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Zolltarifnummer 0702.00.10.99.0 – Ganze Tomaten ohne Kirschentomaten

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst ganze Tomaten mit einem größten Durchmesser von weniger als 47 mm, die keine Kirschentomaten sind. Kirschentomaten gehören in 0702.00.10.07.0.

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Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 0702.00.10.99.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0702.00.10.99.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelGemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden
PositionTomaten, frisch oder gekühlt
Kombinierte NomenklaturGanze Tomaten, mit einem größten Durchmesser von weniger als 47 mm
ZolltarifnummerKirschentomaten
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0702.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0702.00.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0702.00.10.9910-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0702.00.10.99.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0702.00.10.99.0?

Kapitel 07 Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu … › 0702 Tomaten, frisch oder gekühlt
✓Ganze Tomaten, mit einem größten Durchmesser von weniger als 47 mmDie Ware muss eine ganze Tomate sein. Ihr größter Durchmesser muss weniger als 47 mm betragen.
✓andere, also nicht: KirschentomatenEs bleiben ganze Tomaten unter 47 mm Durchmesser, die keine Kirschentomaten sind.
0702.00.10.99.0Ganze Tomaten, keine Kirschentomaten

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0702.00.10

ZolltarifnummerWortlaut
0702.00.10.07.0Kirschentomaten
0702.00.10.99.0anderediese Seite

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0702.00.10 eingereiht

2 gültige vZTA nennen diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
ESBTI2025SOL108SpanienSchwarze Kirschtomaten (Cherry) in Birnenform, ganz. Durchmesser der Tomaten unter 47 mm. Präsentiert in …23.02.2028
ESBTI2024SOL1106SpanienKirschtomaten "pera" der Kategorie I, ganz. Durchmesser der Tomaten kleiner als 47 mm. Sie werden in Schalen von 330 …30.01.2028

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0702.00.10.99.0

€
0702.00.10.99.0Drittlandszoll8,8 %880 €762 €1.642 €
0702.00.10.99.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll58,8 %5.880 €1.112 €6.992 €
0702.00.10.99.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll58,8 %5.880 €1.112 €6.992 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Einfuhrpreissystem: Zoll je nach Einfuhrpreis

Liegt der Einfuhrpreis unter dem Auslösepreis, kommt zum Wertzoll ein fester Betrag je 100 kg hinzu. Je niedriger der Preis, desto höher der Zusatz.

EinfuhrpreisZoll
ab 62,60 EUR je 100 kg8,8 %
61,30 bis unter 62,60 EUR je 100 kg8,8 % + 1,30 EUR je 100 kg
60,10 bis unter 61,30 EUR je 100 kg8,8 % + 2,50 EUR je 100 kg
58,80 bis unter 60,10 EUR je 100 kg8,8 % + 3,80 EUR je 100 kg
57,60 bis unter 58,80 EUR je 100 kg8,8 % + 5,00 EUR je 100 kg
unter 57,60 EUR je 100 kg8,8 % + 29,80 EUR je 100 kg

Zollkontingente (5)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0922Schweiz0 % ab einem Einfuhrpreis von 62,60 EUR je 100 kg01.11.2026 – 20.12.2026
09.1104Marokko, Marokko (Briefwechsel 2025, Präferenzursprung)0 % ab einem Einfuhrpreis von 62,60 EUR je 100 kg01.11.2026 – 30.11.2026
09.1174Libanon0 % ab einem Einfuhrpreis von 62,60 EUR je 100 kg01.11.2026 – 20.12.2026
09.1193Marokko, Marokko (Briefwechsel 2025, Präferenzursprung)0 % ab einem Einfuhrpreis von 62,60 EUR je 100 kg01.11.2026 – 30.11.2026
09.1342Israel0 % ab einem Einfuhrpreis von 62,60 EUR je 100 kg01.11.2026 – 20.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 8,8 % (Einfuhrpreissystem) gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 46 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: USA (seit 01.11.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.11.20267,7 % ab Einfuhrpreis 62,60 EUR je 100 kg
Libanon3,5 % ab Einfuhrpreis 62,60 EUR je 100 kg
Marokko3,5 % ab Einfuhrpreis 62,60 EUR je 100 kg
Marokko (Briefwechsel 2025, Präferenzursprung)3,5 % ab Einfuhrpreis 62,60 EUR je 100 kg

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0702.00.10.99.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleEinfuhrkontrolle · TürkeiEinfuhr aus der Türkei nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrollePflanzengesundheitskontrolle · alle LänderEinfuhr nur mit Pflanzengesundheitszeugnis und amtlicher Kontrolle an der Grenzkontrollstelle, wenn die Ware darunter fällt.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
HinweisPauschaler Einfuhrwert · MarokkoFür das Einfuhrpreissystem legt die EU je Ursprung einen pauschalen Einfuhrwert fest; die Werte nennt der EU-TARIC. Ein Einfuhrverbot ist das nicht.Einfuhr
HinweisPauschaler Einfuhrwert · TürkeiFür das Einfuhrpreissystem legt die EU je Ursprung einen pauschalen Einfuhrwert fest; die Werte nennt der EU-TARIC. Ein Einfuhrverbot ist das nicht.Einfuhr
HinweisPauschaler Einfuhrwert · alle LänderFür das Einfuhrpreissystem legt die EU je Ursprung einen pauschalen Einfuhrwert fest; die Werte nennt der EU-TARIC. Ein Einfuhrverbot ist das nicht.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0702.00.10.99.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 7, Anmerkung 3
3. Zu Position 0712 gehören alle getrockneten Gemüse der in den Positionen 0701 bis 0711 erfassten Arten, ausgenommen: a) getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte (Position 0713); b) Zuckermais in Form von Waren der Positionen 1102 bis 1104; c) Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln (Position 1105); d) Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 (Position 1106).

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 07 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0702.00.10

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: Drittlandszoll 8,8 % ab einem Einfuhrpreis von 84,60 EUR je 100 kg; darunter steigt der Zoll (Einfuhrpreissystem) statt 8,8 % ab einem Einfuhrpreis von 62,60 EUR je 100 kg; darunter steigt der Zoll (Einfuhrpreissystem); 0 Zollkontingente statt 5; 0 % Präferenzzoll für 26 Länder statt 46.
  1. 01.01.19880702.00.10neu eingeführt · „vom 1. November bis 14. Mai“
  2. 01.01.19950702.00.10aufgehoben · nach 0702.00.00, nach 0702.00.15, nach 0702.00.20, nach 0702.00.25, nach 0702.00.45, nach 0702.00.50
  3. 01.01.20250702.00.10neu eingeführt · „Ganze Tomaten, mit einem größten Durchmesser von weniger als 47 mm“ · aus 0702.00.00
  4. 01.01.20250702.00.10.07.0neu eingeführt · „Kirschentomaten“ · aus 0702.00.00
  5. 01.01.20250702.00.10.99.0neu eingeführt · aus 0702.00.00

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0702.00.10.99.0

Welche Zolltarifnummer gilt unter der Warennummer 0702.00.10 für ganze Tomaten unter 47 mm, die keine Kirschentomaten sind?

Für ganze Tomaten mit einem größten Durchmesser von weniger als 47 mm, die keine Kirschentomaten sind, gilt 0702.00.10.99.0. Kirschentomaten gehören in 0702.00.10.07.0.

Gilt bei 0702.00.10.99.0 ein Zusatzzoll für ganze Tomaten unter 47 mm mit Ursprung Russland?

Ja, für ganze Tomaten unter 47 mm mit Ursprung Russland gilt bei 0702.00.10.99.0 ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Gilt bei 0702.00.10.99.0 ein Zusatzzoll für ganze Tomaten unter 47 mm mit Ursprung Belarus?

Ja, für ganze Tomaten unter 47 mm mit Ursprung Belarus gilt bei 0702.00.10.99.0 ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Seit wann gilt die Zolltarifnummer 0702.00.10.99.0 in dieser Form?

Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Zolltarifnummer 0702.00.10.99.0. Zu diesem Datum ist sie aus der Warennummer 0702.00.00 hervorgegangen.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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