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Zolltarifnummer 0404.90.83.10.0 – Säuglingsmilch bis 500 g Inhalt

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Zolltarifnummer 0404.90.83.10.0 erfasst Milch zur Ernährung von Säuglingen in luftdicht verschlossenen Behältnissen mit einem Inhalt von 500 g oder weniger und einem Milchfettgehalt von mehr als 10 GHT, wenn die Ware nicht ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln ist. Die übrigen Milchfettgruppen der Warennummer liegen in 0404.90.81.00.0 (1,5 GHT oder weniger) und 0404.90.89.00.0 (mehr als 27 GHT). Alle anderen Erzeugnisse der Warennummer 0404.90.83 gehören in 0404.90.83.90.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0404.90.83.10.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelMilch und Milcherzeugnisse; Vogeleier; natürlicher Honig; genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen
PositionMolke, auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln; Erzeugnisse, die aus natürlichen Milchbestandteilen bestehen, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, anderweit weder genannt noch inbegriffen
UnterpositionMolke und modifizierte Molke, auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
Unterpositionandere
andere, mit einem Milchfettgehalt von
Zolltarifnummer1,5 GHT oder weniger
Kombinierte Nomenklaturmehr als 1,5 bis 27 GHT
ZolltarifnummerMilch zur Ernährung von Säuglingen, in luftdicht verschlossenen Behältnissen mit einem Gewicht des Inhalts von 500 g oder weniger und mit …Diese Seite
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummermehr als 27 GHT

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0404.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0404.90.838-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0404.90.83.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0404.90.83.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0404.90.83.10.0?

Kapitel 04 Milch und Milcherzeugnisse; Vogeleier; natürlicher … › 0404 Molke, auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker …
✓andere, also nicht: Molke und modifizierte Molke, auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen SüßmittelnDie Ware ist ein Erzeugnis aus Milchbestandteilen und keine Molke oder modifizierte Molke. Modifizierte Molke sind Erzeugnisse aus Molkenbestandteilen, denen Lactose, Proteine oder Mineralstoffe ganz oder teilweise entzogen oder natürliche Molkenbestandteile zugesetzt wurden.
✓andere, mit einem Milchfettgehalt von, also nicht: ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Milchfettgehalt vonDie Ware darf nicht als Erzeugnis ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln einzuordnen sein. Ein zuckerfreies Erzeugnis gehört in die zuckerfreien Unterteilungen nach Milchfettgehalt.
✓mehr als 1,5 bis 27 GHTDer Milchfettgehalt liegt über 1,5 GHT bis 27 GHT. Erzeugnisse mit 1,5 GHT oder weniger oder mit mehr als 27 GHT gehören in andere Unterteilungen.
✓Milch zur Ernährung von Säuglingen, in luftdicht verschlossenen Behältnissen mit einem Gewicht des Inhalts von 500 g oder weniger und mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 GHTDie Ware ist Milch zur Ernährung von Säuglingen in luftdicht verschlossenen Behältnissen mit einem Inhalt von 500 g oder weniger und hat einen Milchfettgehalt von mehr als 10 GHT. Fehlt eines dieser Merkmale, gehört die Ware in die Unterteilung „andere“.
0404.90.83.10.0Säuglingsmilch bis 500 g, luftdicht

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0404.90.83.10.0?

  • ×Molke und modifizierte Molke, auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln0404.10
  • ×ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Milchfettgehalt von0404.90.21.00.0, 0404.90.23.00.0, 0404.90.29.00.0
  • ×1,5 GHT oder weniger0404.90.81.00.0
  • ×mehr als 27 GHT0404.90.89.00.0
  • ×andere, also nicht: Milch zur Ernährung von Säuglingen, in luftdicht verschlossenen Behältnissen mit einem Gewicht des Inhalts von 500 g oder weniger und mit …0404.90.83.90.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0404.90.83

ZolltarifnummerWortlaut
0404.90.83.10.0Milch zur Ernährung von Säuglingen, in luftdicht verschlossenen Behältnissen mit einem Gewicht des Inhalts von 500 g oder weniger und mit …diese Seite
0404.90.83.90.0andere

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0404.90.83 eingereiht

Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
DEBTI32135/24-1DeutschlandKhoa Indisches Milcherzeugnis, gefroren, in Aufmachung für den Einzelverkauf mit Angaben zum Hersteller, zum Inhalt …30.10.2027

