01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 1207.50.90.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code1207.506-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer1207.50.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code1207.50.90.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer1207.50.90.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1207.50.90.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1207.50.90.00.0?
- ×Palmnüsse und Palmkerne1207.10.00.00.0
- ×Baumwollsamen1207.21.00.00.0, 1207.29.00.00.0
- ×Rizinussamen1207.30.00.00.0
- ×Sesamsamen1207.40
- ×Saflorsamen (Carthamus tinctorius)1207.60.00.00.0
- ×Melonenkerne1207.70
- ×andere, also nicht: Senfsamen1207.91, 1207.99
- ×zur Aussaat1207.50.10.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1207.50.90.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 1207.50.90
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 1207.50.90.00.0 | andere |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1207.50.90 eingereiht
Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| CYBTI006/2025Zypern | Ganze schwarze Senfsamen in 100g-Verpackung. | 02.02.2028 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 1207.50.10 | 1 | Senfsamen 'Bloody Mary', angesät in einem Block pflanzlichen Substrats, in Form eines Kulturballens, der als Nachfüllpackung für das Gartenmöbel dient, um aus dem Samen zu wachsen, verpackt für den … |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 1207.50.90.00.0?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 1207.50.90.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1207.50.90.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Der Drittlandszollsatz gilt nur unter Bedingungen: 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %.
Statt 50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 24 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Südkorea, Mexiko und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino.
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1207.50.90.00.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1207.50.90.00.0
Anmerkungen (2)
1. Zu Position 1207 gehören insbesondere Palmnüsse und Palmkerne, Baumwollsamen, Rizinussamen, Sesamsamen, Senfsamen, Saflorsamen, Mohnsamen und Sheanüsse (Karitenüsse). Zu dieser Position gehören jedoch nicht Waren der Position 0801 oder 0802 und Oliven (Kapitel 7 oder Kapitel 20).
3. Samen von Rüben, Samen für Wiesen, Samen von Zierblumen, Samen von Gemüse, Samen von Waldbäumen, Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (ausgenommen solche der Art Vicia faba) oder Samen von Lupinen gelten als Samen zur Aussaat im Sinne der Position 1209. Zu dieser Position gehören jedoch nicht, auch wenn sie zur Aussaat verwendet werden sollen: a) Hülsenfrüchte und Zuckermais (Kapitel 7); b) Gewürze und andere Waren des Kapitels 9; c) Getreide (Kapitel 10); d) Waren der Positionen 1201 bis 1207 oder der Position 1211.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 1207.50.10 bis 1207.50.90 | Senfsamen: Hierher gehören die Samen verschiedener Senfarten z. B. weißer Senf (Sinapis alba und Brassica hirta), schwarzer Senf (Brassica nigra) oder indischer Senf (Brassica juncea). |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-635/1323.04.2015 | Im Hinblick auf die zolltarifliche Einreihung der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Kürbiskerne ist es Sache des vorlegenden Gerichts, zu bestimmen, ob diese in der Regel der Gewinnung von Ölen oder Fetten zu Speise- oder technischen Zwecken dienen, ohne … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 12 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 1207.50.90
- 01.01.19721207.50.90gilt seit Einführung der EU-Datenbank
- 01.01.19721207.50.90.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1207.50.90.00.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Senfsamen, die nicht zur Aussaat bestimmt sind, unter 1207.50.90?
Senfsamen, die nicht zur Aussaat bestimmt sind, gehören in die Zolltarifnummer 1207.50.90.00.0. Zur Aussaat bestimmte Senfsamen gehören in die Zolltarifnummer 1207.50.10.00.0.
Gilt bei der Einfuhr von Senfsamen unter 1207.50.90 aus Russland der Drittlandszoll?
Ja, für Senfsamen aus Russland unter 1207.50.90 gilt der Drittlandszoll. Der Satz hängt von einer Bedingung oder Unterlage ab.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile
