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Warennummer 1601.00.10 – Leberwürste und ähnliche Erzeugnisse

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Würste und ähnliche Erzeugnisse aus Lebern gehören hierher, auch mit Zusatz von Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Speck oder Fett, sofern die Leber den Charakter der Ware bestimmt. Der Pfad führt über Kapitel 16 und Position 1601. Gegenüber der Warennummer 1601.00.91 (Rohwürste, getrocknet oder streichfähig) und der Warennummer 1601.00.99 (andere) trennt das Merkmal, dass die Leber den Charakter der Ware bestimmt. Die Zolltarifnummern darunter richten sich danach, ob die Würste von Tieren der Positionen 0101 bis 0104 stammen, ausgenommen Wildschweine, ob es Rohwürste sind und welche Zutaten sie enthalten.

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 1601.00.10?

Die Zolltarifnummer 1601.00.10.11.0 erfasst getrocknete Würstchen aus Hühner- und Schweinefleisch und frischer Leber von Tieren der Positionen 0101 bis 0104, ausgenommen Wildschweine, als Rohwürste. Die Zolltarifnummer 1601.00.10.15.0 erfasst andere Rohwürste dieser Tiere und 1601.00.10.19.0 andere Würste dieser Tiere, die keine Rohwürste sind. Für Würste von Wildschweinen und anderen Tieren gelten 1601.00.10.91.0 (getrocknete Würstchen aus Hühner- und Schweinefleisch und frischer Leber als Rohwürste), 1601.00.10.95.0 (andere Rohwürste) und 1601.00.10.99.0 (andere Würste).

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren, anderen wirbellosen Wassertieren oder von Insekten
PositionWürste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut oder Insekten; Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse
Kombinierte Nomenklaturaus LebernDiese Seite
von Tieren der Positionen 0101 bis 0104, ausgenommen Wildschweine
Rohwürste
Zolltarifnummergetrocknete Würstchen aus Hühner- und Schweinefleisch und frischer Leber
15,4 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
15,4 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
15,4 % · 0 vZTA
andere
Rohwürste
Zolltarifnummergetrocknete Würstchen aus Hühner- und Schweinefleisch und frischer Leber
15,4 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
15,4 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
15,4 % · 0 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 1601.00.10

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland50 %
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische UnionEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · FäröerEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · GrönlandEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle LänderEinfuhr
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderEinfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 1601.00.10

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 16, Anmerkung 2
2. Lebensmittelzubereitungen gehören nur dann zu Kapitel 16, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT beträgt. Enthalten diese Zubereitungen zwei oder mehr der vorgenannten Waren, werden sie derjenigen Position des Kapitels 16 zugewiesen, die dem gewichtsmäßig vorherrschenden Bestandteil entspricht. Diese Bestimmungen gelten weder für gefüllte Waren der Position 1902 noch für Zubereitungen der Positionen 2103 und 2104. Bei Leber enthaltenden Zubereitungen gilt der vorstehende zweite Satz jedoch nicht für die Bestimmung von Unterpositionen innerhalb der Positionen 1601 und 1602.
Wortlaut · Abschnitt IV, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)

FundstelleKernaussage
Kapitel 16, AllgemeinesWegen der Einreihung von Lebensmittelzubereitungen (einschließlich so genannter Fertiggerichte), die z. B. Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Fisch, Krebstiere, Weichtiere oder andere wirbellose Wassertiere oder mehrere dieser Erzeugnisse zusammen mit Gemüse, Teigwaren, Soße usw. enthalten, wird auf die Anmerkung 2 zu Kapitel 16 und die Erläuterungen zu Kapitel 16 des HS, Abschnitt „Allgemeines“ letzter …
1601.00.10aus Lebern: Hierher gehören Würste und ähnliche Erzeugnisse, die Leber enthalten, auch mit Zusatz von Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Speck, Fett usw., sofern die Leber den Charakter der Ware bestimmt. Diese Waren, im Allgemeinen gekocht und manchmal auch geräuchert, kennzeichnen sich vor allem durch ihren spezifischen Lebergeschmack.

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 1601.00.10

Welche Zolltarifnummer gilt für getrocknete Würstchen aus Hühner- und Schweinefleisch und frischer Leber unter der Warennummer 1601.00.10?

Getrocknete Würstchen aus Hühner- und Schweinefleisch und frischer Leber gehören als Rohwürste in 1601.00.10.11.0, wenn sie von Tieren der Positionen 0101 bis 0104 stammen, ausgenommen Wildschweine, und in 1601.00.10.91.0, wenn sie von anderen Tieren stammen. Die Leber muss den Charakter der Ware bestimmen.

Welche Einfuhrkontrollen gelten für Waren unter der Warennummer 1601.00.10?

Bei der Einfuhr unter 1601.00.10 gelten amtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle für alle Länder sowie für die Europäische Union, die Färöer und Grönland.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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