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Zolltarifnummer 0710.40.00.99.0 – Gefrorener Zuckermais, sonstige

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst gefrorenen Zuckermais, soweit er nicht unter 0710.40.00.20.0 oder 0710.40.00.91.0 fällt. Kolben mit 8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 12 mm gehören in 0710.40.00.91.0, Zuckermaiskolben mit 10 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 mm, die zur Herstellung von Erzeugnissen der Lebensmittelindustrie bestimmt sind und einer anderen Behandlung als dem einfachen Abpacken unterworfen werden sollen, in 0710.40.00.20.0.

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Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 0710.40.00.99.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0710.40.00.99.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelGemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden
PositionGemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren
ZolltarifnummerKartoffeln
ZolltarifnummerGartenspinat, Neuseelandspinat und Gartenmelde
UnterpositionZuckermais
ZolltarifnummerZuckermaiskolben (Zea Mays Saccharata), auch in Stücke geschnitten, mit einem Durchmesser von 10 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 mm …
andere
Zolltarifnummerin Kolben mit einem Durchmesser von 8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 12 mm
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Unterpositionanderes Gemüse
ZolltarifnummerMischungen von Gemüsen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0710.406-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0710.40.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0710.40.00.9910-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0710.40.00.99.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0710.40.00.99.0?

Kapitel 07 Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu … › 0710 Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht …
✓ZuckermaisDie Ware muss Zuckermais (Zea mays var. saccharata) sein, der nach Kapitel 7, Anmerkung 2 zu den Gemüsen zählt. Sie muss gefroren sein, wie es die Position 0710 verlangt.
✓andere, also nicht: Zuckermaiskolben (Zea Mays Saccharata), auch in Stücke geschnitten, mit einem Durchmesser von 10 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 mm …Zuckermaiskolben mit 10 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 mm bleiben hier, wenn sie nicht zur Herstellung von Erzeugnissen der Lebensmittelindustrie bestimmt sind oder keiner anderen Behandlung als dem einfachen Abpacken unterworfen werden sollen.
✓andere, also nicht: in Kolben mit einem Durchmesser von 8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 12 mmEs bleiben Kolben mit weniger als 8 mm oder mehr als 12 mm Durchmesser sowie Zuckermais in anderer Form als Kolben.
0710.40.00.99.0Gefrorener Zuckermais, andere Kolben

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0710.40.00.99.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0710.40.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
0710.40.00.20.0Zuckermaiskolben (Zea Mays Saccharata), auch in Stücke geschnitten, mit einem Durchmesser von 10 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 mm …–
0710.40.00.91.0in Kolben mit einem Durchmesser von 8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 12 mm–
0710.40.00.99.0anderediese SeitePräferenzzollkontingent

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0710.40.00 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0710.40.00.99.0

€
0710.40.00.99.0Drittlandszoll5,1 % + 9,40 EUR je 100 kg–––
0710.40.00.99.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll5,1 % + 9,40 EUR je 100 kg + 50 %–––
0710.40.00.99.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll5,1 % + 9,40 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (9)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.1353Israel0 % + 6,58 EUR je 100 kg01.01.2026 – 31.12.2026
09.6718Ukraine0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7224Peru0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7233Kolumbien0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7305Zentralamerika0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7526Ecuador0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7904Neuseeland0 %seit 01.01.2026
09.8202Vietnam0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.8405Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 5,1 % + 9,40 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 39 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada und Singapur. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20264,6 % + 8,54 EUR je 100 kg
APS+-Länder0 % + 9,40 EUR je 100 kg
APS-Länder (allgemeine Regelung)1,6 % + 9,40 EUR je 100 kg
Algerien0 % + 9,40 EUR je 100 kg
Chile0,8 % + 4,70 EUR je 100 kg
EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)0 % + 7,58 EUR je 100 kg
Ecuador9,40 EUR je 100 kg
Färöer0 % + 9,40 EUR je 100 kg
Island0 % + 7,58 EUR je 100 kg
Israel0 % + 9,40 EUR je 100 kg
Kolumbien0 % + 9,40 EUR je 100 kg
Libanon0 % + 9,40 EUR je 100 kg
Norwegen0 % + 7,58 EUR je 100 kg
Peru0 % + 9,40 EUR je 100 kg
Syrien0 % + 9,40 EUR je 100 kg
Südafrika1,6 % + 9,40 EUR je 100 kg
Tunesien0 % + 9,40 EUR je 100 kg
Zentralamerika9,40 EUR je 100 kg
TürkeiZollunion, Waren im freien Verkehr0 % + 9,40 EUR je 100 kg

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0710.40.00.99.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0710.40.00.99.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 7, Anmerkung 2
2. In den Positionen 0709 bis 0712 umfasst der Begriff „Gemüse“ auch genießbare Pilze, Trüffeln, Oliven, Kapern, Zucchini (Courgettes), Kürbisse, Auberginen, Zuckermais (Zea mays var. saccharata), Früchte der Gattungen Capsicum und Pimenta, Fenchel und Küchenkräuter wie Petersilie, Kerbel, Estragon, Kresse und Majoran (Majorana hortensis oder Origanum majorana).
Wortlaut · Kapitel 7, Anmerkung 3
3. Zu Position 0712 gehören alle getrockneten Gemüse der in den Positionen 0701 bis 0711 erfassten Arten, ausgenommen: a) getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte (Position 0713); b) Zuckermais in Form von Waren der Positionen 1102 bis 1104; c) Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln (Position 1105); d) Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 (Position 1106).

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
Kapitel 07, Allgemeines1. Blanchieren ist unter diesem Kapitel nicht erlaubt, ausgenommen bei: — gefrorenem Gemüse (auch in Wasser oder Dampf gekocht) der Position 0710. — getrockneten ausgelösten Hülsenfrüchten, auch geschält oder zerkleinert, der Position 0713. 2. Sprossen (Gemüsesprossen und andere Sprossen) sind zu Ernährungszwecken verwendete gekeimte Samen, die roh oder gegart verzehrt werden. Zum Keimen werden die Samen …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 07 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0710.40.00

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 1 Zollkontingent statt 9.
  1. 01.01.19720710.40.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Zuckermais“
  2. 01.01.20160710.40.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0710.40.00
  3. 01.07.20160710.40.00.20.0neu eingeführt · „Zuckermaiskolben (Zea Mays Saccharata), auch in Stücke geschnitten, mit einem Durchmesser von 10 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 mm …“ · aus 0710.40.00
  4. 01.08.20200710.40.00.91.0neu eingeführt · „in Kolben mit einem Durchmesser von 8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 12 mm“ · aus 0710.40.00
  5. 01.08.20200710.40.00.99.0neu eingeführt · aus 0710.40.00

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0710.40.00.99.0

Gilt ein Zusatzzoll für Zuckermais mit Ursprung Russland unter 0710.40.00.99.0?

Für Waren mit Ursprung Russland gilt für die Zolltarifnummer 0710.40.00.99.0 ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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