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Kombinierte Nomenklatur · EUAntidumpingzoll China

Warennummer 8708.70.99 – Räder und Zubehör für Kraftfahrzeuge

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

In diese Warennummer gehören andere Räder sowie Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, die nicht unter die übrigen Nummern der Unterposition 8708.70 fallen. Räder aus Aluminium gehören in 8708.70.50, und in einem Stück gegossene Radteile in Sternform aus Eisen oder Stahl gehören in 8708.70.91. Die Nummern darunter richten sich nach Stahlrädern, nach Luftreifen aus Kautschuk mit einer Tragfähigkeitskennzahl von mehr als 121 und nach der Bestimmung für bestimmte Kraftfahrzeuge.

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 8708.70.99?

Stahlräder, auch mit Zubehör, mit neuen oder runderneuerten Luftreifen aus Kautschuk von der für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art mit einer Tragfähigkeitskennzahl von mehr als 121 gehören in 8708.70.99.20.0. Andere Räder mit neuen oder runderneuerten Luftreifen aus Kautschuk von der für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art mit einer Tragfähigkeitskennzahl von mehr als 121 gehören in 8708.70.99.30.0. Stahlräder, auch mit Zubehör und/oder Reifen, die bestimmt sind für Straßenzugmaschinen, für Kraftfahrzeuge für den Transport von Personen und/oder Waren, gehören in 8708.70.99.80.0. Räder und Teile, die nicht unter 8708.70.99.20.0, 8708.70.99.30.0 oder 8708.70.99.80.0 fallen, darunter Radkappen, gehören in 8708.70.99.85.0.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittBeförderungsmittel
KapitelZugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör
PositionTeile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
UnterpositionRäder sowie Teile davon und Zubehör
andere
Kombinierte NomenklaturandereDiese Seite
mit Luftreifen aus Kautschuk, neu oder runderneuert, von der für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art mit einer Tragfähigkeitskennzahl von mehr als 121
ZolltarifnummerStahlräder, auch mit Zubehör
4,5 % · 23 vZTA
Zolltarifnummerandere
4,5 % · 23 vZTA
andere
ZolltarifnummerStahlräder, auch mit Zubehör und/oder Reifen, die bestimmt sind - für Straßenzugmaschinen, - für Kraftfahrzeuge für den Transport von Personen und/oder Waren, - für Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken (z. B. Feuerwehrwagen, Straßensprengwagen), ausgenommen - Räder für Straßen-Quads, - Räder für Kraftfahrzeuge, die speziell für andere Verwendungen als den Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr konzipiert sind (z. B. Räder für Acker- oder Forstschlepper, für Gabelstapler, für Flugzeugschlepper (Pushback Tractors) oder für ihrer Beschaffenheit nach zur Verwendung außerhalb des Straßennetzes bestimmte Muldenkipper (Dumper)).
4,5 % · 23 vZTA
Zolltarifnummerandere
4,5 % · 23 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 8708.70.99

erhöht den ZollAntidumpingzoll · ChinaFür Hersteller mit eigenem Zusatzcode gelten eigene Sätze; der Satz hängt von der Zolltarifnummer ab.66,4 %
KontrolleF-Gase · alle LänderEinfuhr
KontrolleOzonabbauende Stoffe bei der Einfuhr · alle LänderEinfuhr
KontrolleOzonabbauende Stoffe bei der Ausfuhr · alle LänderAusfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderAusfuhr
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Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Libyen, Iran, Haiti, Myanmar, Simbabwe, Sudan, Syrien, Südsudan, Venezuela, Zentralafrikanische RepublikSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter Warennummer 8708.70.99?

4 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 8708.70.99. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 8708.70.99

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Kapitel 87, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Zu Unterposition 8708.22 gehören: a) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, und b) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, sofern erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 bestimmt.
Wortlaut · Abschnitt XVII, Anmerkung 3
3. „Teile“ und „Zubehör“ im Sinne der Kapitel 86 bis 88 sind nur Teile und Zubehör, die erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Waren des Kapitels 86, 87 oder 88 bestimmt sind. Teile und Zubehör, für die zwei oder mehr Positionen der Kapitel 86 bis 88 in Betracht kommen, sind der Position zuzuweisen, die dem Hauptverwendungszweck der Teile oder des Zubehörs entspricht.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XVII, Anmerkung 4
4. In diesem Abschnitt werden: a) Fahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zur Fortbewegung sowohl auf der Straße als auch auf Schienen gebaut sind, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht; b) schwimmfähige Kraftfahrzeuge (Amphibienfahrzeuge) in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht; c) Luftfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach so gebaut sind, dass sie auch als Landfahrzeuge verwendet werden können, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 88 eingereiht.
Wortlaut · Abschnitt XVII, Anmerkung 5
5. Luftkissenfahrzeuge sind wie die Fahrzeuge einzureihen, denen sie am ähnlichsten sind, und zwar: a) in Kapitel 86, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über einer Führungsschiene fortzubewegen (Luftkissenzüge); b) in Kapitel 87, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Boden oder in gleichem Maße über dem Boden und über dem Wasser fortzubewegen; c) in Kapitel 89, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Wasser fortzubewegen, auch wenn sie am Strand oder auf Landungsbrücken landen oder sich über Eisflächen fortbewegen können. Teile und Zubehör für Luftkissenfahrzeuge sind wie Teile und Zubehör von Fahrzeugen der Position einzureihen, der die Luftkissenfahrzeuge aufgrund der vorstehenden Bestimmungen zugewiesen werden. Ortsfestes Material für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen ist wie ortsfestes Gleismaterial einzureihen; Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen sind wie Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Schienenwege einzureihen.
Wortlaut · Abschnitt XVII, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Vorbehaltlich der Zusätzlichen Anmerkung 3 zu Kapitel 89 sind Werkzeuge und andere Waren zur Instandhaltung und Instandsetzung von Beförderungsmitteln wie die Beförderungsmittel einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für anderes Zubehör, das mit den Beförderungsmitteln, deren übliche Ausrüstung es darstellt, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft wird.
Wortlaut · Kapitel 87, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
8708.70.99andere: Hierher gehören neben Teilen und Zubehör, die in den Erläuterungen zu Position 8708 des HS, zweiter Absatz Buchstabe K, genannt sind, z. B. Auswuchtgewichte für Räder.

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 8708.70.99

Welche Zolltarifnummer gilt unter der Warennummer 8708.70.99 für Stahlräder mit Luftreifen aus Kautschuk?

Stahlräder, auch mit Zubehör, gehören mit neuen oder runderneuerten Luftreifen aus Kautschuk von der für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art mit einer Tragfähigkeitskennzahl von mehr als 121 in 8708.70.99.20.0. Andere Räder mit solchen Reifen gehören in 8708.70.99.30.0.

Gehören Fahrzeuge, die nur auf Schienen fahren, unter die Warennummer 8708.70.99?

Nein. Kapitel 87, Anmerkung 1 schließt Fahrzeuge aus, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren. Die Warennummer 8708.70.99 erfasst Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex

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