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Zolltarifnummer 1510.90.00.00.0 – Andere Olivenöle, nicht roh

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

15Kapitel10Position90HS00KN00TARIC0DE

Erfasst werden andere Öle, ausschließlich aus Oliven gewonnen, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert, sofern sie nicht rohes Oliventresteröl sind. Rohes Oliventresteröl gehört in die Zolltarifnummer 1510.10.00.00.0. Dazu zählen etwa durch Raffination von Olivenrückstandsöl gewonnene Öle, die in 1-Liter-Behältern für den menschlichen Verzehr angeboten werden.

Typische Waren:Raffiniertes OlivenrückstandsölOlivenöl in 1-Liter-BehälternRaffiniertes Oliventresteröl

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1510.90.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete …
KapitelTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
PositionAndere Öle und ihre Fraktionen, ausschließlich aus Oliven gewonnen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert, einschließlich Mischungen dieser Öle oder Fraktionen mit Ölen oder Fraktionen der Position 1509
Zolltarifnummerrohes Oliventresteröl
ZolltarifnummerandereDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1510.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1510.90.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1510.90.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1510.90.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1510.90.00.00.0?

Kapitel 15 Tierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und … › 1510 Andere Öle und ihre Fraktionen, ausschließlich aus …
✓andere, also nicht: rohes OliventresterölÜbrig bleibt Olivenöl, das kein rohes Oliventresteröl ist. Es muss ausschließlich aus Oliven gewonnen sein und die Merkmale zu Fettsäuren und Sterinen nach Zusätzlicher Anmerkung 2 erfüllen. Mischungen von Olivenöl mit anderen Ölen gehören nicht hierher.
1510.90.00.00.0Andere Olivenöle, nicht rohes Oliventresteröl

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 1510.90.00

ZolltarifnummerWortlaut
1510.90.00.00.0andere

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1510.90.00 eingereiht

2 gültige vZTA nennen diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
ESBTI2024SOL145SpanienDurch Raffination von Olivenrückstandsöl gewonnenes Öl. Wird in 1-Liter-Behältern angeboten. Für den menschlichen …03.03.2027
ESBTI2023SOL1433SpanienÖl, gewonnen durch Raffination von Oliventresteröl, mit einem auf Ölsäure bezogenen Gehalt an freier Säure von …17.12.2026

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1510.90.00.00.0

€
1510.90.00.00.0Drittlandszoll160,30 EUR je 100 kg–––
1510.90.00.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll160,30 EUR je 100 kg + 50 %–––
1510.90.00.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll160,30 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (2)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.1009Algerien0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.1948Chile0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 160,30 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 46 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.2026128,24 EUR je 100 kg
Türkei152,28 EUR je 100 kg

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1510.90.00.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1510.90.00.00.0

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 15, Anmerkung 2
2. Zu Position 1509 gehört nicht Öl, das aus Oliven mit Hilfe von Lösemitteln gewonnen worden ist (Position 1510).
Wortlaut · Kapitel 15, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Für die Anwendung der Unterpositionen 1507.10, 1508.10, 1510.10.00, 1511.10, 1512.11, 1512.21, 1513.11, 1513.21, 1514.11, 1514.91, 1515.11, 1515.21, 1515.50.11, 1515.50.19, 1515.90.21, 1515.90.29, 1515.90.40 bis 1515.90.59 und 1518.00.31 gilt Folgendes: a) Durch Pressen gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sie keine andere Behandlung erfahren haben als — Absetzenlassen in allgemein üblichen Zeiträumen; — Abschleudern (Zentrifugieren) oder auch Filtrieren, bei dem zur Trennung der Öle von festen Bestandteilen nur „mechanische“ Kräfte, wie Schwerkraft, Druck oder Fliehkraft, jedoch keine adsorptiv wirkenden Filterhilfsmittel oder andere physikalische oder chemische Verfahren angewendet worden sind. b) Durch Extraktion gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sich ihre Beschaffenheit weder nach Farbe, Geruch und Geschmack noch durch besondere anerkannte analytische Daten von den entsprechenden durch Pressen gewonnenen fetten pflanzlichen Ölen unterscheidet. c) Entschleimtes Sojaöl und von Gossypol befreites Baumwollsaatöl gelten ebenfalls als „rohe“ Öle.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 15, Zusätzliche Anmerkung 2
2. A. Zu den Positionen 1509 und 1510 gehören nur Öle, die ausschließlich durch Verarbeitung von Oliven gewonnen wurden und die in Bezug auf den Gehalt an Fettsäuren und Sterinen die Merkmale gemäß Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2104 der Kommission (5)aufweisen. Ihr Vorhandensein kann mit den in Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2105 der Kommission (25) genannten Verfahren Nr. 6 (COI/T.20/Doc. Nr. 33 (Bestimmung des Gehalts an Fettsäuremethylestern durch Gaschromatografie)) und Nr. 8 (COI/T.20/Doc. Nr. 26 (Bestimmung von Zusammensetzung und Gehalt an Sterolen, Triterpen-Dialkoholen und aliphatischen Alkoholen durch Kapillargaschromatographie)) bestimmt werden. Zu den Positionen 1509 und 1510 gehören weder chemisch modifizierte (insbesondere wiederveresterte) Olivenöle noch Mischungen von Olivenöl mit anderen Ölen. Das Vorhandensein von wiederverestertem Olivenöl wird mit dem in Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2105 genannten Verfahren Nr. 3 (COI/T.20/Doc. Nr. 23 (Bestimmung des prozentualen Gehalts an 2-Glycerinmonopalmitat)) nachgewiesen. B. Zu den Unterpositionen 1509.20.00, 1509.30.00 und 1509.40.00 gehören nur die unter den nachstehenden Nummern 1, 2 und 3 definierten Olivenöle, die ausschließlich durch mechanische oder sonstige physikalische Verfahren unter Bedingungen, die nicht zu einer Modifizierung der Öle führen, gewonnen …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 15 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1510.90.00

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 1 Zollkontingent statt 2.
  1. 01.01.20221510.90.00neu eingeführt · aus 1510.00.10, 1510.00.90
  2. 01.01.20221510.90.00.00.0neu eingeführt · aus 1510.00.10, 1510.00.90

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1510.90.00.00.0

Gehört Olivenöl, das mit Lösemitteln gewonnen wurde, unter 1510.90.00?

Ja, Öl aus Oliven, das mit Hilfe von Lösemitteln gewonnen wurde, gehört nicht zur Position 1509, sondern zur Position 1510. Es fällt unter die Warennummer 1510.90.00, wenn es kein rohes Oliventresteröl ist. Diese Seite erfasst nur die Öle der Position 1510, die nicht rohes Oliventresteröl sind.

Fällt auf Olivenöl unter 1510.90.00 aus Russland ein Zusatzzoll an?

Ja, auf Waren mit Ursprung Russland wird ein Zusatzzoll erhoben. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Gilt der Zusatzzoll auch für Olivenöl unter 1510.90.00 aus Belarus?

Ja, auf Waren mit Ursprung Belarus wird ein Zusatzzoll erhoben. Für Waren anderen Ursprungs gilt dieselbe Bedingung wie bei Russland.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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