischen Stoffen stammen und die durch die Verarbeitung die wesentlichen Merkmale der Ausgangsstoffe verloren haben. Dies gilt nicht für pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und Nebenerzeugnisse aus dieser Verarbeitung.
Wortlaut · Kapitel 23, Zusätzliche Anmerkung 4
4. Für die Anwendung der Unterpositionen 2309.10.11 bis 2309.10.70 und 2309.90.31 bis 2309.90.70 gelten als Milcherzeugnisse die Waren der Positionen 0401, 0402, 0404, 0405, 0406 und der Unterpositionen 0403.20.11 bis 0403.20.39, 0403.90.11 bis 0403.90.69, 1702.11.00, 1702.19.00 und 2106.90.51.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 23, Zusätzliche Anmerkung 5
5. Zu Unterposition 2309.90.20 gehören — mit Ausnahme von Mischungen aus Rückständen der Maisstärkegewinnung mit Erzeugnissen von anderen Pflanzen oder Erzeugnissen aus Mais, die aus anderen Verfahren als der Nassmüllerei zur Maisstärkeherstellung gewonnen wurden — nur Rückstände aus der Maisstärkegewinnung, die enthalten: — 15 GHT oder weniger Rückstände vom Sichten von Mais aus dem nassmüllerischen Verfahren und/oder — Rückstände aus Maisquellwasser aus dem nassmüllerischen Verfahren, das zur Herstellung von Alkohol oder anderen Erzeugnissen aus Stärke gebraucht wurde. Diese Erzeugnisse können auch Rückstände aus der Maiskeimölgewinnung mittels nassmüllerischem Verfahren enthalten. Ihr Stärkegehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil K der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 und bezogen auf die Trockenmasse, darf 28 GHT nicht übersteigen. Der Fettgehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil G der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 und bezogen auf die Trockenmasse, darf 4,5 GHT nicht übersteigen. Der Proteingehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil C der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 und bezogen auf die Trockenmasse, darf 40 % nicht übersteigen.
Wortlaut · Abschnitt IV, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

Einreihungsverordnungen (17)

VerordnungWareDamals
2022/55701.04.2022Stärkereiche Fraktion aus der Trennung von Erbsenmehl wurde in die Warennummer 2309.90.51 eingereiht.2309.90.51
2022/55701.04.2022Proteinreiche Fraktion aus der Trennung von Erbsenmehl, als Pulver oder Pellets, wurde in die Warennummer 2309.90.31 eingereiht.2309.90.31
1144/201228.11.2012Modifizierte dehydratisierte Rohrzuckermelasse als Puder ohne Stärke wurde in die Warennummer 2309.90.96 eingereiht.2309.90.96
2696/9521.11.1995Pulver, Granulat oder Pellets aus Calciumhydrogenorthophosphat, Calciumbis(dihydrogenorthophosphat) und Calciumcarbonat zur Futterung wurde in die damalige Warennummer 2309.90.93 eingereiht, heute in 2309.90.96.2309.90.93heute 2309.90.96
1533/9212.06.1992Eine Zubereitung aus Hexacalciumtrinatriumpentakis(orthophosphat) und Tricalciumbis(orthophosphat) zur Tierfütterung wurde in die damalige Warennummer 2309.90.99 eingereiht, heute in 2309.90.96.2309.90.99heute 2309.90.96
509/9228.02.1992Zubereitung aus Calciumhydrogenorthophosphat und Calciumbis(dihydrogenorthophosphat) zur Tierfütterung wurde in die damalige Warennummer 2309.90.99 eingereiht, heute in 2309.90.96.2309.90.99heute 2309.90.96

Urteile des EuGH (3)

UrteilKernsatz
C-568/1120.06.20131. Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission vom 27. …
C-366/2216.11.2023Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission …
C-144/1503.03.2016Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 948/2009 der Kommission vom 30. …

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 2309.90.31

Welche Zolltarifnummer unter der Warennummer 2309.90.31 gilt für Zubereitungen aus Malzkeimlingen?

Zubereitungen aus Malzkeimlingen und Rückständen vom Sichten der Gerste mit einem Proteingehalt von 12,5 GHT oder mehr gehören in die Zolltarifnummern 2309.90.31.12.0 bis 2309.90.31.21.0. Welche davon gilt, richtet sich nach dem Proteingehalt, nach Erbsenprotein und danach, ob es sich um Hunde- und Katzenfutter handelt.

Welcher Zoll gilt bei der Einfuhr aus Belarus unter der Warennummer 2309.90.31?

Bei der Einfuhr aus Belarus gilt unter der Warennummer 2309.90.31 der Drittlandszoll. Dasselbe gilt bei der Einfuhr aus Russland.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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