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
0404.90.235Kolostrumpulver Pulverförmiges Kuhkolostrum in Aufmachung für den Einzelverkauf mit Angaben zum Inverkehr- bringer, zur Zusammensetzung, zum Inhalt (100 g) und zur Verzehrempfehlung (täglich ein …
0404.90.213Kulturenpermeatkonzentrat Fermentativ hergestellte Milchsäure auf der Basis von Milchpermeat zur Verwendung in der Lebensmittelherstellung; Bernsteinfarbene Flüssigkeit mit säuerlichem Geruch, in …
0404.90.291Erzeugnis aus natürlichen Milchbestandteilen, zur Verwendung in der weiterverarbeitenden Lebensmittelindustrie. Lebensmittelzubereitung in Pulverform aus Vollrahm, Lactose und Milchproteinkonzentrat …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0404.90.83.10.0

€
0404.90.83.10.0Drittlandszoll1,31 EUR je kg + 22,00 EUR je 100 kg–––
0404.90.83.10.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll1,31 EUR je kg + 22,00 EUR je 100 kg + 50 %–––
0404.90.83.10.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll1,31 EUR je kg + 22,00 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.7903Neuseeland0 %16.06.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 1,31 EUR je kg + 22,00 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 43 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Chile und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Liechtenstein43,80 EUR je 100 kg
Schweiz43,80 EUR je 100 kg

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0404.90.83.10.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0404.90.83.10.0

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 4, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Im Sinne der Unterposition 0404.10 sind unter „modifizierter Molke“ Erzeugnisse aus Molkenbestandteilen zu verstehen, z. B. Molke, der die Lactose, die Proteine oder die Mineralstoffe ganz oder teilweise entzogen worden sind, oder Molke, der natürliche Molkenbestandteile zugesetzt worden sind, sowie Erzeugnisse, die durch Vermischen natürlicher Molkenbestandteile hergestellt worden sind.
Wortlaut · Kapitel 4, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Auf Mischungen, die zu den Positionen 0401 bis 0406 gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 4, Zusätzliche Anmerkung 4
4. Für die Zwecke der Unterpositionen 0404.10 und 0404.90 gilt Folgendes: Milchpermeat und Molkenpermeat können analytisch durch das Vorhandensein von Stoffen (z. B. Milchsäure, Lactate und Glykomakropeptide), die mit der Molkenherstellung zusammenhängen, unterschieden werden. Zu Unterposition 0404.10 gehört ‚Molkenpermeat‘, ein Erzeugnis mit in der Regel leicht säuerlichem Geruch, das durch Ultrafiltration oder sonstige Verarbeitungsverfahren aus Molke oder Mischungen natürlicher Molkenbestandteile gewonnen wird. Das Vorhandensein von Stoffen, die mit der Herstellung von Molke zusammenhängen (z. B. Milchsäure, Lactate und Glykomakropeptide), ist eine Voraussetzung für die Einreihung von Molkenpermeaten in diese Unterposition. Zu Unterposition 0404.90 gehört ‚Milchpermeat‘, ein in der Regel nach Milch riechendes Erzeugnis, das durch Ultrafiltration oder sonstige Verarbeitungsverfahren aus Milch gewonnen wird. Das mengenmäßig begrenzte Vorhandensein oder das Fehlen von Milchsäure und Lactaten (weniger als 0,100 GHT in pulverförmigen Milchpermeaten oder weniger als 0,015 GHT in flüssigen Milchpermeaten) sowie das Fehlen von Glykomakropeptiden sind Voraussetzungen für die Einreihung von Milchpermeaten in Unterposition 0404.90. Lactate sind nach dem Verfahren ISO 8069:2005 und Labmolke (d. h. das Vorhandensein von Kaseinmakropeptiden wie Glykomakropeptide) nach dem Verfahren der …

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)

