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Zolltarifnummer 0910.91.90.00.0 – Gemahlene Gewürzmischungen

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst werden Gewürzmischungen, die gemahlen oder sonst zerkleinert sind, etwa aus Anis, Koriander, Zimt und Ingwer. Curry gehört in 0910.91.05.00.0, Gewürzmischungen, die weder gemahlen noch sonst zerkleinert sind, in 0910.91.10.00.0.

Typische Waren:GewürzmischungenGewürzpulverGaram-Masala-PulverGetrocknete GewürzmischungenGemahlene Gewürzmischungen

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0910.91.90.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelKaffee, Tee, Mate und Gewürze
PositionIngwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze
0910.11 – 0910.12Ingwer
UnterpositionSafran
ZolltarifnummerKurkuma
andere Gewürze
UnterpositionMischungen im Sinne der Anmerkung 1 b) zu diesem Kapitel
ZolltarifnummerCurry
andere
Zolltarifnummerweder gemahlen noch sonst zerkleinert
Zolltarifnummergemahlen oder sonst zerkleinertDiese Seite
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0910.916-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0910.91.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0910.91.90.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0910.91.90.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0910.91.90.00.0?

Kapitel 09 Kaffee, Tee, Mate und Gewürze › 0910 Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter …
✓andere Gewürze, also nicht: Ingwer, Safran, KurkumaDie Ware ist ein Gewürz der Position 0910, das als andere Gewürzart einzuordnen ist und nicht eigens als eigene Gewürzart dieser Position benannt ist.
✓Mischungen im Sinne der Anmerkung 1 b) zu diesem KapitelDie Ware ist eine Mischung aus miteinander gemischten Gewürzen verschiedener Positionen. Das erkennt man an mehreren Gewürzarten, die unterschiedlichen Positionen angehören, etwa Zimt und Ingwer in einer Mischung.
✓andere, also nicht: CurryDie Ware ist eine andere Gewürzmischung und damit keine Curry-Mischung. Sie fällt unter 0910.91.90, wenn sie gemahlen oder sonst zerkleinert ist.
✓gemahlen oder sonst zerkleinertDie Ware ist gemahlen oder sonst zerkleinert, also als Pulver oder in ähnlich zerkleinerter Form vorliegend.
0910.91.90.00.0Gemahlene Gewürzmischungen

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0910.91.90.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 0910.91.90

ZolltarifnummerWortlaut
0910.91.90.00.0gemahlen oder sonst zerkleinert

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0910.91.90 eingereiht

21 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland11
Frankreich8
Slowakei2
vZTAWareGültig bis
DEBTI31242/26-1DeutschlandNach den Antragsangaben handelt es sich um eine Gewürzmischung bestehend aus getrocknetem und gemahlenem Pfeffer der …06.09.2029
DEBTI31412/26-1DeutschlandNach den Antragsangaben handelt es sich bei der Ware um eine Mischung aus gemahlenen oder zerkleinerten Gewürzen, hier …30.08.2029
DEBTI9748/26-1DeutschlandNach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um ein Backgewürz mit Zimt. Bei den …03.05.2029
DEBTI17623/25-1DeutschlandNach den Antragsangaben sowie ergänzender Angaben handelt es sich um eine getrocknete und gemahlene Gewürzmischung, die …19.06.2028
DEBTI15355/25-1DeutschlandLaut Angaben der Antragsteller und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine getrocknete und gemahlene …09.06.2028
DEBTI11701/25-1DeutschlandNach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine sog. "Bio Lebkuchengewürzmischung". …19.05.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
0910.91.1010Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei der als "Gewürztee, bio, Curcuma Sun" bezeichneten Ware um eine Mischung, bestehend aus - Curcuma, Ingwer, Zimt, Kardamom, Pfeffer und Nelken …
0910.91.056Nach den Antragsangaben sowie ergänzender Angaben handelt es sich bei der sog. Gewürzmischung "Curry Madras, Art. Nr. FB1-16-173" um eine getrocknete, gemahlene Gewürzmischung, die aus Koriander …

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 0910.91.90.00.0?

3 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 0910.91.90.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0910.91.90.00.0

€
0910.91.90.00.0Drittlandszoll12,5 %1.250 €788 €2.038 €
0910.91.90.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll62,5 %6.250 €1.138 €7.388 €
0910.91.90.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll62,5 %6.250 €1.138 €7.388 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 12,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 51 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202610,9 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)4,3 %

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0910.91.90.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleEinfuhrkontrolle · IndienEinfuhr aus Indien nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · PakistanEinfuhr aus Pakistan nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · ÄthiopienEinfuhr aus Äthiopien nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen
Weiterführend

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0910.91.90.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 9, Anmerkung 1
1. Miteinander gemischte Waren der Positionen 0904 bis 0910 werden wie folgt eingereiht: a) miteinander gemischte Waren einer Position bleiben in dieser Position; b) miteinander gemischte Waren verschiedener Positionen gehören zu Position 0910. Waren der Positionen 0904 bis 0910 (einschließlich der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Mischungen), die andere Stoffe enthalten, bleiben in Kapitel 9, vorausgesetzt, dass derartige Mischungen den Charakter der Waren dieser Positionen behalten haben; andernfalls sind diese Mischungen von Kapitel 9 ausgeschlossen; sie gehören zu Position 2103, wenn sie zusammengesetzte Würzmittel sind.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
0910.91.05 bis 0910.91.90Mischungen im Sinne der Anmerkung 1 b) zu diesem Kapitel: Siehe die Erläuterungen zu Position 0910 des HS, Buchstaben e) und g).

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 09 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 0910.91.90

  1. 01.01.19720910.91.90gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „gemahlen oder sonst zerkleinert“
  2. 01.01.19720910.91.90.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „gemahlen oder sonst zerkleinert“
  3. 01.01.20100910.91.90Stellung im Tarifbaum geändert · nach 0910.91.10
  4. 01.01.20100910.91.90.00.0Stellung im Tarifbaum geändert

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0910.91.90.00.0

Gilt für Gewürzmischungen unter 0910.91.90.00.0 ein Zusatzzoll bei Ursprung Russland?

Für Waren mit Ursprung Russland gilt unter 0910.91.90.00.0 ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Gilt für Gewürzmischungen unter 0910.91.90.00.0 ein Zusatzzoll bei Ursprung Belarus?

Für Waren mit Ursprung Belarus gilt unter 0910.91.90.00.0 ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Welche Zolltarifnummer gilt für Garam-Masala-Pulver unter der Warennummer 0910.91.90?

Garam-Masala-Pulver fällt unter 0910.91.90.00.0, wenn es gemahlen oder sonst zerkleinert ist. Nicht gemahlene oder sonst zerkleinerte Ware gehört in 0910.91.10.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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