01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 0910.91.05.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code0910.916-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer0910.91.058-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code0910.91.05.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer0910.91.05.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0910.91.05.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0910.91.05.00.0?
- ×Ingwer0910.11.00.00.0, 0910.12.00.00.0
- ×Safran0910.20
- ×Kurkuma0910.30.00.00.0
- ×andere, also nicht: Mischungen im Sinne der Anmerkung 1 b) zu diesem Kapitel0910.99
- ×andere, also nicht: Curry0910.91.10.00.0, 0910.91.90.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 0910.91.05.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 0910.91.05
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 0910.91.05.00.0 | Curry |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0910.91.05 eingereiht
6 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI2991/25-1Deutschland | Nach den Antragsangaben sowie ergänzender Angaben handelt es sich bei der sog. Gewürzmischung "Curry Madras, Art. Nr. … | 27.04.2028 |
| DEBTI33583/24-1Deutschland | Bio - Gewürzmischung Goldene Milch. Zum Einrühren in Milch bestimmt. Die Mischung besteht aus verschiedenen Gewürzen … | 14.11.2027 |
| DEBTI39903/23-1Deutschland | Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei der Ware um eine getrocknete und gemahlene Currymischung … | 12.11.2026 |
| FRBTIFR-BTI-2026-03830Frankreich | Aromatisiertes Currypulver, zum menschlichen Verzehr bestimmt, für den Einzelverkauf in einer Dose zu 75 g oder in … | 22.09.2029 |
| FRBTIFR-BTI-2025-05879Frankreich | Curry de Madras, präsentiert in Pulverform, auf Basis von Gewürzen und Aromen, für den Verzehr bestimmt, verpackt für … | 05.10.2028 |
| CYBTI034/2025Zypern | Mischung aus Curry-Gewürzen und -Kräutern in Pulverform zum Kochen. Angeboten in einem 100-Gramm-Plastikbeutel. … | 01.04.2028 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 0910.91.90 | 21 | Nach den Antragsangaben handelt es sich um eine Gewürzmischung bestehend aus getrocknetem und gemahlenem Pfeffer der Position 0904, getrocknetem und gemahlenem Ingwer der Position 0910, die mit … |
| 0910.91.10 | 10 | Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei der als "Gewürztee, bio, Curcuma Sun" bezeichneten Ware um eine Mischung, bestehend aus - Curcuma, Ingwer, Zimt, Kardamom, Pfeffer und Nelken … |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 0910.91.05.00.0?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 0910.91.05.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0910.91.05.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0910.91.05.00.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0910.91.05.00.0
Anmerkungen (1)
1. Miteinander gemischte Waren der Positionen 0904 bis 0910 werden wie folgt eingereiht: a) miteinander gemischte Waren einer Position bleiben in dieser Position; b) miteinander gemischte Waren verschiedener Positionen gehören zu Position 0910. Waren der Positionen 0904 bis 0910 (einschließlich der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Mischungen), die andere Stoffe enthalten, bleiben in Kapitel 9, vorausgesetzt, dass derartige Mischungen den Charakter der Waren dieser Positionen behalten haben; andernfalls sind diese Mischungen von Kapitel 9 ausgeschlossen; sie gehören zu Position 2103, wenn sie zusammengesetzte Würzmittel sind.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 0910.91.05 | Currypulver ist in den Erläuterungen zu Position 0910 des HS, Buchstabe e) beschrieben; der Zusatz geringer Mengen anderer Stoffe (z. B. Salz, Senfkörner, Leguminosenmehl) bleibt ohne Einfluss auf die Einreihung dieser Mischungen. |
| 0910.91.05 bis 0910.91.90 | Mischungen im Sinne der Anmerkung 1 b) zu diesem Kapitel: Siehe die Erläuterungen zu Position 0910 des HS, Buchstaben e) und g). |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 09 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 0910.91.05
- 01.01.20100910.91.05neu eingeführt · „Curry“ · aus 0910.99.60
- 01.01.20100910.91.05.00.0neu eingeführt · „Curry“ · aus 0910.99.60
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0910.91.05.00.0
Gilt für Curry unter 0910.91.05 ein Zusatzzoll bei der Einfuhr aus Russland?
Ja, auf Curry mit Ursprung Russland wird für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben.
Welche Zolltarifnummer gilt für Curry unter der Warennummer 0910.91.05?
Für Curry gilt die Zolltarifnummer 0910.91.05.00.0. Geringe Mengen anderer Stoffe wie Salz, Senfkörner oder Leguminosenmehl bleiben ohne Einfluss auf die Einreihung.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
