01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 1209.29.60.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code1209.296-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer1209.29.608-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code1209.29.60.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer1209.29.60.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1209.29.60.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1209.29.60.00.0?
- ×Samen von Zuckerrüben1209.10.00.00.0
- ×Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden1209.30.00.00.0
- ×andere, also nicht: Samen von Futterpflanzen1209.91, 1209.99
- ×Samen von Luzernen1209.21.00.00.0
- ×Samen von Klee (Trifolium spp.)1209.22
- ×Samen von Schwingel1209.23
- ×Samen von Wiesenrispengras (Poa pratensis L.)1209.24.00.00.0
- ×Samen von Weidelgras (Lolium multiflorum Lam., Lolium perenne L.)1209.25
- ×Samen von Wiesenlieschgras; Samen von Wicken; Samen von Rispengras der Arten Poa palustris L. und Poa trivialis L.; Samen von Gemeinem Knaulgras (Dactylis …1209.29.45.00.0
- ×Samen von Lupinen1209.29.50.00.0
- ×andere, also nicht: Samen von Futterrüben (Beta vulgaris var alba)1209.29.80.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1209.29.60.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 1209.29.60
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 1209.29.60.00.0 | Samen von Futterrüben (Beta vulgaris var alba) |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1209.29.60 eingereiht
Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| FRBTIFR-BTI-2025-01708Frankreich | Futterrübssamen (wissenschaftlicher Name: Beta vulgaris L), zur Aussaat bestimmt, für den Einzelverkauf in Kartons oder … | 16.04.2028 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 1209.29.80 | 4 | Sorghum-Samen der Art "Sorghum bicolor", nicht hybrid, zur Aussaat von Futterpflanzen verwendet, nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt, für den Einzelverkauf in Säcken oder Kartons verpackt. |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1209.29.60.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 8,3 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 50 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 6,6 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 4,8 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1209.29.60.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1209.29.60.00.0
Anmerkungen (1)
3. Samen von Rüben, Samen für Wiesen, Samen von Zierblumen, Samen von Gemüse, Samen von Waldbäumen, Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (ausgenommen solche der Art Vicia faba) oder Samen von Lupinen gelten als Samen zur Aussaat im Sinne der Position 1209. Zu dieser Position gehören jedoch nicht, auch wenn sie zur Aussaat verwendet werden sollen: a) Hülsenfrüchte und Zuckermais (Kapitel 7); b) Gewürze und andere Waren des Kapitels 9; c) Getreide (Kapitel 10); d) Waren der Positionen 1201 bis 1207 oder der Position 1211.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 1209.29.60 | Samen von Futterrüben (Beta vulgaris var. alba) Hierher gehört auch so genanntes Monogermsaatgut, das durch Zucht, und Präzisionssaatgut, das durch künstliche Teilung der Samenknäuel gewonnen ist (genetisch einkeimiges oder auf technischem Weg einkeimig gemachtes Saatgut), auch wenn es mit einem Überzug (meist auf der Grundlage von Ton) versehen ist. |
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-635/1323.04.2015 | Im Hinblick auf die zolltarifliche Einreihung der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Kürbiskerne ist es Sache des vorlegenden Gerichts, zu bestimmen, ob diese in der Regel der Gewinnung von Ölen oder Fetten zu Speise- oder technischen Zwecken dienen, ohne … |
| C-653/1316.07.2015 | 1. Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 260 Abs. 1 AEUV verstoßen, dass sie nicht alle Maßnahmen ergriffen hat, die sich aus dem Urteil Kommission/Italien (C-297/08, EU:C:2010:115) ergeben. 2. Die Italienische Republik … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 12 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 1209.29.60
- 01.01.19881209.29.60neu eingeführt · „Samen von Bastardweidelgras (Lolium x hybridum Hausskn.)“ · aus 1209.22.00, 1209.23.00, 1209.25.00, 1209.91.00
- 01.01.19881209.29.60.00.0neu eingeführt · „Samen von Bastardweidelgras (Lolium x hybridum Hausskn.)“ · aus 1209.22.00, 1209.23.00, 1209.25.00, 1209.91.00
- 01.01.19931209.29.60aufgehoben · aufgeteilt in 1209.29.10, 1209.29.80
- 01.01.19931209.29.60.00.0aufgehoben · aufgeteilt in 1209.29.10, 1209.29.80
- 01.01.20021209.29.60neu eingeführt · „Samen von Rüben, ausgenommen Samen von Zuckerrüben“ · aus 1209.11.00, 1209.19.00
- 01.01.20021209.29.60.00.0neu eingeführt · „Samen von Rüben, ausgenommen Samen von Zuckerrüben“ · aus 1209.11.00, 1209.19.00
- 01.01.20031209.29.60Wortlaut geändert · „Samen von Futterrüben (Beta vulgaris var. alba)“ · vorher „Samen von Rüben, ausgenommen Samen von Zuckerrüben“ · nach 1209.91.30
- 01.01.20031209.29.60.00.0Wortlaut geändert · „Samen von Futterrüben (Beta vulgaris var. alba)“ · vorher „Samen von Rüben, ausgenommen Samen von Zuckerrüben“
- 01.01.20171209.29.60Wortlaut geändert · „Samen von Futterrüben (Beta vulgaris var.alba)“ · vorher „Samen von Futterrüben (Beta vulgaris var. alba)“
- 01.01.20171209.29.60.00.0Wortlaut geändert · „Samen von Futterrüben (Beta vulgaris var.alba)“ · vorher „Samen von Futterrüben (Beta vulgaris var. alba)“
- 01.01.20201209.29.60Wortlaut geändert · „Samen von Futterrüben (Beta vulgaris var alba)“ · vorher „Samen von Futterrüben (Beta vulgaris var.alba)“
- 01.01.20201209.29.60.00.0Wortlaut geändert · „Samen von Futterrüben (Beta vulgaris var alba)“ · vorher „Samen von Futterrüben (Beta vulgaris var.alba)“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1209.29.60.00.0
Gibt es einen Zusatzzoll für Samen von Futterrüben der Zolltarifnummer 1209.29.60.00.0 mit Ursprung Belarus?
Ja, bei der Einfuhr fällt der Zusatzzoll für Belarus an, wenn die Ware Ursprung Belarus hat. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Belarus oder Russland ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Gilt für Samen von Futterrüben der Zolltarifnummer 1209.29.60.00.0 ein Zusatzzoll bei Ursprung Russland?
Ja, bei der Einfuhr fällt der Zusatzzoll für Russland an, wenn die Ware Ursprung Russland hat. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile