01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 0910.91.10.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code0910.916-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer0910.91.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code0910.91.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer0910.91.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0910.91.10.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0910.91.10.00.0?
- ×Ingwer0910.11.00.00.0, 0910.12.00.00.0
- ×Safran0910.20
- ×Kurkuma0910.30.00.00.0
- ×andere, also nicht: Mischungen im Sinne der Anmerkung 1 b) zu diesem Kapitel0910.99
- ×Curry0910.91.05.00.0
- ×gemahlen oder sonst zerkleinert0910.91.90.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 0910.91.10.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 0910.91.10
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 0910.91.10.00.0 | weder gemahlen noch sonst zerkleinert |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0910.91.10 eingereiht
10 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI31417/26-1Deutschland | Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei der als "Gewürztee, bio, Curcuma Sun" bezeichneten Ware um … | 24.08.2029 |
| DEBTI45063/25-3Deutschland | Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine Warenzusammenstellung bestehend aus: - einer … | 01.02.2029 |
| DEBTI19205/24-1Deutschland | Gewürzmischung. Die Mischung besteht aus getrockneten, zerkleinerten Gewürzen (schwarzer Pfeffer der Position 0904 … | 28.07.2027 |
| DEBTI13365/24-1Deutschland | Nach den Antragsangaben sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine Gewürzmischung, bestehend aus … | 05.05.2027 |
| DEBTI54053/23-1Deutschland | Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei der als "Curcuma Sun … | 18.02.2027 |
| FRBTIFR-BTI-2026-02849Frankreich | Sortiment von drei Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage von Fruchtstücken, Pflanzenteilen und Gewürzen zur … | 21.07.2029 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 0910.91.90 | 21 | Nach den Antragsangaben handelt es sich um eine Gewürzmischung bestehend aus getrocknetem und gemahlenem Pfeffer der Position 0904, getrocknetem und gemahlenem Ingwer der Position 0910, die mit … |
| 0910.91.05 | 6 | Nach den Antragsangaben sowie ergänzender Angaben handelt es sich bei der sog. Gewürzmischung "Curry Madras, Art. Nr. FB1-16-173" um eine getrocknete, gemahlene Gewürzmischung, die aus Koriander … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0910.91.10.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0910.91.10.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0910.91.10.00.0
Anmerkungen (1)
1. Miteinander gemischte Waren der Positionen 0904 bis 0910 werden wie folgt eingereiht: a) miteinander gemischte Waren einer Position bleiben in dieser Position; b) miteinander gemischte Waren verschiedener Positionen gehören zu Position 0910. Waren der Positionen 0904 bis 0910 (einschließlich der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Mischungen), die andere Stoffe enthalten, bleiben in Kapitel 9, vorausgesetzt, dass derartige Mischungen den Charakter der Waren dieser Positionen behalten haben; andernfalls sind diese Mischungen von Kapitel 9 ausgeschlossen; sie gehören zu Position 2103, wenn sie zusammengesetzte Würzmittel sind.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 0910.91.05 bis 0910.91.90 | Mischungen im Sinne der Anmerkung 1 b) zu diesem Kapitel: Siehe die Erläuterungen zu Position 0910 des HS, Buchstaben e) und g). |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 09 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 0910.91.10
- 01.01.19720910.91.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „weder gemahlen noch sonst zerkleinert“
- 01.01.19720910.91.10.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „weder gemahlen noch sonst zerkleinert“
- 01.01.20100910.91.10Stellung im Tarifbaum geändert · Unterteilung der 11-stelligen Nummern geändert, aus 0910.91.90
- 01.01.20100910.91.10.00.0Stellung im Tarifbaum geändert
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0910.91.10.00.0
Gilt für Gewürzmischungen mit Ursprung Belarus ein Zusatzzoll unter 0910.91.10.00.0?
Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll.
Gilt für Gewürzmischungen mit Ursprung Russland ein Zusatzzoll unter 0910.91.10.00.0?
Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission