01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 8708.40.50?
Zolltarifnummer 8708.40.50.10.0 erfasst automatische hydrodynamische Wechselgetriebe mit einem hydraulischen Drehmomentwandler, ohne Verteilergetriebe und Kardanwelle. Zolltarifnummer 8708.40.50.25.0 erfasst Getriebebaugruppen mit einem Drehschalter für die Schaltstellung und zwei Elektromotoren. Zolltarifnummer 8708.40.50.60.0 erfasst Schaltgetriebe in einem Gehäuse aus Aluminiumguss zur Quermontage mit fünf oder sechs Gängen. Zolltarifnummer 8708.40.50.70.0 erfasst Automatikgetriebe mit Doppelkupplungssystem, mindestens 8 Gängen und einem Motordrehmoment von 800 Nm oder mehr; Zolltarifnummer 8708.40.50.90.0 erfasst Getriebe, die keiner dieser Ausführungen entsprechen.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 5 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 8708.40.50
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter Warennummer 8708.40.50?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Warennummer 8708.40.50. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 8708.40.50
Anmerkungen (6)
1. Zu Unterposition 8708.22 gehören: a) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, und b) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, sofern erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 bestimmt.
3. „Teile“ und „Zubehör“ im Sinne der Kapitel 86 bis 88 sind nur Teile und Zubehör, die erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Waren des Kapitels 86, 87 oder 88 bestimmt sind. Teile und Zubehör, für die zwei oder mehr Positionen der Kapitel 86 bis 88 in Betracht kommen, sind der Position zuzuweisen, die dem Hauptverwendungszweck der Teile oder des Zubehörs entspricht.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
4. In diesem Abschnitt werden: a) Fahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zur Fortbewegung sowohl auf der Straße als auch auf Schienen gebaut sind, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht; b) schwimmfähige Kraftfahrzeuge (Amphibienfahrzeuge) in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht; c) Luftfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach so gebaut sind, dass sie auch als Landfahrzeuge verwendet werden können, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 88 eingereiht.
5. Luftkissenfahrzeuge sind wie die Fahrzeuge einzureihen, denen sie am ähnlichsten sind, und zwar: a) in Kapitel 86, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über einer Führungsschiene fortzubewegen (Luftkissenzüge); b) in Kapitel 87, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Boden oder in gleichem Maße über dem Boden und über dem Wasser fortzubewegen; c) in Kapitel 89, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Wasser fortzubewegen, auch wenn sie am Strand oder auf Landungsbrücken landen oder sich über Eisflächen fortbewegen können. Teile und Zubehör für Luftkissenfahrzeuge sind wie Teile und Zubehör von Fahrzeugen der Position einzureihen, der die Luftkissenfahrzeuge aufgrund der vorstehenden Bestimmungen zugewiesen werden. Ortsfestes Material für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen ist wie ortsfestes Gleismaterial einzureihen; Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen sind wie Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Schienenwege einzureihen.
1. Vorbehaltlich der Zusätzlichen Anmerkung 3 zu Kapitel 89 sind Werkzeuge und andere Waren zur Instandhaltung und Instandsetzung von Beförderungsmitteln wie die Beförderungsmittel einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für anderes Zubehör, das mit den Beförderungsmitteln, deren übliche Ausrüstung es darstellt, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft wird.
1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren.
05Verlauf
Verlauf der Zolltarifnummern unter Warennummer 8708.40.50
Zum 01.01.2026 wurden zwei Zolltarifnummern neu eingeführt. Die übrigen 3 Zolltarifnummern blieben unverändert.
- 01.01.20268708.40.50.25.0neu eingeführt · Getriebebaugruppemit 3 weiteren Wellen im Inneren und einem Drehschalter für die Schaltstellung, bestehend aus: -Gehäuse aus Aluminiumguss, -Differenzialgetriebe, -zwei Elektromotoren und Getrieben, -mit einer Breite von 280 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 470 mm, -mit einer Höhe von 350 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 595 mm, -mit einer Länge von 410 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 690 mm zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen der Unterpositionen 8703.40 und 8703.60
- 01.01.20268708.40.50.60.0neu eingeführt · Schaltgetriebe in Gehäuse aus Aluminiumguss zur Quermontage, mit: - Abmessungen von nicht mehr als 550 x 500 x 600mm, -fünf oder sechs Gängen, -einem Differentialgetriebe, -einem Motordrehmoment von nicht mehr als 400 Nm, zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen der Position 8703
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 8708.40.50
Welche Zolltarifnummer unter der Warennummer 8708.40.50 gilt für Schaltgetriebe zur Quermontage?
Schaltgetriebe in einem Gehäuse aus Aluminiumguss zur Quermontage mit fünf oder sechs Gängen und einem Differentialgetriebe gehören in die Zolltarifnummer 8708.40.50.60.0. Die Abmessungen dürfen nicht mehr als 550 x 500 x 600 mm betragen.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
