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Zolltarifnummer 2309.90.31.40.0 – Fischfutter, außer Erbsenprotein

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Fischfutter, das kein Erbsenprotein mit hohem Proteinanteil in der Trockenmasse ist. Erbsenprotein mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse gehört in die Zolltarifnummer 2309.90.31.30.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2309.90.31.40.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelRückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter
PositionZubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art
UnterpositionHunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf
Unterpositionandere
Kombinierte NomenklaturSolubles von Fischen oder Meeressäugetieren
ZolltarifnummerErzeugnisse gemäß der Zusätzlichen Anmerkung 5 zu diesem Kapitel
andere, einschließlich Vormischungen
Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 1702.30.50, 1702.30.90, 1702.40.90, 1702.90.50 und 2106.90.55 oder Stärke oder Milcherzeugnisse enthaltend
Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend
keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von 10 GHT oder weniger
Kombinierte Nomenklaturkeine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT
Fischfutter
ZolltarifnummerErbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus …
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Kombinierte Nomenklaturmit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10 oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT
Kombinierte Nomenklaturmit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50 oder mehr, jedoch weniger als 75 GHT
Kombinierte Nomenklaturmit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 75 GHT oder mehr
Unterpositionmit einem Gehalt an Stärke von mehr als 10 bis 30 GHT
Unterpositionmit einem Gehalt an Stärke von mehr als 30 GHT
Kombinierte Nomenklaturweder Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin noch Maltodextrinsirup, jedoch Milcherzeugnisse enthaltend

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2309.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2309.90.318-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2309.90.31.4010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2309.90.31.40.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2309.90.31.40.0?

Kapitel 23 Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie … › 2309 Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten …
✓andere, also nicht: Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den EinzelverkaufDie Ware ist anderes Futter und kein Hunde- oder Katzenfutter in Aufmachungen für den Einzelverkauf.
✓andere, einschließlich Vormischungen, also nicht: Solubles von Fischen oder Meeressäugetieren, Erzeugnisse gemäß der Zusätzlichen Anmerkung 5 zu diesem KapitelDie Ware ist ein Futter einschließlich Vormischungen.
✓Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 1702.30.50, 1702.30.90, 1702.40.90, 1702.90.50 und 2106.90.55 oder Stärke oder Milcherzeugnisse enthaltendDie Ware kann Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup, Stärke oder Milcherzeugnisse enthalten, muss aber die Gehaltsgrenzen der folgenden Ebenen einhalten.
✓Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltendDie Ware enthält Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup nur in einer Menge, die die folgende Ebene zulässt.
✓keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von 10 GHT oder wenigerDie Ware enthält keine Stärke oder höchstens 10 GHT Stärke.
✓keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHTDie Ware enthält keine Milcherzeugnisse oder weniger als 10 GHT Milcherzeugnisse im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 4 zu Kapitel 23.
✓FischfutterDie Ware ist Fischfutter, also ein Futter, das für Fische bestimmt ist.
✓andere, also nicht: Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus …Die Ware ist Fischfutter, das kein Erbsenprotein mit mehr als 65 % Proteingehalt in der Trockenmasse ist.
2309.90.31.40.0Fischfutter, außer Erbsenprotein

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2309.90.31.40.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2309.90.31

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
2309.90.31.12.0Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus …Präferenzzollkontingent, Zollkontingent
2309.90.31.13.0anderePräferenzzollkontingent, Zollkontingent
2309.90.31.14.0Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus …Zollkontingent
2309.90.31.16.0andereZollkontingent
2309.90.31.17.0Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus …Präferenzzollkontingent, Zollkontingent
2309.90.31.18.0anderePräferenzzollkontingent, Zollkontingent
2309.90.31.19.0Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus …–
2309.90.31.21.0andereZollkontingent
2309.90.31.30.0Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus …Präferenzzollkontingent
2309.90.31.40.0anderediese SeitePräferenzzollkontingent
2309.90.31.51.0Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den EinzelverkaufPräferenzzollkontingent, Registrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren)
2309.90.31.59.0andereRegistrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren)
2309.90.31.61.0Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den EinzelverkaufPräferenzzollkontingent, Registrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren)
2309.90.31.69.0andereRegistrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren)
2309.90.31.81.0Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus …Präferenzzollkontingent
2309.90.31.85.0anderePräferenzzollkontingent
2309.90.31.91.0Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus …–
2309.90.31.99.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2309.90.31 eingereiht

61 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Frankreich19
Deutschland15
Spanien12
Polen5
Slowakei4
Niederlande3
vZTAWareGültig bis
DEBTI38285/26-1DeutschlandAntragsangaben: pansenstabiler Zucker mit einem hohen Gehalt an Glucose als Ergänzungsfuttermittel für Milchkühe. …11.10.2029
DEBTI47025/25-1DeutschlandAntragsangaben: Sojaproteinkonzentrat als Tierfutter, hergestellt durch alkoholische Extraktion von entfetteten …16.08.2029
DEBTI25221/26-1DeutschlandAntragsangaben: braune, pulverförmige, rieselfähige, phytogene Vormischung. Das Produkt unterstützt die Darmgesundheit …09.08.2029
DEBTI22876/26-1DeutschlandAntragsangaben: Ergänzungsfuttermittel für Schweine, Geflügel und Rinder auf Basis getrockneter und geschnittener …06.08.2029
DEBTI4173/26-1DeutschlandAntragsangaben: Ergänzungsfuttermittel für Pferde; ca. 5 x 5 x 0,5 cm große, dunkelbraune Extrudate; für die Zahnpflege …06.07.2029
DEBTI9211/26-1DeutschlandAntragsangaben: Weißliches bis weißes Pulver, bestehend aus Biotin auf Maltodextrin als Trägerstoff, sprühgetrocknet …07.05.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
2309.90.96113Antragsangaben: getrocknete Bachflohkrebse (Gammarus) mit Zusatz von Vitamin E, nicht für den menschlichen Verzehr. Die Ware ist als Futtermittel für Fische, Vögel und Reptilien bestimmt und in 5 …
2309.90.5139Antragsangaben: Vogelfutter für Wild-/Gartenvögel, u. a. mit Getreide, Saaten, Datteln und Garnelen. Der Stärkegehalt beträgt mehr als 30 GHT und es sind keine Milcherzeugnisse enthalten. Das Produkt …
2309.90.4121Antragsangaben: Ergänzungsfuttermittel für Pferde; ca. 5 x 5 x 0,5 cm große, dunkelbraune Extrudate; für die Zahnpflege entwickelt; in Aufmachung für den Einzelverkauf in bedruckter Papierverpackung. …
2309.90.702Diätetisches Ergänzungsfuttermittel für Rinder, Equiden, Ziegen und Schafe, das in Form einer fließfähigen, beigen Paste vorliegt und für den Einzelverkauf in einer Blisterpackung mit 10 Spritzen zu …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2309.90.31.40.0

€
2309.90.31.40.0Drittlandszoll50 % mit Unterlage Y155; sonst 23,00 EUR je t–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Der Drittlandszollsatz gilt nur unter Bedingungen: 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 23,00 EUR je t.

Antidumpingzoll China: 115,9 % nur für bestimmte Waren

Gilt nur für Waren dieser Beschreibung: „Cholinchlorid in jeder Form und Reinheit, auch auf Trägerstoff, mit einem Gehalt an Cholinchlorid von mindestens 30 GHT, ausgenommen Calciumphosphorylcholinchlorid-tetrahydrat mit der CAS-Nummer 72556-74-2“. Andere Waren dieser Nummer werden mit Zusatzcode 89ZZ („Waren, die nicht Gegenstand des Verfahrens sind“) angemeldet; für sie gilt 0 %.

HerstellerZusatzcodeSatz
Be-Long (North) Corporation Cholinchlorid in jeder Form und Reinheit, auch auf Trägerstoff, mit einem Gehalt an Cholinchlorid von mindestens 30 GHT, ausgenommen Calciumphosphorylcholinchlorid-tetrahydrat mit der CAS-Nummer 72556-74-2VO (EU) 2025/2589 · seit 20.12.202589RF94,9 %
Liaoning Biochem Co., Ltd Cholinchlorid in jeder Form und Reinheit, auch auf Trägerstoff, mit einem Gehalt an Cholinchlorid von mindestens 30 GHT, ausgenommen Calciumphosphorylcholinchlorid-tetrahydrat mit der CAS-Nummer 72556-74-2VO (EU) 2025/2589 · seit 20.12.202589RE94,9 %
Shandong Aocter Feed Additives Co., Ltd., Stadt Liaocheng, Provinz Shandong, VR China Cholinchlorid in jeder Form und Reinheit, auch auf Trägerstoff, mit einem Gehalt an Cholinchlorid von mindestens 30 GHT, ausgenommen Calciumphosphorylcholinchlorid-tetrahydrat mit der CAS-Nummer 72556-74-2VO (EU) 2025/2589 · seit 20.12.202589RB115,9 %
Shandong FY Feed Technology Co., Ltd, Stadt Binzhou, Provinz Shandong, VR China Cholinchlorid in jeder Form und Reinheit, auch auf Trägerstoff, mit einem Gehalt an Cholinchlorid von mindestens 30 GHT, ausgenommen Calciumphosphorylcholinchlorid-tetrahydrat mit der CAS-Nummer 72556-74-2VO (EU) 2025/2589 · seit 20.12.202589RC90 %
Shandong Jujia Biotech Co., Ltd Cholinchlorid in jeder Form und Reinheit, auch auf Trägerstoff, mit einem Gehalt an Cholinchlorid von mindestens 30 GHT, ausgenommen Calciumphosphorylcholinchlorid-tetrahydrat mit der CAS-Nummer 72556-74-2VO (EU) 2025/2589 · seit 20.12.202589RG94,9 %
Shandong Yinfeng Biological Technology Co., Ltd. Stadt Zouping, Provinz Shandong, VR China Cholinchlorid in jeder Form und Reinheit, auch auf Trägerstoff, mit einem Gehalt an Cholinchlorid von mindestens 30 GHT, ausgenommen Calciumphosphorylcholinchlorid-tetrahydrat mit der CAS-Nummer 72556-74-2VO (EU) 2025/2589 · seit 20.12.202589RD90 %
Taian Havay Chemicals Co., Ltd Cholinchlorid in jeder Form und Reinheit, auch auf Trägerstoff, mit einem Gehalt an Cholinchlorid von mindestens 30 GHT, ausgenommen Calciumphosphorylcholinchlorid-tetrahydrat mit der CAS-Nummer 72556-74-2VO (EU) 2025/2589 · seit 20.12.202589RH94,9 %
Waren, die nicht Gegenstand des Verfahrens sindVO (EU) 2025/2589 · seit 20.12.202589ZZ0 %
alle übrigen Hersteller in China115,9 %

Zusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, die unter ihrem normalen Wert eingeführt werden. Er kommt zum Drittlandszoll hinzu. Hersteller mit eigenem Satz werden über einen Zusatzcode angemeldet. Ihr Satz gilt nur mit einer Handelsrechnung, die die vorgeschriebene unterzeichnete Erklärung enthält; ohne sie gilt der Satz für alle übrigen Unternehmen.

Zollkontingente (5)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0070alle Drittländer7 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.0073alle Drittländer7 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.0689Färöer0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.0779Norwegen0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.9007USA0 %seit 01.07.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 50 % mit Unterlage Y155; sonst 23,00 EUR je t gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 43 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur, Israel und weitere. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202620,90 EUR je t
Chile17,25 EUR je t

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2309.90.31.40.0

erhöht den ZollAntidumpingzoll · ChinaGilt nur für Waren dieser Beschreibung: „Cholinchlorid in jeder Form und Reinheit, auch auf Trägerstoff, mit einem Gehalt an Cholinchlorid von mindestens 30 GHT, ausgenommen …“. Andere Waren dieser Nummer werden mit Zusatzcode 89ZZ („Waren, die nicht Gegenstand des Verfahrens sind“) angemeldet; für sie gilt 0 %. Herstellersätze 90 %, 94,9 %, 115,9 % (Tabelle unter Abgaben).bis 115,9 %
KontrolleDrittlandszoll · BelarusRegelzoll für Waren aus Ländern ohne Präferenz. Er wird auf den Zollwert erhoben, also den Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleDrittlandszoll · RusslandRegelzoll für Waren aus Ländern ohne Präferenz. Er wird auf den Zollwert erhoben, also den Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen · alle LänderBetrifft nur Erzeugnisse aus Robben, etwa Felle, Öl oder Fleisch: Eingeführt werden dürfen sie nur mit Nachweis ihrer Herkunft, etwa aus der Jagd von Inuit (Verordnung (EG) Nr. 1007/2009). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2309.90.31.40.0

