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Zolltarifnummer 1513.21.10.90.0 – Rohes Palmkernöl, andere Zwecke

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst rohes Palmkernöl und rohes Babassuöl sowie deren Fraktionen, die zu technischen oder industriellen Zwecken und nicht zur Herstellung von Lebensmitteln bestimmt sind. Palmkernöl zum Herstellen bestimmter Fettsäuren, Fettalkohole (für Kosmetika, Waschmittel oder pharmazeutische Erzeugnisse), Fettsäuremethylester oder Stearinsäure sowie von Waren der Position 3401 gehört in 1513.21.10.20.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1513.21.10.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete …
KapitelTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
PositionKokosöl (Kopraöl), Palmkernöl und Babassuöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
1513.11 – 1513.19Kokosöl (Kopraöl) und seine Fraktionen
Palmkernöl und Babassuöl sowie deren Fraktionen
Unterpositionrohe Öle
Kombinierte Nomenklaturzu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
ZolltarifnummerPalmkernöl zum Herstellen von: - technischen einbasischen Fettsäuren der Unterposition 3823.19.10, - Fettsäuremethylestern der Position …
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1513.216-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1513.21.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1513.21.10.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1513.21.10.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1513.21.10.90.0?

Kapitel 15 Tierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und … › 1513 Kokosöl (Kopraöl), Palmkernöl und Babassuöl sowie …
✓Palmkernöl und Babassuöl sowie deren FraktionenDie Ware ist Palmkernöl oder Babassuöl, auch als Fraktion davon. Kokosöl (Kopraöl) und dessen Fraktionen gehören nicht dazu.
✓rohe ÖleDas Öl ist roh. Ein durch Pressen gewonnenes Öl gilt als roh, wenn es nur abgesetzt, zentrifugiert oder mechanisch filtriert wurde, ohne adsorptiv wirkende Filterhilfsmittel oder andere physikalische oder chemische Verfahren.
✓zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von LebensmittelnDas Öl ist für technische oder industrielle Zwecke bestimmt und nicht zum Herstellen von Lebensmitteln.
✓andere, also nicht: Palmkernöl zum Herstellen von: - technischen einbasischen Fettsäuren der Unterposition 3823.19.10, - Fettsäuremethylestern der Position 2915 …Das Öl dient anderen technischen oder industriellen Zwecken als den in der Nachbarnummer genannten Herstellungen, also nicht der Herstellung von Fettsäuren, Fettalkoholen, Fettsäuremethylestern oder Stearinsäure.
1513.21.10.90.0Rohes Palmkernöl, andere Zwecke

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1513.21.10.90.0?

  • ×Kokosöl (Kopraöl) und seine Fraktionen1513.11, 1513.19
  • ×andere, also nicht: rohe Öle1513.29
  • ×andere, also nicht: zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln1513.21.30.00.0, 1513.21.90.00.0
  • ×Palmkernöl zum Herstellen von: - technischen einbasischen Fettsäuren der Unterposition 3823.19.10, - Fettsäuremethylestern der Position 2915 oder 2916, - …1513.21.10.20.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1513.21.10

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
1513.21.10.20.0Palmkernöl zum Herstellen von: - technischen einbasischen Fettsäuren der Unterposition 3823.19.10, - Fettsäuremethylestern der Position …Zollaussetzung bei Endverwendung
1513.21.10.90.0anderediese SeiteZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1513.21.10 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1513.21.10.90.0

€
1513.21.10.90.0Drittlandszoll––––
1513.21.10.90.0bei Endverwendung (mit Bewilligung)3,2 %320 €1.961 €2.281 €
1513.21.10.90.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll– + 50 %–––
1513.21.10.90.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll– + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Statt – gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 48 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Mexiko, Chile und weitere. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1513.21.10.90.0

senkt den ZollZollsatz bei Endverwendung · alle LänderGilt für 1513.21.10.90.0. Nur mit Unterlage N990 („EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 1549/2006.3,2 %
senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 1513.21.10.90.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollPräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · APS-Länder (allgemeine Regelung)Präferenzzoll für Waren aus diesem Gebiet, wenn sie der vorgesehenen Endverwendung zugeführt werden; Satz und Bedingungen nennt der EU-TARIC.Einfuhr
senkt den ZollPräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · ArmenienPräferenzzoll für Waren aus diesem Gebiet, wenn sie der vorgesehenen Endverwendung zugeführt werden; Satz und Bedingungen nennt der EU-TARIC.Einfuhr
senkt den ZollPräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · MercosurPräferenzzoll für Waren aus diesem Gebiet, wenn sie der vorgesehenen Endverwendung zugeführt werden; Satz und Bedingungen nennt der EU-TARIC.Einfuhr
senkt den ZollPräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · SingapurPräferenzzoll für Waren aus diesem Gebiet, wenn sie der vorgesehenen Endverwendung zugeführt werden; Satz und Bedingungen nennt der EU-TARIC.Einfuhr
erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1513.21.10.90.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 15, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Für die Anwendung der Unterpositionen 1507.10, 1508.10, 1510.10.00, 1511.10, 1512.11, 1512.21, 1513.11, 1513.21, 1514.11, 1514.91, 1515.11, 1515.21, 1515.50.11, 1515.50.19, 1515.90.21, 1515.90.29, 1515.90.40 bis 1515.90.59 und 1518.00.31 gilt Folgendes: a) Durch Pressen gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sie keine andere Behandlung erfahren haben als — Absetzenlassen in allgemein üblichen Zeiträumen; — Abschleudern (Zentrifugieren) oder auch Filtrieren, bei dem zur Trennung der Öle von festen Bestandteilen nur „mechanische“ Kräfte, wie Schwerkraft, Druck oder Fliehkraft, jedoch keine adsorptiv wirkenden Filterhilfsmittel oder andere physikalische oder chemische Verfahren angewendet worden sind. b) Durch Extraktion gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sich ihre Beschaffenheit weder nach Farbe, Geruch und Geschmack noch durch besondere anerkannte analytische Daten von den entsprechenden durch Pressen gewonnenen fetten pflanzlichen Ölen unterscheidet. c) Entschleimtes Sojaöl und von Gossypol befreites Baumwollsaatöl gelten ebenfalls als „rohe“ Öle.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 15 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1513.21.10

  1. 01.01.20041513.21.10neu eingeführt · „zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln“ · aus 1513.21.11, aus 1513.21.19
  2. 01.01.20041513.21.10.90.0neu eingeführt · aus 1513.21.11, 1513.21.19
  3. 01.01.20161513.21.10.20.0neu eingeführt · „Palmkernöl zum Herstellen von: - technischen einbasischen Fettsäuren der Unterposition 3823.19.10, - Fettsäuremethylestern der Position …“ · aus 1513.21.10

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1513.21.10.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt für rohes Palmkernöl zu technischen Zwecken unter 1513.21.10?

Rohes Palmkernöl für andere technische oder industrielle Zwecke als die in 1513.21.10.20.0 genannten gehört in 1513.21.10.90.0. Palmkernöl zum Herstellen bestimmter Fettsäuren, Fettalkohole (für Kosmetika, Waschmittel oder pharmazeutische Erzeugnisse), Fettsäuremethylester oder Stearinsäure gehört in 1513.21.10.20.0.

Fällt für Palmkernöl aus Russland ein Zusatzzoll an, wenn es unter 1513.21.10.90.0 eingereiht wird?

Ja, auf Waren mit Ursprung Russland wird ein Zusatzzoll erhoben, der für die Zolltarifnummer 1513.21.10.90.0 gilt.

Gilt ein Zusatzzoll für Palmkernöl mit Ursprung Belarus unter 1513.21.10.90.0?

Ja, auf Waren mit Ursprung Belarus wird ein Zusatzzoll erhoben, der für die Zolltarifnummer 1513.21.10.90.0 gilt.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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