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Zolltarifnummer 0910.91.10.00.0 – Unzerkleinerte Gewürzmischungen

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Gewürzmischungen aus miteinander gemischten Waren verschiedener Positionen, die weder gemahlen noch sonst zerkleinert sind. Gemahlene oder sonst zerkleinerte Mischungen gehören in 0910.91.90.00.0, Curry in 0910.91.05.00.0. Typische Waren sind Gewürzmischungen mit Curcuma, Pfeffer oder Fenchel.

Typische Waren:GewürzmischungenGewürztee-MischungenFenchel-Anis-Kümmel-MischungenPfeffer-GewürzmischungenCurcuma-Mischungen

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0910.91.10.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelKaffee, Tee, Mate und Gewürze
PositionIngwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze
0910.11 – 0910.12Ingwer
UnterpositionSafran
ZolltarifnummerKurkuma
andere Gewürze
UnterpositionMischungen im Sinne der Anmerkung 1 b) zu diesem Kapitel
ZolltarifnummerCurry
andere
Zolltarifnummerweder gemahlen noch sonst zerkleinertDiese Seite
Zolltarifnummergemahlen oder sonst zerkleinert
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0910.916-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0910.91.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0910.91.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0910.91.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0910.91.10.00.0?

Kapitel 09 Kaffee, Tee, Mate und Gewürze › 0910 Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter …
✓andere Gewürze, also nicht: Ingwer, Safran, KurkumaDie Ware muss ein Gewürz oder eine Gewürzmischung sein, die nicht einer vorher genannten Gewürzart der Position 0910 entspricht.
✓Mischungen im Sinne der Anmerkung 1 b) zu diesem KapitelDie Ware ist eine Mischung im Sinne der Anmerkung 1 b zu Kapitel 9 aus miteinander gemischten Waren verschiedener Positionen. Enthält die Mischung andere Stoffe, bleibt sie nur in Kapitel 9, wenn sie den Charakter der Waren dieser Positionen behalten hat; siehe die Erläuterungen zu Position 0910 des HS, Buchstaben e) und g).
✓andere, also nicht: CurryEs bleibt die Gewürzmischung, die kein Curry ist.
✓weder gemahlen noch sonst zerkleinertDie Mischung ist weder gemahlen noch sonst zerkleinert. Erkennbar ist das an der Ware selbst, die nicht gemahlen und nicht anders zerkleinert ist.
0910.91.10.00.0Gewürzmischungen, weder gemahlen noch zerkleinert

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0910.91.10.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 0910.91.10

ZolltarifnummerWortlaut
0910.91.10.00.0weder gemahlen noch sonst zerkleinert

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0910.91.10 eingereiht

10 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland5
Frankreich5
vZTAWareGültig bis
DEBTI31417/26-1DeutschlandNach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei der als "Gewürztee, bio, Curcuma Sun" bezeichneten Ware um …24.08.2029
DEBTI45063/25-3DeutschlandNach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine Warenzusammenstellung bestehend aus: - einer …01.02.2029
DEBTI19205/24-1DeutschlandGewürzmischung. Die Mischung besteht aus getrockneten, zerkleinerten Gewürzen (schwarzer Pfeffer der Position 0904 …28.07.2027
DEBTI13365/24-1DeutschlandNach den Antragsangaben sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine Gewürzmischung, bestehend aus …05.05.2027
DEBTI54053/23-1DeutschlandNach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei der als "Curcuma Sun …18.02.2027
FRBTIFR-BTI-2026-02849FrankreichSortiment von drei Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage von Fruchtstücken, Pflanzenteilen und Gewürzen zur …21.07.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
0910.91.9021Nach den Antragsangaben handelt es sich um eine Gewürzmischung bestehend aus getrocknetem und gemahlenem Pfeffer der Position 0904, getrocknetem und gemahlenem Ingwer der Position 0910, die mit …
0910.91.056Nach den Antragsangaben sowie ergänzender Angaben handelt es sich bei der sog. Gewürzmischung "Curry Madras, Art. Nr. FB1-16-173" um eine getrocknete, gemahlene Gewürzmischung, die aus Koriander …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0910.91.10.00.0

€
0910.91.10.00.0Drittlandszoll0 %0 €700 €700 €
0910.91.10.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll50 %5.000 €1.050 €6.050 €
0910.91.10.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll50 %5.000 €1.050 €6.050 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0910.91.10.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleEinfuhrkontrolle · IndienEinfuhr aus Indien nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · PakistanEinfuhr aus Pakistan nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · ÄthiopienEinfuhr aus Äthiopien nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen
Weiterführend

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0910.91.10.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 9, Anmerkung 1
1. Miteinander gemischte Waren der Positionen 0904 bis 0910 werden wie folgt eingereiht: a) miteinander gemischte Waren einer Position bleiben in dieser Position; b) miteinander gemischte Waren verschiedener Positionen gehören zu Position 0910. Waren der Positionen 0904 bis 0910 (einschließlich der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Mischungen), die andere Stoffe enthalten, bleiben in Kapitel 9, vorausgesetzt, dass derartige Mischungen den Charakter der Waren dieser Positionen behalten haben; andernfalls sind diese Mischungen von Kapitel 9 ausgeschlossen; sie gehören zu Position 2103, wenn sie zusammengesetzte Würzmittel sind.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
0910.91.05 bis 0910.91.90Mischungen im Sinne der Anmerkung 1 b) zu diesem Kapitel: Siehe die Erläuterungen zu Position 0910 des HS, Buchstaben e) und g).

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 09 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0910.91.10

  1. 01.01.19720910.91.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „weder gemahlen noch sonst zerkleinert“
  2. 01.01.19720910.91.10.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „weder gemahlen noch sonst zerkleinert“
  3. 01.01.20100910.91.10Stellung im Tarifbaum geändert · Unterteilung der 11-stelligen Nummern geändert, aus 0910.91.90
  4. 01.01.20100910.91.10.00.0Stellung im Tarifbaum geändert

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0910.91.10.00.0

Gilt für Gewürzmischungen mit Ursprung Belarus ein Zusatzzoll unter 0910.91.10.00.0?

Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll.

Gilt für Gewürzmischungen mit Ursprung Russland ein Zusatzzoll unter 0910.91.10.00.0?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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