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 23, Anmerkung 1
1. Zu Position 2309 gehören auch Erzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen, die aus der Verarbeitung von pflanzlichen oder tierischen Stoffen stammen und die durch die Verarbeitung die wesentlichen Merkmale der Ausgangsstoffe verloren haben. Dies gilt nicht für pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und Nebenerzeugnisse aus dieser Verarbeitung.
Wortlaut · Kapitel 23, Zusätzliche Anmerkung 4
4. Für die Anwendung der Unterpositionen 2309.10.11 bis 2309.10.70 und 2309.90.31 bis 2309.90.70 gelten als Milcherzeugnisse die Waren der Positionen 0401, 0402, 0404, 0405, 0406 und der Unterpositionen 0403.20.11 bis 0403.20.39, 0403.90.11 bis 0403.90.69, 1702.11.00, 1702.19.00 und 2106.90.51.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 23, Zusätzliche Anmerkung 5
5. Zu Unterposition 2309.90.20 gehören — mit Ausnahme von Mischungen aus Rückständen der Maisstärkegewinnung mit Erzeugnissen von anderen Pflanzen oder Erzeugnissen aus Mais, die aus anderen Verfahren als der Nassmüllerei zur Maisstärkeherstellung gewonnen wurden — nur Rückstände aus der Maisstärkegewinnung, die enthalten: — 15 GHT oder weniger Rückstände vom Sichten von Mais aus dem nassmüllerischen Verfahren und/oder — Rückstände aus Maisquellwasser aus dem nassmüllerischen Verfahren, das zur Herstellung von Alkohol oder anderen Erzeugnissen aus Stärke gebraucht wurde. Diese Erzeugnisse können auch Rückstände aus der Maiskeimölgewinnung mittels nassmüllerischem Verfahren enthalten. Ihr Stärkegehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil K der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 und bezogen auf die Trockenmasse, darf 28 GHT nicht übersteigen. Der Fettgehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil G der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 und bezogen auf die Trockenmasse, darf 4,5 GHT nicht übersteigen. Der Proteingehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil C der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 und bezogen auf die Trockenmasse, darf 40 % nicht übersteigen.

Einreihungsverordnungen (17)

VerordnungWareDamals
2022/55701.04.2022Eine stärkereiche Fraktion aus der Trennung von Erbsenmehl, als hellgelbes Pulver oder in Form von Pellets, wurde in die Warennummer 2309.90.51 eingereiht.2309.90.51
2022/55701.04.2022Eine proteinreiche Fraktion aus der Trennung von Erbsenmehl, als beigefarbenes Pulver oder in Form von Pellets, wurde in die Warennummer 2309.90.31 eingereiht.2309.90.31
1144/201228.11.2012Modifizierte, dehydratisierte Rohrzuckermelasse als hellbraunes Puder ohne Stärke wurde in die Warennummer 2309.90.96 eingereiht.2309.90.96
2696/9521.11.1995Ein Pulver, Granulat oder Pellets aus Calciumhydrogenorthophosphat, Calciumbis(dihydrogenorthophosphat) und Calciumcarbonat wurde in die damalige Warennummer 2309.90.93 eingereiht.2309.90.93heute 2309.90.96
1533/9212.06.1992Eine Zubereitung aus etwa 60 GHT Hexacalciumtrinatriumpentakis(orthophosphat) und etwa 40 GHT Tricalciumbis(orthophosphat) zur Tierfütterung wurde in die damalige Warennummer 2309.90.99 eingereiht, die heute 2309.90.96 heißt.2309.90.99heute 2309.90.96
509/9228.02.1992Eine Zubereitung aus etwa 60 GHT Calciumhydrogenorthophosphat und etwa 40 GHT Calciumbis(dihydrogenorthophosphat) zur Tierfütterung wurde in die damalige Warennummer 2309.90.99 eingereiht, die heute 2309.90.96 heißt.2309.90.99heute 2309.90.96

Urteile des EuGH (3)

UrteilKernsatz
C-568/1120.06.20131. Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission vom 27. …
C-366/2216.11.2023Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission …
C-144/1503.03.2016Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 948/2009 der Kommission vom 30. …

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 23 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2309.90.31

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 3 Zollkontingente statt 5.
  1. 01.01.19722309.90.31gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT“
  2. 01.01.19912309.90.31unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2309.90.31
  3. 02.06.19972309.90.31.30.0neu eingeführt · „Fischfutter“ · aus 2309.90.10
  4. 21.09.20172309.90.31.14.0neu eingeführt · aus 2309.90.31
  5. 21.09.20172309.90.31.17.0neu eingeführt · „Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ · aus 2309.90.31
  6. 21.09.20172309.90.31.19.0neu eingeführt · aus 2309.90.31
  7. 21.09.20172309.90.31.81.0neu eingeführt · „Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ · aus 2309.90.31
  8. 01.07.20222309.90.31.91.0neu eingeführt · aus 2309.90.31
  9. 01.01.20252309.90.31.51.0neu eingeführt · „Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ · aus 2309.90.31
  10. 01.01.20252309.90.31.59.0neu eingeführt · aus 2309.90.31
  11. 01.01.20252309.90.31.61.0neu eingeführt · „Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ · aus 2309.90.31
  12. 01.01.20252309.90.31.69.0neu eingeführt · aus 2309.90.31
  13. 20.12.20252309.90.31.12.0neu eingeführt · „Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus …“ · aus 2309.90.31
  14. 20.12.20252309.90.31.13.0neu eingeführt · aus 2309.90.31
  15. 20.12.20252309.90.31.14.0Wortlaut geändert · „Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus …“ · vorher „andere“
  16. 20.12.20252309.90.31.14.0Stellung im Tarifbaum geändert
  17. 20.12.20252309.90.31.16.0neu eingeführt · aus 2309.90.31
  18. 20.12.20252309.90.31.17.0Wortlaut geändert · „Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus …“ · vorher „Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“
  19. 20.12.20252309.90.31.17.0Stellung im Tarifbaum geändert
  20. 20.12.20252309.90.31.18.0neu eingeführt · aus 2309.90.31
  21. 20.12.20252309.90.31.19.0Wortlaut geändert · „Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus …“ · vorher „andere“
  22. 20.12.20252309.90.31.19.0Stellung im Tarifbaum geändert
  23. 20.12.20252309.90.31.21.0neu eingeführt · aus 2309.90.31
  24. 20.12.20252309.90.31.30.0Wortlaut geändert · „Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus …“ · vorher „Fischfutter“
  25. 20.12.20252309.90.31.30.0Stellung im Tarifbaum geändert
  26. 20.12.20252309.90.31.40.0neu eingeführt · aus 2309.90.31
  27. 20.12.20252309.90.31.81.0Wortlaut geändert · „Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus …“ · vorher „Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“
  28. 20.12.20252309.90.31.81.0Stellung im Tarifbaum geändert
  29. 20.12.20252309.90.31.85.0neu eingeführt · aus 2309.90.31
  30. 20.12.20252309.90.31.91.0Wortlaut geändert · „Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus …“ · vorher „andere“
  31. 20.12.20252309.90.31.91.0Stellung im Tarifbaum geändert
  32. 20.12.20252309.90.31.99.0neu eingeführt · aus 2309.90.31

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2309.90.31.40.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Fischfutter unter 2309.90.31, das Sie einreihen wollen und das kein Erbsenprotein ist?

Für Fischfutter, das kein Erbsenprotein mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse ist, gilt die Zolltarifnummer 2309.90.31.40.0. Erbsenprotein dieser Art gehört in die Zolltarifnummer 2309.90.31.30.0.

Wann wurde die Zolltarifnummer 2309.90.31.40.0 zuletzt geändert?

Die Unterteilung der 11-stelligen Nummern dieser Warennummer wurde zuletzt am 20.12.2025 geändert. Davor gab es Änderungen am 01.01.2025 und am 01.01.2023.

Quellen · Stand 31.10.2026

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Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
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Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
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Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
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