01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 2106.90.55.90.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code2106.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer2106.90.558-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code2106.90.55.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer2106.90.55.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2106.90.55.90.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2106.90.55.90.0?
- ×Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe2106.10
- ×zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, ausgenommen solche auf der Basis von Riechstoffen2106.90.20
- ×andere, also nicht: Zuckersirupe, aromatisiert oder gefärbt2106.90.92, 2106.90.98
- ×Isoglucosesirup2106.90.30
- ×Lactosesirup2106.90.51
- ×andere, also nicht: Glucose- und Maltodextrinsirup2106.90.59
- ×mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701.91 bis 1701.99 von 65 % oder mehr des Nettogewichts2106.90.55.10.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 2106.90.55.90.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2106.90.55
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 2106.90.55.10.0 | mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701.91 bis 1701.99 von 65 % oder mehr des Nettogewichts | Präferenzzollkontingent |
| 2106.90.55.90.0 | anderediese Seite | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2106.90.55 eingereiht
12 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI26457/26-1Deutschland | Geleeartige Süßware. Quetschbeutel bestehend aus zwei Kammern, mit einem blauen und einem roten Schraubver- schluss … | 27.09.2029 |
| DEBTI26624/25-1Deutschland | Zuckerwarenset, bestehend aus einer Hartkaramelle und einer flüssigen Zuckerware. 2-teiliges Zuckerwarenset, bestehend … | 30.11.2028 |
| DEBTI27118/25-1Deutschland | Zuckerwarenset, bestehend aus einem Zuckersirup sowie Hart- und Weichkaramellen. Mehrteilige Warenzusammenstellung aus … | 09.11.2028 |
| DEBTI23969/25-1Deutschland | Lollipop & Gel Candy - Hartkaramelle, kombiniert mit einer flüssigen Zuckerware. Rote, blaue, rosa oder grüne, mit … | 05.10.2028 |
| DEBTI4847/25-1Deutschland | Flüssige Süßware mit Cola-, Himbeer- oder Erdbeeraroma. Bunte Kunststofftube mit einem passenden orangen, roten oder … | 20.07.2028 |
| DEBTI30733/23-1Deutschland | Lollipop & Gel Candy - Hartkaramelle, kombiniert mit einer flüssigen Zuckerware. Rote, blaue oder grüne, mit einer … | 07.04.2027 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 2106.90.98 | 1.817 | Premix; Mischung aus Vitaminen, Mineralstoffen und Maltodextrin, als Pulver. Die vorgelegten Datenblätter enthalten Informationen zum Vertreiber, zur Zusammensetzung und zum Verwendungszweck (Premix … |
| 2106.90.92 | 1.454 | Premix; Mischung aus Vitaminen, Iod und Mannit, als Pulver. Die vorgelegten Datenblätter enthalten Informationen zum Vertreiber, zur Zusammensetzung und zum Verwendungszweck (Premix zur Herstellung … |
| 2106.90.59 | 67 | Lebensmittelzubereitung; flüssige Süßware mit Erdbeergeschmack. Umlaufend rot etikettierter, farbloser Kunststoffzylinder in Form einer Spritze mit durchsichtiger Kunststoffkappe; auf dem Etikett … |
| 2106.90.30 | 4 | Candy Roller, flüssige Zuckerware in unterschiedlichen Geschmacksrichtungen. Weiße, mit einem bunten Etikett versehene Kunststoffflaschen, mit eingesetzter, drehbarer, ohne Zerstörung der Flasche … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2106.90.55.90.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Antidumpingzoll China: 115,9 % nur für bestimmte Waren
Gilt nur für Waren dieser Beschreibung: „Cholinchlorid in jeder Form und Reinheit, auch auf Trägerstoff, mit einem Gehalt an Cholinchlorid von mindestens 30 GHT, ausgenommen Calciumphosphorylcholinchlorid-tetrahydrat mit der CAS-Nummer 72556-74-2“. Andere Waren dieser Nummer werden mit Zusatzcode 89ZZ („Waren, die nicht Gegenstand des Verfahrens sind“) angemeldet; für sie gilt 0 %.
| Hersteller | Zusatzcode | Satz |
|---|---|---|
| Be-Long (North) Corporation Cholinchlorid in jeder Form und Reinheit, auch auf Trägerstoff, mit einem Gehalt an Cholinchlorid von mindestens 30 GHT, ausgenommen Calciumphosphorylcholinchlorid-tetrahydrat mit der CAS-Nummer 72556-74-2VO (EU) 2025/2589 · seit 20.12.2025 | 89RF | 94,9 % |
| Liaoning Biochem Co., Ltd Cholinchlorid in jeder Form und Reinheit, auch auf Trägerstoff, mit einem Gehalt an Cholinchlorid von mindestens 30 GHT, ausgenommen Calciumphosphorylcholinchlorid-tetrahydrat mit der CAS-Nummer 72556-74-2VO (EU) 2025/2589 · seit 20.12.2025 | 89RE | 94,9 % |
| Shandong Aocter Feed Additives Co., Ltd., Stadt Liaocheng, Provinz Shandong, VR China Cholinchlorid in jeder Form und Reinheit, auch auf Trägerstoff, mit einem Gehalt an Cholinchlorid von mindestens 30 GHT, ausgenommen Calciumphosphorylcholinchlorid-tetrahydrat mit der CAS-Nummer 72556-74-2VO (EU) 2025/2589 · seit 20.12.2025 | 89RB | 115,9 % |
| Shandong FY Feed Technology Co., Ltd, Stadt Binzhou, Provinz Shandong, VR China Cholinchlorid in jeder Form und Reinheit, auch auf Trägerstoff, mit einem Gehalt an Cholinchlorid von mindestens 30 GHT, ausgenommen Calciumphosphorylcholinchlorid-tetrahydrat mit der CAS-Nummer 72556-74-2VO (EU) 2025/2589 · seit 20.12.2025 | 89RC | 90 % |
| Shandong Jujia Biotech Co., Ltd Cholinchlorid in jeder Form und Reinheit, auch auf Trägerstoff, mit einem Gehalt an Cholinchlorid von mindestens 30 GHT, ausgenommen Calciumphosphorylcholinchlorid-tetrahydrat mit der CAS-Nummer 72556-74-2VO (EU) 2025/2589 · seit 20.12.2025 | 89RG | 94,9 % |
| Shandong Yinfeng Biological Technology Co., Ltd. Stadt Zouping, Provinz Shandong, VR China Cholinchlorid in jeder Form und Reinheit, auch auf Trägerstoff, mit einem Gehalt an Cholinchlorid von mindestens 30 GHT, ausgenommen Calciumphosphorylcholinchlorid-tetrahydrat mit der CAS-Nummer 72556-74-2VO (EU) 2025/2589 · seit 20.12.2025 | 89RD | 90 % |
| Taian Havay Chemicals Co., Ltd Cholinchlorid in jeder Form und Reinheit, auch auf Trägerstoff, mit einem Gehalt an Cholinchlorid von mindestens 30 GHT, ausgenommen Calciumphosphorylcholinchlorid-tetrahydrat mit der CAS-Nummer 72556-74-2VO (EU) 2025/2589 · seit 20.12.2025 | 89RH | 94,9 % |
| Waren, die nicht Gegenstand des Verfahrens sindVO (EU) 2025/2589 · seit 20.12.2025 | 89ZZ | 0 % |
| alle übrigen Hersteller in China | 115,9 % |
Zusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, die unter ihrem normalen Wert eingeführt werden. Er kommt zum Drittlandszoll hinzu. Hersteller mit eigenem Satz werden über einen Zusatzcode angemeldet. Ihr Satz gilt nur mit einer Handelsrechnung, die die vorgeschriebene unterzeichnete Erklärung enthält; ohne sie gilt der Satz für alle übrigen Unternehmen.
Zollkontingente (3)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.1956 | Chile | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.6719 | Ukraine | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.9016 | USA | 5,00 EUR je 100 kg | seit 01.07.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 20,00 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 41 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada, Singapur und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 18,18 EUR je 100 kg |
| Chile | 15,00 EUR je 100 kg |
| Neuseeland | 10,00 EUR je 100 kg |
| Vietnam | 2,50 EUR je 100 kg |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2106.90.55.90.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2106.90.55.90.0
Anmerkungen (5)
1. Für die Anwendung der Unterpositionen 2106.10.20 und 2106.90.92 umfasst der Begriff „Stärke“ auch die Stärkeabbauprodukte.
2. Für die Anwendung der Unterposition 2106.90.20 gelten als „zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, ausgenommen solche auf der Basis von Riechstoffen“, die Zubereitungen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 0,5 % vol.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
3. Im Sinne der Unterposition 2106.90.30 bezeichnet der Begriff „Isoglucose“ das aus Glucose oder Glucosepolymeren gewonnene Erzeugnis mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 10 GHT oder mehr an Fructose.
4. Für Waren der Unterpositionen 2106.90.30 und 2106.90.59 wird der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, nach der Refraktometermethode bestimmt (ausgedrückt in Brix-Werten gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission (71)).
5. Andere Lebensmittelzubereitungen, dosiert aufgemacht, wie Kapseln, Tabletten, Pastillen und Pillen, die zur Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel bestimmt sind, werden, sofern anderweitig weder genannt noch inbegriffen, in Position 2106 eingereiht.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| Kapitel 21, Allgemeines | Die Einreihung von „Nahrungsergänzungsmitteln“ (gemäß Ziffer 16 der Erläuterungen zu Position 2106 des HS), insbesondere anderer Lebensmittelzubereitungen, dosiert aufgemacht, wie Kapseln, Tabletten, Pastillen und Pillen, die zur Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel bestimmt sind, ist auch unter den Kriterien zu betrachten, die im Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in den verbundenen Rechtssachen … |
Einreihungsverordnungen (70)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 2023/113105.06.2023 | Vitamin-Gummibonbons in Form orangefarbener Bären, mit einem durchschnittlichen Gewicht von etwa 3 g pro Gummibonbon, bestehend aus (Gewichts-%): — Malzsirup (54,3) — Saccharose (35,0) — Glukose (5,6) Zusätzlich enthält jedes Gummibonbon … | 2106.90.98 |
| 2019/92103.06.2019 | Die Ware hat die Form von Tabletten, die 400 mg des Disulfatsalzes des p-Toluolsulfonat-Komplexes von S-Adenosyl-L-Methionin enthalten; der Wirkstoff ist S-Adenosyl-L-Methionin (SAMe). Die Ware enthält außerdem geringe Mengen … | 2106.90.92 |
| 328/201308.04.2013 | Pulverförmige Ware mit folgender Zusammensetzung (in GHT): — Calciumcarbonat 97, — Stärke 3. Die Ware eignet sich für die Verwendung in verschiedenen Bereichen, z. B. Lebensmittel, Arzneimittel und Füllstoffe. Die Ware ist zur Herstellung … | 2106.90.92 |
| 715/201230.07.2012 | Erzeugnis, bestehend aus (in GHT): — Gerstengraspulver 28,8 — Honig 27,5 — Weizengraspulver 21,5 — Alfalfapulver 21,5 — Stearinsäure 0,4 — Pfeffer 0,25 — Chrompicolinat 0,01 (entspricht 8,7 μg Cr je Tablette) Das Erzeugnis ist für den … | 2106.90.98 |
| 826/201112.08.2011 | Tabletten in unterschiedlichen Farben und Tierformen mit einem durchschnittlichen Gewicht von ca. 950 mg je Stück, in Aufmachungen für den Einzelverkauf; eine Tablette besteht aus (in Gewichtshundertteilen): — Saccharose: 61 — Stärke: 2,4 … | 2106.90.98 |
| 2061/8907.07.1989 | Zubereitung in Form von Tabletten, in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit Angaben zur Dosierung und Zusammensetzung, zur Verwendung gegen VitaminC-Mangelerscheinungen. Jede 750-mg-Tablette enthält : — Ascorbinsäure : 500 g — … | 2106.90.91heute 2106.90.92 |
Urteile des EuGH (7)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-252/2408.05.2025 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1998 der Kommission … |
| C-14/9130.01.1992 | |
| C-377/9205.10.1993 | Eine Substanz aus einer pasteurisierten, homogenisierten und danach sprühgetrockneten Mischung aus zermahlener und gepresster Kokosnußmasse mit vor der Trocknung zur Gewinnung der Pulverform zugesetztem Maltodextrin und Natrium-Kaseinat und mit einem … |
| C-441/1509.02.2017 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1001/2013 der … |
6 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
Alle Anmerkungen zu Kapitel 21 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 2106.90.55
- 01.01.19722106.90.55gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Glucose- und Maltodextrinsirup“
- 21.09.20172106.90.55unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2106.90.55
- 21.09.20172106.90.55.10.0neu eingeführt · „mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701.91 bis 1701.99 von 65 % oder mehr des Nettogewichts“ · aus 2106.90.55
- 21.09.20172106.90.55.90.0neu eingeführt · aus 2106.90.55
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2106.90.55.90.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Glucose- und Maltodextrinsirup unter 2106.90.55?
Glucose- und Maltodextrinsirup mit einem Anteil an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker unter 65 % des Nettogewichts gehört in die Zolltarifnummer 2106.90.55.90.0. Mit einem Anteil von 65 % oder mehr gilt die Zolltarifnummer 2106.90.55.10.0.
Fällt ein Zusatzzoll auf Glucose- und Maltodextrinsirup aus Belarus unter 2106.90.55.90.0 an?
Auf Waren mit Ursprung Belarus fällt für Glucose- und Maltodextrinsirup unter 2106.90.55.90.0 ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Fällt ein Zusatzzoll auf Glucose- und Maltodextrinsirup aus Russland unter 2106.90.55.90.0 an?
Auf Waren mit Ursprung Russland fällt für Glucose- und Maltodextrinsirup unter 2106.90.55.90.0 ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile