01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 2309.90.31.85.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code2309.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer2309.90.318-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code2309.90.31.8510-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer2309.90.31.85.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2309.90.31.85.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2309.90.31.85.0?
- ×Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf2309.10
- ×Solubles von Fischen oder Meeressäugetieren2309.90.10
- ×Erzeugnisse gemäß der Zusätzlichen Anmerkung 5 zu diesem Kapitel2309.90.20.00.0
- ×andere, also nicht: Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 1702.30.50, 1702.30.90, 1702.40.90, 1702.90.50 und 2106.90.55 …2309.90.91, 2309.90.96
- ×weder Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin noch Maltodextrinsirup, jedoch Milcherzeugnisse enthaltend2309.90.70
- ×mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 10 bis 30 GHT2309.90.41, 2309.90.43, 2309.90.49
- ×mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 30 GHT2309.90.51, 2309.90.53, 2309.90.59
- ×mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10 oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT2309.90.33
- ×mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50 oder mehr, jedoch weniger als 75 GHT2309.90.35
- ×mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 75 GHT oder mehr2309.90.39
- ×Zubereitung, bestehend aus einer Mischung aus Malzkeimlingen und Rückständen vom Sichten der Gerste vor dem Mälzen (einschließlich anderer Samen) sowie vom …2309.90.31.12.0, 2309.90.31.13.0, 2309.90.31.14.0, 2309.90.31.16.0 und 4 weitere
- ×Fischfutter2309.90.31.30.0, 2309.90.31.40.0
- ×Futtermittelzusatzstoff, bezogen auf die Trockenmasse bestehend aus – 68 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 GHT L-Lysin-Sulfat und – nicht mehr als 32 GHT …2309.90.31.51.0, 2309.90.31.59.0, 2309.90.31.61.0, 2309.90.31.69.0
- ×andere, also nicht: Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf2309.90.31.91.0, 2309.90.31.99.0
- ×Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem …2309.90.31.81.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 2309.90.31.85.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2309.90.31
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 2309.90.31.12.0 | Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus … | Präferenzzollkontingent, Zollkontingent |
| 2309.90.31.13.0 | andere | Präferenzzollkontingent, Zollkontingent |
| 2309.90.31.14.0 | Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus … | Zollkontingent |
| 2309.90.31.16.0 | andere | Zollkontingent |
| 2309.90.31.17.0 | Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus … | Präferenzzollkontingent, Zollkontingent |
| 2309.90.31.18.0 | andere | Präferenzzollkontingent, Zollkontingent |
| 2309.90.31.19.0 | Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus … | – |
| 2309.90.31.21.0 | andere | Zollkontingent |
| 2309.90.31.30.0 | Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus … | Präferenzzollkontingent |
| 2309.90.31.40.0 | andere | Präferenzzollkontingent |
| 2309.90.31.51.0 | Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf | Präferenzzollkontingent, Registrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren) |
| 2309.90.31.59.0 | andere | Registrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren) |
| 2309.90.31.61.0 | Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf | Präferenzzollkontingent, Registrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren) |
| 2309.90.31.69.0 | andere | Registrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren) |
| 2309.90.31.81.0 | Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus … | Präferenzzollkontingent |
| 2309.90.31.85.0 | anderediese Seite | Präferenzzollkontingent |
| 2309.90.31.91.0 | Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus … | – |
| 2309.90.31.99.0 | andere | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2309.90.31 eingereiht
61 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI38285/26-1Deutschland | Antragsangaben: pansenstabiler Zucker mit einem hohen Gehalt an Glucose als Ergänzungsfuttermittel für Milchkühe. … | 11.10.2029 |
| DEBTI47025/25-1Deutschland | Antragsangaben: Sojaproteinkonzentrat als Tierfutter, hergestellt durch alkoholische Extraktion von entfetteten … | 16.08.2029 |
| DEBTI25221/26-1Deutschland | Antragsangaben: braune, pulverförmige, rieselfähige, phytogene Vormischung. Das Produkt unterstützt die Darmgesundheit … | 09.08.2029 |
| DEBTI22876/26-1Deutschland | Antragsangaben: Ergänzungsfuttermittel für Schweine, Geflügel und Rinder auf Basis getrockneter und geschnittener … | 06.08.2029 |
| DEBTI4173/26-1Deutschland | Antragsangaben: Ergänzungsfuttermittel für Pferde; ca. 5 x 5 x 0,5 cm große, dunkelbraune Extrudate; für die Zahnpflege … | 06.07.2029 |
| DEBTI9211/26-1Deutschland | Antragsangaben: Weißliches bis weißes Pulver, bestehend aus Biotin auf Maltodextrin als Trägerstoff, sprühgetrocknet … | 07.05.2029 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 2309.90.96 | 113 | Antragsangaben: getrocknete Bachflohkrebse (Gammarus) mit Zusatz von Vitamin E, nicht für den menschlichen Verzehr. Die Ware ist als Futtermittel für Fische, Vögel und Reptilien bestimmt und in 5 … |
| 2309.90.51 | 39 | Antragsangaben: Vogelfutter für Wild-/Gartenvögel, u. a. mit Getreide, Saaten, Datteln und Garnelen. Der Stärkegehalt beträgt mehr als 30 GHT und es sind keine Milcherzeugnisse enthalten. Das Produkt … |
| 2309.90.41 | 21 | Antragsangaben: Ergänzungsfuttermittel für Pferde; ca. 5 x 5 x 0,5 cm große, dunkelbraune Extrudate; für die Zahnpflege entwickelt; in Aufmachung für den Einzelverkauf in bedruckter Papierverpackung. … |
| 2309.90.70 | 2 | Diätetisches Ergänzungsfuttermittel für Rinder, Equiden, Ziegen und Schafe, das in Form einer fließfähigen, beigen Paste vorliegt und für den Einzelverkauf in einer Blisterpackung mit 10 Spritzen zu … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2309.90.31.85.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Der Drittlandszollsatz gilt nur unter Bedingungen: 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 23,00 EUR je t.
Antidumpingzoll China: 115,9 % nur für bestimmte Waren
Gilt nur für Waren dieser Beschreibung: „Cholinchlorid in jeder Form und Reinheit, auch auf Trägerstoff, mit einem Gehalt an Cholinchlorid von mindestens 30 GHT, ausgenommen Calciumphosphorylcholinchlorid-tetrahydrat mit der CAS-Nummer 72556-74-2“. Andere Waren dieser Nummer werden mit Zusatzcode 89ZZ („Waren, die nicht Gegenstand des Verfahrens sind“) angemeldet; für sie gilt 0 %.
| Hersteller | Zusatzcode | Satz |
|---|---|---|
| Be-Long (North) Corporation Cholinchlorid in jeder Form und Reinheit, auch auf Trägerstoff, mit einem Gehalt an Cholinchlorid von mindestens 30 GHT, ausgenommen Calciumphosphorylcholinchlorid-tetrahydrat mit der CAS-Nummer 72556-74-2VO (EU) 2025/2589 · seit 20.12.2025 | 89RF | 94,9 % |
| Liaoning Biochem Co., Ltd Cholinchlorid in jeder Form und Reinheit, auch auf Trägerstoff, mit einem Gehalt an Cholinchlorid von mindestens 30 GHT, ausgenommen Calciumphosphorylcholinchlorid-tetrahydrat mit der CAS-Nummer 72556-74-2VO (EU) 2025/2589 · seit 20.12.2025 | 89RE | 94,9 % |
| Shandong Aocter Feed Additives Co., Ltd., Stadt Liaocheng, Provinz Shandong, VR China Cholinchlorid in jeder Form und Reinheit, auch auf Trägerstoff, mit einem Gehalt an Cholinchlorid von mindestens 30 GHT, ausgenommen Calciumphosphorylcholinchlorid-tetrahydrat mit der CAS-Nummer 72556-74-2VO (EU) 2025/2589 · seit 20.12.2025 | 89RB | 115,9 % |
| Shandong FY Feed Technology Co., Ltd, Stadt Binzhou, Provinz Shandong, VR China Cholinchlorid in jeder Form und Reinheit, auch auf Trägerstoff, mit einem Gehalt an Cholinchlorid von mindestens 30 GHT, ausgenommen Calciumphosphorylcholinchlorid-tetrahydrat mit der CAS-Nummer 72556-74-2VO (EU) 2025/2589 · seit 20.12.2025 | 89RC | 90 % |
| Shandong Jujia Biotech Co., Ltd Cholinchlorid in jeder Form und Reinheit, auch auf Trägerstoff, mit einem Gehalt an Cholinchlorid von mindestens 30 GHT, ausgenommen Calciumphosphorylcholinchlorid-tetrahydrat mit der CAS-Nummer 72556-74-2VO (EU) 2025/2589 · seit 20.12.2025 | 89RG | 94,9 % |
| Shandong Yinfeng Biological Technology Co., Ltd. Stadt Zouping, Provinz Shandong, VR China Cholinchlorid in jeder Form und Reinheit, auch auf Trägerstoff, mit einem Gehalt an Cholinchlorid von mindestens 30 GHT, ausgenommen Calciumphosphorylcholinchlorid-tetrahydrat mit der CAS-Nummer 72556-74-2VO (EU) 2025/2589 · seit 20.12.2025 | 89RD | 90 % |
| Taian Havay Chemicals Co., Ltd Cholinchlorid in jeder Form und Reinheit, auch auf Trägerstoff, mit einem Gehalt an Cholinchlorid von mindestens 30 GHT, ausgenommen Calciumphosphorylcholinchlorid-tetrahydrat mit der CAS-Nummer 72556-74-2VO (EU) 2025/2589 · seit 20.12.2025 | 89RH | 94,9 % |
| Waren, die nicht Gegenstand des Verfahrens sindVO (EU) 2025/2589 · seit 20.12.2025 | 89ZZ | 0 % |
| alle übrigen Hersteller in China | 115,9 % |
Zusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, die unter ihrem normalen Wert eingeführt werden. Er kommt zum Drittlandszoll hinzu. Hersteller mit eigenem Satz werden über einen Zusatzcode angemeldet. Ihr Satz gilt nur mit einer Handelsrechnung, die die vorgeschriebene unterzeichnete Erklärung enthält; ohne sie gilt der Satz für alle übrigen Unternehmen.
Zollkontingente (4)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.0070 | alle Drittländer | 7 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.0073 | alle Drittländer | 7 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.8303 | Kanada | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.9007 | USA | 0 % | seit 01.07.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 50 % mit Unterlage Y155; sonst 23,00 EUR je t gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 43 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur, Israel und weitere. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 20,90 EUR je t |
| Chile | 17,25 EUR je t |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2309.90.31.85.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2309.90.31.85.0
Anmerkungen (3)
1. Zu Position 2309 gehören auch Erzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen, die aus der Verarbeitung von pflanzlichen oder tierischen Stoffen stammen und die durch die Verarbeitung die wesentlichen Merkmale der Ausgangsstoffe verloren haben. Dies gilt nicht für pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und Nebenerzeugnisse aus dieser Verarbeitung.
4. Für die Anwendung der Unterpositionen 2309.10.11 bis 2309.10.70 und 2309.90.31 bis 2309.90.70 gelten als Milcherzeugnisse die Waren der Positionen 0401, 0402, 0404, 0405, 0406 und der Unterpositionen 0403.20.11 bis 0403.20.39, 0403.90.11 bis 0403.90.69, 1702.11.00, 1702.19.00 und 2106.90.51.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
5. Zu Unterposition 2309.90.20 gehören — mit Ausnahme von Mischungen aus Rückständen der Maisstärkegewinnung mit Erzeugnissen von anderen Pflanzen oder Erzeugnissen aus Mais, die aus anderen Verfahren als der Nassmüllerei zur Maisstärkeherstellung gewonnen wurden — nur Rückstände aus der Maisstärkegewinnung, die enthalten: — 15 GHT oder weniger Rückstände vom Sichten von Mais aus dem nassmüllerischen Verfahren und/oder — Rückstände aus Maisquellwasser aus dem nassmüllerischen Verfahren, das zur Herstellung von Alkohol oder anderen Erzeugnissen aus Stärke gebraucht wurde. Diese Erzeugnisse können auch Rückstände aus der Maiskeimölgewinnung mittels nassmüllerischem Verfahren enthalten. Ihr Stärkegehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil K der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 und bezogen auf die Trockenmasse, darf 28 GHT nicht übersteigen. Der Fettgehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil G der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 und bezogen auf die Trockenmasse, darf 4,5 GHT nicht übersteigen. Der Proteingehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil C der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 und bezogen auf die Trockenmasse, darf 40 % nicht übersteigen.
Einreihungsverordnungen (17)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 2022/55701.04.2022 | Eine stärkereiche Fraktion aus der Trennung von Erbsenmehl in Form eines hellgelben Pulvers oder von Pellets wurde in die Warennummer 2309.90.51 eingereiht. | 2309.90.51 |
| 2022/55701.04.2022 | Eine proteinreiche Fraktion aus der Trennung von Erbsenmehl in Form eines beigefarbenen feinen Pulvers oder von Pellets wurde in die Warennummer 2309.90.31 eingereiht. | 2309.90.31 |
| 1144/201228.11.2012 | Eine modifizierte dehydratisierte Rohrzuckermelasse als hellbraunes Puder, die keine Stärke enthält, wurde in die Warennummer 2309.90.96 eingereiht. | 2309.90.96 |
| 2696/9521.11.1995 | Ein Pulver, Granulat oder Pellets aus Calciumhydrogenorthophosphat, Calciumbis(dihydrogenorthophosphat) und Calciumcarbonat wurde in die damalige Warennummer 2309.90.93 eingereiht, heute 2309.90.96. | 2309.90.93heute 2309.90.96 |
| 1533/9212.06.1992 | Eine Zubereitung aus etwa 60 GHT Hexacalciumtrinatriumpentakis(orthophosphat) und etwa 40 GHT Tricalciumbis(orthophosphat) zur Verwendung bei der Tierfütterung wurde in die damalige Warennummer 2309.90.99 eingereiht, heute 2309.90.96. | 2309.90.99heute 2309.90.96 |
| 509/9228.02.1992 | Eine Zubereitung aus etwa 60 GHT Calciumhydrogenorthophosphat und etwa 40 GHT Calciumbis(dihydrogenorthophosphat) zur Verwendung bei der Tierfütterung wurde in die damalige Warennummer 2309.90.99 eingereiht, heute 2309.90.96. | 2309.90.99heute 2309.90.96 |
Urteile des EuGH (3)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-568/1120.06.2013 | 1. Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission vom 27. … |
| C-366/2216.11.2023 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission … |
| C-144/1503.03.2016 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 948/2009 der Kommission vom 30. … |
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
Alle Anmerkungen zu Kapitel 23 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 2309.90.31
- 01.01.19722309.90.31gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT“
- 01.01.19912309.90.31unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2309.90.31
- 02.06.19972309.90.31.30.0neu eingeführt · „Fischfutter“ · aus 2309.90.10
- 21.09.20172309.90.31.14.0neu eingeführt · aus 2309.90.31
- 21.09.20172309.90.31.17.0neu eingeführt · „Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ · aus 2309.90.31
- 21.09.20172309.90.31.19.0neu eingeführt · aus 2309.90.31
- 21.09.20172309.90.31.81.0neu eingeführt · „Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ · aus 2309.90.31
- 01.07.20222309.90.31.91.0neu eingeführt · aus 2309.90.31
- 01.01.20252309.90.31.51.0neu eingeführt · „Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ · aus 2309.90.31
- 01.01.20252309.90.31.59.0neu eingeführt · aus 2309.90.31
- 01.01.20252309.90.31.61.0neu eingeführt · „Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ · aus 2309.90.31
- 01.01.20252309.90.31.69.0neu eingeführt · aus 2309.90.31
- 20.12.20252309.90.31.12.0neu eingeführt · „Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus …“ · aus 2309.90.31
- 20.12.20252309.90.31.13.0neu eingeführt · aus 2309.90.31
- 20.12.20252309.90.31.14.0Wortlaut geändert · „Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus …“ · vorher „andere“
- 20.12.20252309.90.31.14.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 20.12.20252309.90.31.16.0neu eingeführt · aus 2309.90.31
- 20.12.20252309.90.31.17.0Wortlaut geändert · „Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus …“ · vorher „Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“
- 20.12.20252309.90.31.17.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 20.12.20252309.90.31.18.0neu eingeführt · aus 2309.90.31
- 20.12.20252309.90.31.19.0Wortlaut geändert · „Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus …“ · vorher „andere“
- 20.12.20252309.90.31.19.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 20.12.20252309.90.31.21.0neu eingeführt · aus 2309.90.31
- 20.12.20252309.90.31.30.0Wortlaut geändert · „Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus …“ · vorher „Fischfutter“
- 20.12.20252309.90.31.30.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 20.12.20252309.90.31.40.0neu eingeführt · aus 2309.90.31
- 20.12.20252309.90.31.81.0Wortlaut geändert · „Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus …“ · vorher „Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“
- 20.12.20252309.90.31.81.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 20.12.20252309.90.31.85.0neu eingeführt · aus 2309.90.31
- 20.12.20252309.90.31.91.0Wortlaut geändert · „Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus …“ · vorher „andere“
- 20.12.20252309.90.31.91.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 20.12.20252309.90.31.99.0neu eingeführt · aus 2309.90.31
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2309.90.31.85.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Hunde- und Katzenfutter unter 2309.90.31?
Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, gehört in 2309.90.31.85.0, sofern es kein Erbsenprotein mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse ist. Erbsenprotein dieser Art gehört in 2309.90.31.81.0. Enthält die Ware Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup, darf sie höchstens 10 GHT Stärke haben und muss weniger als 10 GHT Milcherzeugnisse enthalten.
Welcher Zoll gilt bei der Einfuhr von Hunde- und Katzenfutter aus Russland unter 2309.90.31.85.0?
Bei der Einfuhr aus Russland gilt der Drittlandszoll. Der Drittlandszollsatz hängt von einer Bedingung oder Unterlage ab.
Wurde die Nummer 2309.90.31.85.0 seit 2025 geändert?
Ja, die Unterteilung der 11-stelligen Nummern wurde am 1. Januar 2025 und am 20. Dezember 2025 geändert.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile