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Zolltarifnummer 0709.30.00.70.0 – Auberginen, Solanum aethiopicum

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Auberginen der Art Solanum aethiopicum, frisch oder gekühlt. Andere Auberginen trennt sie von Solanum melongena, das in 0709.30.00.05.0 gehört, und von allen übrigen Auberginen, die in 0709.30.00.90.0 eingereiht werden.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0709.30.00.70.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelGemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden
PositionAnderes Gemüse, frisch oder gekühlt
UnterpositionSpargel
UnterpositionAuberginen
ZolltarifnummerSolanum melongena
ZolltarifnummerSolanum aethiopicumDiese Seite
Zolltarifnummeranderer
UnterpositionSellerie, ausgenommen Knollensellerie
UnterpositionFrüchte der Gattungen Capsicum oder Pimenta
ZolltarifnummerGartenspinat, Neuseelandspinat und Gartenmelde

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0709.306-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0709.30.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0709.30.00.7010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0709.30.00.70.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0709.30.00.70.0?

Kapitel 07 Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu … › 0709 Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt
✓AuberginenDie Ware muss eine Aubergine sein, die als Gemüse zu Ernährungszwecken verwendet wird. Nach Kapitel 7, Anmerkung 2, zählen Auberginen zum Gemüse der Positionen 0709 bis 0712.
✓Solanum aethiopicumDie Aubergine muss der Art Solanum aethiopicum angehören, wie es der Wortlaut dieser Zolltarifnummer nennt.
0709.30.00.70.0Auberginen der Art Solanum aethiopicum

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0709.30.00.70.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0709.30.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
0709.30.00.05.0Solanum melongenaEinfuhrkontrolle
0709.30.00.70.0Solanum aethiopicumdiese SeiteEinfuhrkontrolle
0709.30.00.90.0anderer–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0709.30.00 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0709.30.00.70.0

€
0709.30.00.70.0Drittlandszoll12,8 %1.280 €790 €2.070 €
0709.30.00.70.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll62,8 %6.280 €1.140 €7.420 €
0709.30.00.70.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll62,8 %6.280 €1.140 €7.420 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (2)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0213Türkei0 %01.05.2026 – 14.01.2027
09.0930Schweiz0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 12,8 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 48 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202611,2 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)9,3 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0709.30.00.70.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleEinfuhrkontrolle · Burkina FasoEinfuhr aus Burkina Faso nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrollePflanzengesundheitskontrolle · alle LänderEinfuhr nur mit Pflanzengesundheitszeugnis und amtlicher Kontrolle an der Grenzkontrollstelle, wenn die Ware darunter fällt.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0709.30.00.70.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 7, Anmerkung 2
2. In den Positionen 0709 bis 0712 umfasst der Begriff „Gemüse“ auch genießbare Pilze, Trüffeln, Oliven, Kapern, Zucchini (Courgettes), Kürbisse, Auberginen, Zuckermais (Zea mays var. saccharata), Früchte der Gattungen Capsicum und Pimenta, Fenchel und Küchenkräuter wie Petersilie, Kerbel, Estragon, Kresse und Majoran (Majorana hortensis oder Origanum majorana).
Wortlaut · Kapitel 7, Anmerkung 3
3. Zu Position 0712 gehören alle getrockneten Gemüse der in den Positionen 0701 bis 0711 erfassten Arten, ausgenommen: a) getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte (Position 0713); b) Zuckermais in Form von Waren der Positionen 1102 bis 1104; c) Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln (Position 1105); d) Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 (Position 1106).

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
Kapitel 07, Allgemeines1. Blanchieren ist unter diesem Kapitel nicht erlaubt, ausgenommen bei: — gefrorenem Gemüse (auch in Wasser oder Dampf gekocht) der Position 0710. — getrockneten ausgelösten Hülsenfrüchten, auch geschält oder zerkleinert, der Position 0713. 2. Sprossen (Gemüsesprossen und andere Sprossen) sind zu Ernährungszwecken verwendete gekeimte Samen, die roh oder gegart verzehrt werden. Zum Keimen werden die Samen …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 07 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0709.30.00

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 1 Zollkontingent statt 2; 0 % Präferenzzoll für 50 Länder statt 48.
  1. 01.01.19720709.30.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Auberginen“
  2. 01.01.19880709.30.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0709.30.00
  3. 01.01.19980709.30.00wieder anmeldefähig · aus 0709.30.00
  4. 02.07.20240709.30.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0709.30.00
  5. 02.07.20240709.30.00.05.0neu eingeführt · „Solanum melongena“ · aus 0709.30.00
  6. 02.07.20240709.30.00.70.0neu eingeführt · „Solanum aethiopicum“ · aus 0709.30.00
  7. 02.07.20240709.30.00.90.0neu eingeführt · „anderer“ · aus 0709.30.00

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0709.30.00.70.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Auberginen der Art Solanum aethiopicum unter 0709.30.00?

Für Auberginen der Art Solanum aethiopicum gilt die Zolltarifnummer 0709.30.00.70.0. Solanum melongena fällt unter 0709.30.00.05.0 und andere Auberginen unter 0709.30.00.90.0.

Gilt für Auberginen 0709.30.00.70.0 ein Zusatzzoll, wenn sie nicht aus Russland oder Belarus stammen?

Nur dann, wenn die Ware direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt wird (Unterlage Y155). Waren mit Ursprung in Russland oder Belarus unterliegen dem dort genannten Zusatzzoll.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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