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Zolltarifnummer 0910.91.05.00.0 – Currypulver und Currymischungen

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst wird Curry als Mischung aus Gewürzen verschiedener Positionen des Kapitels 9. Gewürzmischungen, die kein Curry sind, gehören in 0910.91.10.00.0, wenn sie weder gemahlen noch sonst zerkleinert sind, und in 0910.91.90.00.0, wenn sie gemahlen oder sonst zerkleinert sind. Verbindliche Zolltarifauskünfte betreffen unter anderem eine Gewürzmischung zum Einrühren in Milch.

Typische Waren:CurrypulverCurrymischungenGoldene-Milch-Mischungen

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 0910.91.05.00.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0910.91.05.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelKaffee, Tee, Mate und Gewürze
PositionIngwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze
0910.11 – 0910.12Ingwer
UnterpositionSafran
ZolltarifnummerKurkuma
andere Gewürze
UnterpositionMischungen im Sinne der Anmerkung 1 b) zu diesem Kapitel
ZolltarifnummerCurryDiese Seite
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0910.916-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0910.91.058-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0910.91.05.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0910.91.05.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0910.91.05.00.0?

Kapitel 09 Kaffee, Tee, Mate und Gewürze › 0910 Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter …
✓andere Gewürze, also nicht: Ingwer, Safran, KurkumaDie Ware muss ein anderes Gewürz sein, also kein Einzelgewürz, das im Zolltarif gesondert genannt ist. Curry ist eine Mischung mehrerer Gewürze und erfüllt diese Bedingung.
✓Mischungen im Sinne der Anmerkung 1 b) zu diesem KapitelDie Ware muss eine Mischung aus Gewürzen verschiedener Positionen des Kapitels 9 sein. Andere Stoffe darf sie nur enthalten, wenn sie den Charakter der Gewürze behält.
✓CurryDie Ware muss Curry sein, also Currypulver. Geringe Mengen anderer Stoffe wie Salz, Senfkörner oder Leguminosenmehl ändern die Einreihung nicht.
0910.91.05.00.0Currypulver und Currymischungen

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0910.91.05.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 0910.91.05

ZolltarifnummerWortlaut
0910.91.05.00.0Curry

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0910.91.05 eingereiht

6 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland3
Frankreich2
Zypern1
vZTAWareGültig bis
DEBTI2991/25-1DeutschlandNach den Antragsangaben sowie ergänzender Angaben handelt es sich bei der sog. Gewürzmischung "Curry Madras, Art. Nr. …27.04.2028
DEBTI33583/24-1DeutschlandBio - Gewürzmischung Goldene Milch. Zum Einrühren in Milch bestimmt. Die Mischung besteht aus verschiedenen Gewürzen …14.11.2027
DEBTI39903/23-1DeutschlandNach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei der Ware um eine getrocknete und gemahlene Currymischung …12.11.2026
FRBTIFR-BTI-2026-03830FrankreichAromatisiertes Currypulver, zum menschlichen Verzehr bestimmt, für den Einzelverkauf in einer Dose zu 75 g oder in …22.09.2029
FRBTIFR-BTI-2025-05879FrankreichCurry de Madras, präsentiert in Pulverform, auf Basis von Gewürzen und Aromen, für den Verzehr bestimmt, verpackt für …05.10.2028
CYBTI034/2025ZypernMischung aus Curry-Gewürzen und -Kräutern in Pulverform zum Kochen. Angeboten in einem 100-Gramm-Plastikbeutel. …01.04.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
0910.91.9021Nach den Antragsangaben handelt es sich um eine Gewürzmischung bestehend aus getrocknetem und gemahlenem Pfeffer der Position 0904, getrocknetem und gemahlenem Ingwer der Position 0910, die mit …
0910.91.1010Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei der als "Gewürztee, bio, Curcuma Sun" bezeichneten Ware um eine Mischung, bestehend aus - Curcuma, Ingwer, Zimt, Kardamom, Pfeffer und Nelken …

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 0910.91.05.00.0?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 0910.91.05.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0910.91.05.00.0

€
0910.91.05.00.0Drittlandszoll0 %0 €700 €700 €
0910.91.05.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll50 %5.000 €1.050 €6.050 €
0910.91.05.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll50 %5.000 €1.050 €6.050 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0910.91.05.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleEinfuhrkontrolle · IndienEinfuhr aus Indien nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · ÄthiopienEinfuhr aus Äthiopien nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen
Weiterführend

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0910.91.05.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 9, Anmerkung 1
1. Miteinander gemischte Waren der Positionen 0904 bis 0910 werden wie folgt eingereiht: a) miteinander gemischte Waren einer Position bleiben in dieser Position; b) miteinander gemischte Waren verschiedener Positionen gehören zu Position 0910. Waren der Positionen 0904 bis 0910 (einschließlich der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Mischungen), die andere Stoffe enthalten, bleiben in Kapitel 9, vorausgesetzt, dass derartige Mischungen den Charakter der Waren dieser Positionen behalten haben; andernfalls sind diese Mischungen von Kapitel 9 ausgeschlossen; sie gehören zu Position 2103, wenn sie zusammengesetzte Würzmittel sind.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)

FundstelleKernaussage
0910.91.05Currypulver ist in den Erläuterungen zu Position 0910 des HS, Buchstabe e) beschrieben; der Zusatz geringer Mengen anderer Stoffe (z. B. Salz, Senfkörner, Leguminosenmehl) bleibt ohne Einfluss auf die Einreihung dieser Mischungen.
0910.91.05 bis 0910.91.90Mischungen im Sinne der Anmerkung 1 b) zu diesem Kapitel: Siehe die Erläuterungen zu Position 0910 des HS, Buchstaben e) und g).

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 09 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 0910.91.05

  1. 01.01.20100910.91.05neu eingeführt · „Curry“ · aus 0910.99.60
  2. 01.01.20100910.91.05.00.0neu eingeführt · „Curry“ · aus 0910.99.60

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0910.91.05.00.0

Gilt für Curry unter 0910.91.05 ein Zusatzzoll bei der Einfuhr aus Russland?

Ja, auf Curry mit Ursprung Russland wird für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben.

Welche Zolltarifnummer gilt für Curry unter der Warennummer 0910.91.05?

Für Curry gilt die Zolltarifnummer 0910.91.05.00.0. Geringe Mengen anderer Stoffe wie Salz, Senfkörner oder Leguminosenmehl bleiben ohne Einfluss auf die Einreihung.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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