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Zolltarifnummer 0712.31.00.00.0 – Pilze der Gattung Agaricus

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

07Kapitel12Position31HS00KN00TARIC0DE

Diese Zolltarifnummer erfasst getrocknete, auch zerkleinerte oder als Pulver vorliegende Pilze der Gattung Agaricus, die nicht weiter zubereitet sind. Judasohrpilze gehören in die Unterposition 0712.32 und Zitterpilze in die Unterposition 0712.33. Dazu gehört getrocknetes Agaricus-Pilzpulver.

Typische Waren:Agaricus-Pilzpulver

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0712.31.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelGemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden
PositionGemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet
ZolltarifnummerSpeisezwiebeln
Pilze, Judasohrpilze (Auricularia spp.), Zitterpilze (Tremella spp.) und Trüffeln
ZolltarifnummerPilze der Gattung AgaricusDiese Seite
UnterpositionJudasohrpilze (Auricularia spp.)
UnterpositionZitterpilze (Tremella spp.)
UnterpositionShiitake (Lentinus edodes)
Unterpositionandere
Unterpositionanderes Gemüse; Mischungen von Gemüsen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0712.316-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0712.31.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0712.31.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0712.31.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0712.31.00.00.0?

Kapitel 07 Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu … › 0712 Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben …
✓Pilze, Judasohrpilze (Auricularia spp.), Zitterpilze (Tremella spp.) und TrüffelnDie Ware muss ein Pilz sein. Pilze gehören als Gemüse zur Position 0712, auch wenn sie getrocknet, zerkleinert oder als Pulver vorliegen und nicht weiter zubereitet sind.
✓Pilze der Gattung AgaricusDie Pilze müssen der Gattung Agaricus angehören, was sich an der botanischen Gattungsbezeichnung Agaricus zeigt.
0712.31.00.00.0Pilze der Gattung Agaricus

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 0712.31.00

ZolltarifnummerWortlaut
0712.31.00.00.0Pilze der Gattung Agaricus

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0712.31.00 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0712.31.00.00.0

€
0712.31.00.00.0Drittlandszoll12,8 %1.280 €790 €2.070 €
0712.31.00.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll62,8 %6.280 €1.140 €7.420 €
0712.31.00.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll62,8 %6.280 €1.140 €7.420 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 12,8 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 50 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202611,2 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)9,3 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0712.31.00.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleLebens- und Futtermittelkontrolle · Länder, für die nach dem Unfall von Tschernobyl Einfuhrbeschränkungen geltenÜberführung in den freien Verkehr nur unter den Bedingungen des Lebens- und Futtermittelrechts, je nach Ware mit Bescheinigung oder Kontrolle.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0712.31.00.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 7, Anmerkung 2
2. In den Positionen 0709 bis 0712 umfasst der Begriff „Gemüse“ auch genießbare Pilze, Trüffeln, Oliven, Kapern, Zucchini (Courgettes), Kürbisse, Auberginen, Zuckermais (Zea mays var. saccharata), Früchte der Gattungen Capsicum und Pimenta, Fenchel und Küchenkräuter wie Petersilie, Kerbel, Estragon, Kresse und Majoran (Majorana hortensis oder Origanum majorana).
Wortlaut · Kapitel 7, Anmerkung 3
3. Zu Position 0712 gehören alle getrockneten Gemüse der in den Positionen 0701 bis 0711 erfassten Arten, ausgenommen: a) getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte (Position 0713); b) Zuckermais in Form von Waren der Positionen 1102 bis 1104; c) Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln (Position 1105); d) Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 (Position 1106).

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-423/0928.10.2010Die Kombinierte Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1810/2004 der Kommission vom 7. …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 07 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0712.31.00

  1. 01.01.20020712.31.00neu eingeführt · „Pilze der Gattung Agaricus“ · aus 0712.30.00
  2. 01.01.20020712.31.00.00.0neu eingeführt · „Pilze der Gattung Agaricus“
  3. 01.01.20050712.31.00wieder anmeldefähig · aus 0712.31.00
  4. 01.01.20050712.31.00.00.0wieder anmeldefähig · aus 0712.31.00

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0712.31.00.00.0

Fällt auf Pilze der Gattung Agaricus mit Ursprung Russland ein Zusatzzoll unter 0712.31.00.00.0 an?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt bei der Einfuhr ein Zusatzzoll für diese Zolltarifnummer. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Fällt auf Pilze der Gattung Agaricus mit Ursprung Belarus ein Zusatzzoll unter 0712.31.00.00.0 an?

Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt bei der Einfuhr ein Zusatzzoll für diese Zolltarifnummer. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Welche Zolltarifnummer gilt für Pilzpulver aus Agaricus-Pilzen, etwa unter 0712.31?

Pulver aus getrockneten Agaricus-Pilzen, nicht weiter zubereitet, gehört in die Zolltarifnummer 0712.31.00.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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