01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 2104?
Die Position 2104 ist in zwei Unterpositionen gegliedert. Die Unterposition 2104.10 erfasst Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen sowie Suppen und Brühen, und Suppe, Brühe und Instantsuppe gehören in die Zolltarifnummer 2104.10.00.89.0. Die Unterposition 2104.20 erfasst zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 2104.10Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen; Suppen und Brühen
- 2104.10.00.11.02104.10.00.19.02104.10.00.81.02104.10.00.89.0
- 2104.20zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen
- 2104.20.00.11.02104.20.00.90.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 2104
3 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 2104. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 2104
Rechts: wie viele der 2 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 2104
Anmerkungen (3)
1. Zu Kapitel 21 gehören nicht: a) Gemüsemischungen der Position 0712; b) geröstete Kaffeemittel mit beliebigem Gehalt an Kaffee (Position 0901); c) aromatisierter Tee (Position 0902); d) Gewürze und andere Waren der Positionen 0904 bis 0910; e) Lebensmittelzubereitungen, ausgenommen Waren der Positionen 2103 und 2104, mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — von mehr als 20 GHT (Kapitel 16); f) Waren der Position 2404; g) Hefen, als Arzneiwaren aufgemacht, und andere Waren der Position 3003 oder 3004; h) zubereitete Enzyme der Position 3507.
3. Im Sinne der Position 2104 gelten als „zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen“ Zubereitungen aus einer fein homogenisierten Mischung mehrerer Grundstoffe, wie Fleisch, Fisch, Gemüse, Früchten oder Nüssen, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Mischung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen der Bestandteile enthalten.
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-77/7115.12.1971 | Das Urteil C-77/71 schließt eine Einreihung unter Tarifnummer 21.04 aus, soweit die Verwendung von Butter, Butterschmalz oder fraktioniertem Butteröl die unmittelbare Eignung des Erzeugnisses zum Verbessern des Geschmacks gewisser Speisen beeinträchtigt; das nationale Gericht entscheidet darüber. |
| C-30/7124.11.1971 | Das Urteil C-30/71 schließt eine Einreihung unter Tarifnummer 21.04 aus, soweit die Verwendung von Butter, Butterschmalz oder fraktioniertem Butteröl die unmittelbare Eignung des Erzeugnisses zum Verbessern des Geschmacks gewisser Speisen beeinträchtigt; das nationale Gericht entscheidet darüber. |
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 2104
Was gehört nicht zur Position 2104?
Gemüsemischungen gehören zur Position 0712, geröstete Kaffeemittel zur Position 0901 und aromatisierter Tee zur Position 0902. Gewürze und andere Waren der Positionen 0904 bis 0910 sowie Waren der Position 2404 gehören ebenfalls nicht zur Position 2104.
Welche Zolltarifnummer gilt für Suppen in Position 2104?
Suppen und Brühen gehören in die Unterposition 2104.10, und für Suppe, Brühe und Instantsuppe lautet die Zolltarifnummer 2104.10.00.89.0. Zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen gehören in die Unterposition 2104.20.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile


