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Zolltarifnummer 1601.00.99.91.0 – Rohwürste aus anderen Tieren

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Rohwürste, die nicht von Tieren der Positionen 0101 bis 0104 stammen, sowie Rohwürste aus Wildschweinen. Rohwürste von Tieren der Positionen 0101 bis 0104, ausgenommen Wildschweine, gehören in die Zolltarifnummer 1601.00.99.11.0, getrocknete oder streichfähige Rohwürste in die Warennummer 1601.00.91.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1601.00.99.91.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren, anderen wirbellosen Wassertieren oder von Insekten
PositionWürste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut oder Insekten; Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse
Kombinierte Nomenklaturaus Lebern
andere
Kombinierte NomenklaturRohwürste, getrocknet oder streichfähig
Kombinierte Nomenklaturandere
andere
ZolltarifnummerRohwürsteDiese Seite
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1601.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1601.00.998-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1601.00.99.9110-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1601.00.99.91.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1601.00.99.91.0?

Kapitel 16 Zubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren … › 1601 Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch …
✓andere, also nicht: aus LebernDie Ware ist nicht aus Lebern hergestellt. Es bleiben Würste aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut oder Insekten.
✓andere, also nicht: Rohwürste, getrocknet oder streichfähigDie Ware ist weder getrocknet noch streichfähig. Sie fällt damit unter andere in der Warennummer 1601.00.99.
✓andere, also nicht: von Tieren der Positionen 0101 bis 0104, ausgenommen WildschweineDie Ware stammt nicht von Tieren der Positionen 0101 bis 0104. Rohwürste aus Wildschweinen zählen nicht dazu und gehören hierher.
✓RohwürsteDie Ware ist eine Rohwurst. Andere Würste dieser Warennummer, etwa Brühwürste, fallen unter andere.
1601.00.99.91.0Rohwürste aus anderen Tieren, Wildschwein

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1601.00.99

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
1601.00.99.11.0RohwürstePräferenzzollkontingent
1601.00.99.19.0anderePräferenzzollkontingent
1601.00.99.91.0Rohwürstediese SeitePräferenzzollkontingent
1601.00.99.99.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1601.00.99 eingereiht

32 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Spanien12
Frankreich9
Deutschland5
Irland2
Niederlande2
Slowakei2
vZTAWareGültig bis
DEBTI38701/26-1DeutschlandAngaben: Erzeugnis aus Truthahnseparatorenfleisch mit Rinderfett und Rindfleisch nach Art einer Brühwurst Zur …18.10.2029
DEBTI11855/26-1DeutschlandKohlkönig mit Kochmettwurst & Kartoffeln (400 g). Herzhafter Grünkohl mit Salzkartoffeln und delikat gewürzter …12.04.2029
DEBTI30743/25-1DeutschlandHundefutter in Aufmachung für den Einzelverkauf. Keine Milcherzeugnisse und Zuckerarten enthalten. Stärke in der Ware …28.09.2028
DEBTI20426/25-1DeutschlandTiefgefrorenes, vorgegartes, zubereitetes und püriertes Wurstbrötchen. Zutaten: Wasser, Schweinefleisch (22 %), [...]. …14.09.2028
DEBTI23029/25-1DeutschlandAngaben: Tiefgefrorener, belaugter Plunderteig mit Sesamkörnern bestreut und gefüllt mit einer zubereiteten Brühwurst …21.08.2028
FRBTIFR-BTI-2026-03940FrankreichWurst aus Schweinefleisch, gekocht, unter Zusatz weiterer Zutaten, nach Art einer Mortadella, in Scheiben präsentiert. …22.09.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
1601.00.9124Angaben: Salami Snack Selection Premium Olive Zur Zusammensetzung liegen vertrauliche Angaben vor. Feststellungen anhand einer Abbildung der Ware: Rote Salami in Form von Brezeln und Herzscheiben …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1601.00.99.91.0

€
1601.00.99.91.0Drittlandszoll100,50 EUR je 100 kg–––
1601.00.99.91.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll100,50 EUR je 100 kg + 50 %–––
1601.00.99.91.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll100,50 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (5)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0120alle Drittländer502,00 EUR je t01.07.2026 – 30.06.2027
09.0787Norwegen0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.0832Island0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.1945Chile0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7951Singapur0,00 EUR je 100 kg01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 100,50 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 41 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada, Singapur, Israel und Neuseeland. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202687,93 EUR je 100 kg
Vietnam12,56 EUR je 100 kg

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1601.00.99.91.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Einfuhrgenehmigung oder Bescheinigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen · alle LänderBetrifft nur Erzeugnisse aus Robben, etwa Felle, Öl oder Fleisch: Eingeführt werden dürfen sie nur mit Nachweis ihrer Herkunft, etwa aus der Jagd von Inuit (Verordnung (EG) Nr. 1007/2009). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1601.00.99.91.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 16, Anmerkung 2
2. Lebensmittelzubereitungen gehören nur dann zu Kapitel 16, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT beträgt. Enthalten diese Zubereitungen zwei oder mehr der vorgenannten Waren, werden sie derjenigen Position des Kapitels 16 zugewiesen, die dem gewichtsmäßig vorherrschenden Bestandteil entspricht. Diese Bestimmungen gelten weder für gefüllte Waren der Position 1902 noch für Zubereitungen der Positionen 2103 und 2104. Bei Leber enthaltenden Zubereitungen gilt der vorstehende zweite Satz jedoch nicht für die Bestimmung von Unterpositionen innerhalb der Positionen 1601 und 1602.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)

FundstelleKernaussage
Kapitel 16, AllgemeinesWegen der Einreihung von Lebensmittelzubereitungen (einschließlich so genannter Fertiggerichte), die z. B. Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Fisch, Krebstiere, Weichtiere oder andere wirbellose Wassertiere oder mehrere dieser Erzeugnisse zusammen mit Gemüse, Teigwaren, Soße usw. enthalten, wird auf die Anmerkung 2 zu Kapitel 16 und die Erläuterungen zu Kapitel 16 des HS, Abschnitt „Allgemeines“ letzter …
1601.00.99andere: Hierher gehören z. B.: 1. Würste und bestimmte Spezialitäten, frisch, die keinen Reifeprozess erfahren haben; 2. Brühwürste und Kochwürste, z. B. Frankfurter Würstchen, Straßburger Würstchen, Wiener Würstchen, Mortadella, „Andouilles“ und „Andouillettes“ genannte Würstchen, Weißwurst, Blutwurst und ähnliche Spezialitäten.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 16 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1601.00.99

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 3 Zollkontingente statt 5.
  1. 01.01.19721601.00.99gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  2. 01.01.19921601.00.99unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1601.00.99
  3. 15.04.19931601.00.99.91.0neu eingeführt · „von Schweinen“ · aus 1601.00.99
  4. 15.04.19931601.00.99.99.0neu eingeführt · aus 1601.00.99
  5. 01.01.19961601.00.99.91.0aufgehoben · aufgeteilt in 1601.00.99
  6. 01.01.19961601.00.99.99.0aufgehoben · aufgeteilt in 1601.00.99
  7. 01.01.19971601.00.99wieder anmeldefähig · aus 1601.00.99
  8. 01.07.20001601.00.99unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1601.00.99
  9. 01.01.20051601.00.99wieder anmeldefähig · aus 1601.00.99
  10. 01.01.20081601.00.99unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1601.00.99
  11. 01.05.20181601.00.99.11.0neu eingeführt · „Rohwürste“ · aus 1601.00.99
  12. 01.05.20181601.00.99.19.0neu eingeführt · aus 1601.00.99
  13. 01.05.20181601.00.99.91.0neu eingeführt · „Rohwürste“ · aus 1601.00.99
  14. 01.05.20181601.00.99.99.0neu eingeführt · aus 1601.00.99

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1601.00.99.91.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Rohwürste aus Wildschweinen unter 1601.00.99?

Rohwürste aus Wildschweinen gehören in die Zolltarifnummer 1601.00.99.91.0. Rohwürste von Tieren der Positionen 0101 bis 0104, ausgenommen Wildschweine, gehören in 1601.00.99.11.0.

Welche Einfuhrkontrolle gilt für Rohwürste unter 1601.00.99.91.0?

Bei der Einfuhr gilt für diese Zolltarifnummer die Veterinärkontrolle an der Grenzkontrollstelle, unter anderem für Waren aus allen Ländern. Für Waren aus der Europäischen Union, den Färöern und Grönland gilt dieselbe Kontrolle.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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