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HS-Code 2309.90 – Andere Futterzubereitungen für Tiere

HS-Code · 6-stellig

Unterposition 2309.90 mit dem Wortlaut „andere“ erfasst Zubereitungen der zur Fütterung verwendeten Art, die in Position 2309 nicht anders genannt sind. Anders als die Nachbarnummer 2309.10 für Hunde- und Katzenfutter in Aufmachungen für den Einzelverkauf erfasst 2309.90 alle übrigen Futterzubereitungen dieser Art. Die Nummern darunter richten sich nach dem Gehalt an Stärke, Glucose, Maltodextrin und Milcherzeugnissen, und Solubles von Fischen oder Meeressäugetieren haben eine eigene Nummer.

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01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 2309.90?

Die Warennummer 2309.90.10 erfasst Solubles von Fischen oder Meeressäugetieren, die Warennummer 2309.90.91 ausgelaugte Rübenschnitzel, melassiert, und die Zolltarifnummer 2309.90.20.00.0 Erzeugnisse nach Zusätzlicher Anmerkung 5 zu diesem Kapitel. Die Warennummern 2309.90.31 bis 2309.90.39 gelten bei höchstens 10 GHT Stärke und unterscheiden sich nach dem Milcherzeugnisanteil: weniger als 10 GHT, 10 bis weniger als 50 GHT, 50 bis weniger als 75 GHT oder 75 GHT oder mehr. Die Warennummern 2309.90.41 bis 2309.90.49 gelten bei mehr als 10 bis 30 GHT Stärke, die Warennummern 2309.90.51 bis 2309.90.59 bei mehr als 30 GHT Stärke, jeweils mit einer Abstufung nach Milcherzeugnissen. Die Warennummer 2309.90.96 erfasst die übrigen Waren dieser Unterposition, die von den Nummern davor nicht erfasst werden.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelRückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter
PositionZubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art
UnterpositionandereDiese Seite
Kombinierte NomenklaturSolubles von Fischen oder Meeressäugetieren
3,8 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerErzeugnisse gemäß der Zusätzlichen Anmerkung 5 zu diesem Kapitel50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 % · 0 vZTA
andere, einschließlich Vormischungen
Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 1702.30.50, 1702.30.90, 1702.40.90, 1702.90.50 und 2106.90.55 oder Stärke oder Milcherzeugnisse enthaltend
Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend
keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von 10 GHT oder weniger
Kombinierte Nomenklaturkeine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT50 % mit Unterlage Y155; sonst 23,00 EUR je t · 61 vZTA
Kombinierte Nomenklaturmit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10 oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT
498,00 EUR je t · 0 vZTA
Kombinierte Nomenklaturmit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50 oder mehr, jedoch weniger als 75 GHT
730,00 EUR je t · 0 vZTA
Kombinierte Nomenklaturmit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 75 GHT oder mehr
948,00 EUR je t · 0 vZTA
mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 10 bis 30 GHT
Kombinierte Nomenklaturkeine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT50 % mit Unterlage Y155; sonst 55,00 EUR je t · 21 vZTA
Kombinierte Nomenklaturmit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10 oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT
530,00 EUR je t · 0 vZTA
Kombinierte Nomenklaturmit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50 GHT oder mehr
888,00 EUR je t · 0 vZTA
mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 30 GHT
Kombinierte Nomenklaturkeine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT50 % mit Unterlage Y155; sonst 102,00 EUR je t · 39 vZTA
Kombinierte Nomenklaturmit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10 oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT
577,00 EUR je t · 0 vZTA
Kombinierte Nomenklaturmit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50 GHT oder mehr
730,00 EUR je t · 0 vZTA
Kombinierte Nomenklaturweder Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin noch Maltodextrinsirup, jedoch Milcherzeugnisse enthaltend
948,00 EUR je t · 2 vZTA
andere
Kombinierte Nomenklaturausgelaugte Rübenschnitzel, melassiert50 % mit Unterlage Y155; sonst 12 % · 2 vZTA
Kombinierte Nomenklaturandere50 % mit Unterlage Y155; sonst 9,6 % · 112 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

Zolltarifnummern unter den Warennummern

2309.90.33mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10 oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT
2309.90.35mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50 oder mehr, jedoch weniger als 75 GHT
2309.90.39mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 75 GHT oder mehr
2309.90.41keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger …
2309.90.43mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10 oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT
2309.90.49mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50 GHT oder mehr
2309.90.51keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger …
2309.90.53mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10 oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT
2309.90.59mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50 GHT oder mehr
2309.90.70weder Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin noch Maltodextrinsirup, jedoch …
2309.90.91ausgelaugte Rübenschnitzel, melassiert

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 2309.90

erhöht den ZollAntidumpingzoll · China58,2 bis 115,9 % je nach 8-stelliger Nummer; für Hersteller mit eigenem Zusatzcode gelten eigene Sätze.bis 115,9 %
erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland50 %
PflichtRegistrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren) · ChinaGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleDrittlandszoll · BelarusGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische UnionGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · FäröerGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · GrönlandGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleDrittlandszoll · RusslandGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · USAGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Ausfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter HS-Code 2309.90?

6 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 2309.90. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 2309.90

Anmerkungen (4)

Wortlaut · Kapitel 23, Anmerkung 1
1. Zu Position 2309 gehören auch Erzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen, die aus der Verarbeitung von pflanzlichen oder tierischen Stoffen stammen und die durch die Verarbeitung die wesentlichen Merkmale der Ausgangsstoffe verloren haben. Dies gilt nicht für pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und Nebenerzeugnisse aus dieser Verarbeitung.
Wortlaut · Kapitel 23, Zusätzliche Anmerkung 4
4. Für die Anwendung der Unterpositionen 2309.10.11 bis 2309.10.70 und 2309.90.31 bis 2309.90.70 gelten als Milcherzeugnisse die Waren der Positionen 0401, 0402, 0404, 0405, 0406 und der Unterpositionen 0403.20.11 bis 0403.20.39, 0403.90.11 bis 0403.90.69, 1702.11.00, 1702.19.00 und 2106.90.51.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 23, Zusätzliche Anmerkung 5
5. Zu Unterposition 2309.90.20 gehören — mit Ausnahme von Mischungen aus Rückständen der Maisstärkegewinnung mit Erzeugnissen von anderen Pflanzen oder Erzeugnissen aus Mais, die aus anderen Verfahren als der Nassmüllerei zur Maisstärkeherstellung gewonnen wurden — nur Rückstände aus der Maisstärkegewinnung, die enthalten: — 15 GHT oder weniger Rückstände vom Sichten von Mais aus dem nassmüllerischen Verfahren und/oder — Rückstände aus Maisquellwasser aus dem nassmüllerischen Verfahren, das zur Herstellung von Alkohol oder anderen Erzeugnissen aus Stärke gebraucht wurde. Diese Erzeugnisse können auch Rückstände aus der Maiskeimölgewinnung mittels nassmüllerischem Verfahren enthalten. Ihr Stärkegehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil K der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 und bezogen auf die Trockenmasse, darf 28 GHT nicht übersteigen. Der Fettgehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil G der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 und bezogen auf die Trockenmasse, darf 4,5 GHT nicht übersteigen. Der Proteingehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil C der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 und bezogen auf die Trockenmasse, darf 40 % nicht übersteigen.
Wortlaut · Abschnitt IV, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

Einreihungsverordnungen (17)

VerordnungWareDamals
2022/55701.04.2022Eine stärkereiche Fraktion aus der Trennung von Erbsenmehl, als Pulver oder Pellets, wurde in die Warennummer 2309.90.51 eingereiht.2309.90.51
2022/55701.04.2022Eine proteinreiche Fraktion aus der Trennung von Erbsenmehl, als Pulver oder Pellets, wurde in die Warennummer 2309.90.31 eingereiht.2309.90.31
1144/201228.11.2012Eine Ware aus modifizierter dehydratisierter Rohrzuckermelasse als hellbraunes Puder ohne Stärke wurde in die Warennummer 2309.90.96 eingereiht.2309.90.96
2696/9521.11.1995Eine Ware in Form von Pulver, Granulat oder Pellets mit Calciumhydrogenorthophosphat, Calciumbis(dihydrogenorthophosphat) und Calciumcarbonat zur Futterung wurde in die damalige Nummer 2309.90.93 eingereiht; heute gilt die Warennummer 2309.90.96.2309.90.93heute 2309.90.96
1533/9212.06.1992Eine Zubereitung aus etwa 60 GHT Hexacalciumtrinatriumpentakis (orthophosphat) und etwa 40 GHT Tricalciumbis (orthophosphat) zur Tierfütterung wurde in die damalige Nummer 2309.90.99 eingereiht; heute gilt die Warennummer 2309.90.96.2309.90.99heute 2309.90.96
509/9228.02.1992Eine Zubereitung aus etwa 60 GHT Calciumhydrogenorthophosphat und etwa 40 GHT Calciumbis(dihydrogenorthophosphat) zur Tierfütterung wurde in die damalige Nummer 2309.90.99 eingereiht; heute gilt die Warennummer 2309.90.96.2309.90.99heute 2309.90.96

Urteile des EuGH (3)

UrteilKernsatz
C-568/1120.06.20131. Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission vom 27. …
C-366/2216.11.2023Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission …
C-144/1503.03.2016Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 948/2009 der Kommission vom 30. …

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zum HS-Code 2309.90

Wie kann ich den HS-Code 2309.90 überprüfen?

Sie prüfen die ersten sechs Stellen, denn sie folgen dem Harmonisierten System der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 bilden die Kombinierte Nomenklatur der EU, die Stellen 9 und 10 die TARIC. Die Unterposition 2309.90 mit dem Wortlaut „andere“ steht unter Position 2309.

Welche Nummer darunter gilt für meine Futterzubereitung unter HS-Code 2309.90?

Das richtet sich nach dem Gehalt an Milcherzeugnissen sowie an Stärke, Glucose oder Maltodextrin in der Zubereitung. Solubles von Fischen oder Meeressäugetieren gehören in die Warennummer 2309.90.10, Erzeugnisse nach Zusätzlicher Anmerkung 5 zu diesem Kapitel in die Zolltarifnummer 2309.90.20.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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