FundstelleKernaussage
Kapitel 04, AllgemeinesAus Milchcasein hergestellte Caseinate werden beispielsweise als Emulgatoren (Natriumcaseinat) oder Eiweißquelle (Calciumcaseinat) verwendet. Erzeugnisse, die Caseinate in einer größeren Menge als 3 GHT, bezogen auf die Trockenmasse, enthalten, werden von den Positionen 0401 bis 0404 ausgeschlossen, weil diese Caseinate natürlicherweise nicht in diesen Mengen in Milch vorkommen (siehe insbesondere Position 1901).
0404.90.21 bis 0404.90.89andere: Die Erläuterungen zu Position 0402 gelten sinngemäß. Hierher gehören insbesondere Milcheiweißkonzentrate, die aus entrahmter Milch durch teilweisen Entzug der Lactose und Mineralsalze gewonnen werden und die einen Proteingehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von nicht mehr als 85 GHT aufweisen. Für die Berechnung des Proteingehalts wird der Stickstoffgehalt mit dem Faktor 6,38 multipliziert. Konzentrate aus …

Einreihungsverordnungen (8)

VerordnungWareNummer
775/201102.08.2011Sprühgetrocknetes, fettreduziertes Kolostrumpulver in Einzelverkaufspackungen à 64 g wurde in die Warennummer 0404.90.21 eingereiht.0404.90.21
1887/200327.10.2003Magermilchpulver mit Zusatz von Lactose wurde in die Warennummer 0404.90.21 eingereiht, wobei Lactose als natürlicher Milchbestandteil gilt.0404.90.21
1264/9817.06.1998Ein pulverförmiges Erzeugnis aus 80 GHT Vollmilchpulver und 20 GHT Lactoserum wurde in die Warennummer 0404.90.23 eingereiht.0404.90.23
1264/9817.06.1998Ein pulverförmiges Erzeugnis aus 80 GHT Milchpulver und 20 GHT anderer Bestandteile mit Lactose, Maltodextrin und Glucose wurde in die Warennummer 0404.90.83 eingereiht.0404.90.83
1160/9802.06.1998Eine Mischung aus Milchbestandteilen mit Natriumchlorid, Natriumcitrat und Vitaminen wurde in die Warennummer 0404.90.21 eingereiht.0404.90.21
1160/9802.06.1998Eine weitere Mischung aus Milchbestandteilen mit Natriumchlorid, Natriumcitrat und Vitaminen wurde in die Warennummer 0404.90.21 eingereiht.0404.90.21

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-315/9629.01.1998Das Urteil ergab keinen Grund, der die Gültigkeit von Artikel 13 Absatz 1 erster Gedankenstrich der Verordnung (EWG) Nr. 1715/90 im Hinblick auf Vertrauensschutz und Rechtssicherheit beeinträchtigt.
C-120/9007.05.1991Ein durch Ultrafiltration aus Molke gewonnenes Molkenproteinkonzentrat mit hohem Milchproteinanteil und ohne nachweisbaren Zucker wurde in die damalige Warennummer 0404.90.33 eingereiht.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 04 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0404.90.83

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 0 Zollkontingente statt 1.
  1. 01.01.19960404.90.83neu eingeführt · „mehr als 1,5 bis 27 GHT“ · aus 0404.90.33, aus 0404.90.53, aus 0404.90.93
  2. 01.01.19960404.90.83.10.0neu eingeführt · „Milch zur Ernährung von Säuglingen, in luftdicht verschlossenen Behältnissen mit einem Gewicht des Inhalts von 500 g oder weniger und mit …“ · aus 12 Vorgängern
  3. 01.01.19960404.90.83.90.0neu eingeführt · aus 12 Vorgängern

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0404.90.83.10.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Säuglingsmilch unter 0404.90.83?

Säuglingsmilch in luftdicht verschlossenen Behältnissen mit einem Inhalt von 500 g oder weniger und mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 GHT gehört in die Zolltarifnummer 0404.90.83.10.0. Alle anderen Erzeugnisse der Warennummer 0404.90.83 gehören in 0404.90.83.90.0.

Gibt es einen Zusatzzoll für Säuglingsmilch mit Ursprung Belarus unter 0404.90.83.10.0?

Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Gibt es einen Zusatzzoll für Säuglingsmilch mit Ursprung Russland unter 0404.90.83.10.0?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Welche Kontrollen gelten bei der Einfuhr von Säuglingsmilch unter 0404.90.83.10.0?

Bei der Einfuhr gilt eine Veterinärkontrolle an der Grenzkontrollstelle für Waren tierischen Ursprungs, zu denen diese Milch gehört. Als Unterlage gilt das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse (GGED-P).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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