01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 0713.10.10.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code0713.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer0713.10.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code0713.10.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer0713.10.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0713.10.10.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0713.10.10.00.0?
- ×Kichererbsen0713.20.00.00.0
- ×Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.)0713.31.00.00.0, 0713.32.00.00.0, 0713.33, 0713.34.00.00.0 und 2 weitere
- ×Linsen0713.40.00.00.0
- ×Puffbohnen (Dicke Bohnen) (Vicia faba var. major), Pferdebohnen und Ackerbohnen (Vicia faba var. equina und Vicia faba var. minor)0713.50
- ×Straucherbsen (Cajanus cajan)0713.60.00.00.0
- ×andere, also nicht: Erbsen (Pisum sativum)0713.90
- ×andere, also nicht: zur Aussaat0713.10.90.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 0713.10.10.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 0713.10.10
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 0713.10.10.00.0 | zur Aussaat |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0713.10.10 eingereiht
Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| FRBTIFR-BTI-2025-02910Frankreich | Trockene Erbsensamen der Art Pisum sativum, geschält, zur Aussaat, verpackt in Kartons oder Säcken. | 02.06.2028 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 0713.10.90 | 1 | Getrocknete, nicht geschälte Hülsenfrüchte, Typ grüne Erbsen (Pisum sativum), für den menschlichen Verzehr bestimmt und verpackt für den Einzelverkauf in Beuteln zu 500 g oder 2 kg. |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0713.10.10.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Der Drittlandszollsatz gilt nur unter Bedingungen: 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %.
Statt 50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 28 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Südkorea, Mexiko, Chile, Israel und Türkei. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0713.10.10.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0713.10.10.00.0
Anmerkungen (1)
3. Zu Position 0712 gehören alle getrockneten Gemüse der in den Positionen 0701 bis 0711 erfassten Arten, ausgenommen: a) getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte (Position 0713); b) Zuckermais in Form von Waren der Positionen 1102 bis 1104; c) Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln (Position 1105); d) Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 (Position 1106).
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| Kapitel 07, Allgemeines | 1. Blanchieren ist unter diesem Kapitel nicht erlaubt, ausgenommen bei: — gefrorenem Gemüse (auch in Wasser oder Dampf gekocht) der Position 0710. — getrockneten ausgelösten Hülsenfrüchten, auch geschält oder zerkleinert, der Position 0713. 2. Sprossen (Gemüsesprossen und andere Sprossen) sind zu Ernährungszwecken verwendete gekeimte Samen, die roh oder gegart verzehrt werden. Zum Keimen werden die Samen … |
| 0713.10.10 bis 0713.10.90 | Erbsen (Pisum sativum): Die Erläuterungen zu Unterposition 0708.10.00 gelten sinngemäß. |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 07 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 0713.10.10
- 01.01.19930713.10.10neu eingeführt · „zur Aussaat“
- 01.01.19930713.10.10.00.0neu eingeführt · „zur Aussaat“
- 01.01.20010713.10.10wieder anmeldefähig · aus 0713.10.10
- 01.01.20010713.10.10.00.0wieder anmeldefähig · aus 0713.10.10
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0713.10.10.00.0
Gilt für Erbsen zur Aussaat unter 0713.10.10.00.0 aus Russland der Drittlandszoll?
Ja, für Erbsen zur Aussaat aus Russland gilt bei der Einfuhr der Drittlandszoll. Der Satz hängt von einer Bedingung oder Unterlage ab.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission