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Zolltarifnummer 2007.10.99.20.0 – Gekochte Feigenpaste

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Feigenpaste, eine durch Kochen hergestellte Paste aus Feigen, die nicht als homogenisierte Zubereitung gilt. Pistazienpaste, Haselnusspaste und Erdnusspaste gehören in die Zolltarifnummern 2007.10.99.30.0, 2007.10.99.40.0 und 2007.10.99.50.0, Zubereitungen mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT in die Warennummer 2007.10.10.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2007.10.99.20.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
PositionKonfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Frucht- oder Nussmuse und Frucht- oder Nusspasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
Unterpositionhomogenisierte Zubereitungen
Kombinierte Nomenklaturmit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT
andere
Zolltarifnummervon tropischen Früchten
Kombinierte Nomenklaturandere
ZolltarifnummerFeigenpasteDiese Seite
ZolltarifnummerPistazienpaste
ZolltarifnummerHaselnusspaste
ZolltarifnummerErdnusspaste
Zolltarifnummerandere
2007.91 – 2007.99andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2007.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2007.10.998-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2007.10.99.2010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2007.10.99.20.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2007.10.99.20.0?

Kapitel 20 Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder … › 2007 Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Frucht- oder …
✓homogenisierte ZubereitungenDie Feigenpaste ist keine homogenisierte Zubereitung: Sie ist nicht aus fein homogenisierten Früchten für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit höchstens 250 g aufgemacht.
✓andere, also nicht: mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHTOb der Zuckergehalt der Feigenpaste mehr als 13 GHT beträgt, prüfen Sie an der Zuckerangabe der Ware. Bei mehr als 13 GHT gilt die Warennummer 2007.10.10.
✓andere, also nicht: von tropischen FrüchtenDie Feigenpaste wird aus Feigen hergestellt, die nicht zu den tropischen Früchten nach der Zusätzlichen Anmerkung 7 zu Kapitel 20 zählen.
✓FeigenpasteDie Ware ist eine Paste aus Feigen, die durch Kochen hergestellt ist: Ihre Viskosität ist durch Verringern des Wassergehalts mittels Hitzebehandlung erhöht.
2007.10.99.20.0Feigenpaste

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2007.10.99.20.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2007.10.99

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
2007.10.99.20.0Feigenpastediese SeiteEinfuhrkontrolle
2007.10.99.30.0PistazienpasteEinfuhrkontrolle
2007.10.99.40.0HaselnusspasteEinfuhrkontrolle
2007.10.99.50.0ErdnusspasteEinfuhrkontrolle
2007.10.99.95.0andereLebens- und Futtermittelkontrolle

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2007.10.99 eingereiht

2 gültige vZTA nennen diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
PLBTIWIT-2025-000593PolenFruchtzubereitung von einheitlicher homogener Struktur, wärmebehandelt, pasteurisiert, enthaltend u.a.: Mango-Kremogen …11.05.2028
PLBTIWIT-2025-000358PolenApfelzubereitung mit einheitlicher, homogener Struktur, pasteurisiert, bestehend aus Apfelkremogen, Vitamin C und …13.03.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
2007.10.101Säuglingsnahrung, als homogenisierte Zubereitung aufgemacht, bestehend aus einer Mischung von Fruchtpürees (Pfirsich, Banane, Apfel und Birne), Fruchtsäften, Mehl und Vitamin C mit einem Zuckergehalt …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2007.10.99.20.0

€
2007.10.99.20.0Drittlandszoll24 %2.400 €868 €3.268 €
2007.10.99.20.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll74 %7.400 €1.218 €8.618 €
2007.10.99.20.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll74 %7.400 €1.218 €8.618 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 24 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 53 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202621,8 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)8,4 %
EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)15,15 %
Tunesien12 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2007.10.99.20.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleEinfuhrkontrolle · TürkeiEinfuhr aus der Türkei nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2007.10.99.20.0

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 20, Anmerkung 2
2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806).
Wortlaut · Kapitel 20, Anmerkung 5
5. Für die Anwendung der Position 2007 bedeutet der Begriff „durch Kochen hergestellt“, dass die Viskosität des Erzeugnisses durch Verringern des Wassergehalts mittels Hitzebehandlung unter atmosphärischem oder vermindertem Druck oder mittels anderer Verfahren erhöht wurde.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 20, Unterpositions-Anmerkung 2
2. Als „homogenisierte Zubereitungen“ im Sinne der Unterposition 2007.10 gelten Zubereitungen aus fein homogenisierten Früchten, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Zubereitung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen von Früchten enthalten. Die Unterposition 2007.10 hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 2007.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 7
7. Als „tropische Früchte“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.10.91, 2007.99.93, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94, 2008.97.97, 2008.99.24, 2008.99.31, 2008.99.36, 2008.99.38, 2008.99.48, 2008.99.63, 2009.89.34, 2009.89.36, 2009.89.73, 2009.89.85, 2009.89.88, 2009.89.97, 2009.90.92, 2009.90.95 und 2009.90.97 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 8
8. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.99.93, 2008.19.12, 2008.19.92, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94 und 2008.97.97 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
2007.10.10 bis 2007.10.99homogenisierte Zubereitungen: Siehe die Unterpositions-Anmerkung 2 zu Kapitel 20.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 20 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2007.10.99

  1. 01.01.19952007.10.99neu eingeführt · aus 2007.10.90
  2. 01.01.20052007.10.99wieder anmeldefähig · aus 2007.10.99
  3. 01.01.20102007.10.99unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2007.10.99
  4. 01.01.20102007.10.99.95.0neu eingeführt · aus 2007.10.99
  5. 03.09.20142007.10.99.20.0neu eingeführt · „Feigenpaste“ · aus 2007.10.99
  6. 03.09.20142007.10.99.30.0neu eingeführt · „Pistazienpaste“ · aus 2007.10.99
  7. 03.09.20142007.10.99.40.0neu eingeführt · „Haselnusspaste“ · aus 2007.10.99
  8. 06.01.20222007.10.99.50.0neu eingeführt · „Erdnusspaste“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2007.10.99.20.0

Gehören Feigenpasten in Form von Zuckerwaren oder Schokoladewaren in die Zolltarifnummer 2007.10.99.20.0?

Nein, Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren fallen nach Kapitel 20, Anmerkung 2 nicht unter die Positionen 2007 und 2008, sondern unter die Position 1704, bei Schokoladewaren unter die Position 1806. Diese Ausnahme gilt für Fruchtgelees und Fruchtpasten.

Gibt es einen Zusatzzoll auf Feigenpaste aus Russland unter 2007.10.99.20.0?

Ja, für Feigenpaste mit Ursprung Russland gilt unter dieser Zolltarifnummer ein Zusatzzoll.

Gilt für Feigenpaste mit Ursprung Belarus unter 2007.10.99.20.0 ein Zusatzzoll?

Ja, auf Feigenpaste mit Ursprung Belarus wird unter dieser Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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