01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 2106.90.59.10.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code2106.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer2106.90.598-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code2106.90.59.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer2106.90.59.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2106.90.59.10.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2106.90.59.10.0?
- ×Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe2106.10
- ×zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, ausgenommen solche auf der Basis von Riechstoffen2106.90.20
- ×andere, also nicht: Zuckersirupe, aromatisiert oder gefärbt2106.90.92, 2106.90.98
- ×Isoglucosesirup2106.90.30
- ×Lactosesirup2106.90.51
- ×Glucose- und Maltodextrinsirup2106.90.55
- ×andere, also nicht: mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 70 GHT …2106.90.59.92.0, 2106.90.59.99.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 2106.90.59.10.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2106.90.59
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 2106.90.59.10.0 | mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 70 GHT …diese Seite | Präferenzzollkontingent |
| 2106.90.59.92.0 | mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701.91 bis 1701.99 von 65 % oder mehr des Nettogewichts | Präferenzzollkontingent |
| 2106.90.59.99.0 | andere | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2106.90.59 eingereiht
67 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI45053/25-1Deutschland | Lebensmittelzubereitung; flüssige Süßware mit Erdbeergeschmack. Umlaufend rot etikettierter, farbloser … | 10.05.2029 |
| DEBTI47202/25-1Deutschland | Getränkesirup Transparente, umlaufend etikettierte Kunststoffflasche mit blauem Klappdeckel, gefüllt mit einer klaren … | 01.02.2029 |
| DEBTI48581/25-1Deutschland | Bei der durch Abbildungen und Angaben des Anmelders veranschaulichten Ware handelt es sich um eine mehr als 100 Jahre … | 25.01.2029 |
| DEBTI36703/24-1Deutschland | Getränkesirup, Geschmacksrichtung: Mountain Dew. Weiße, für den Einzelverkauf aufgemachte, vollständig mit einer … | 21.11.2027 |
| DEBTI36715/24-1Deutschland | Getränkesirup, Geschmacksrichtung: 7up. Weiße, für den Einzelverkauf aufgemachte, vollständig mit einer mehrfarbigen … | 14.11.2027 |
| DEBTI36791/24-1Deutschland | Getränkesirup, Geschmacksrichtung: Mirinda Orange. Weiße, für den Einzelverkauf aufgemachte, vollständig mit einer … | 03.11.2027 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 2106.90.98 | 1.817 | Premix; Mischung aus Vitaminen, Mineralstoffen und Maltodextrin, als Pulver. Die vorgelegten Datenblätter enthalten Informationen zum Vertreiber, zur Zusammensetzung und zum Verwendungszweck (Premix … |
| 2106.90.92 | 1.454 | Premix; Mischung aus Vitaminen, Iod und Mannit, als Pulver. Die vorgelegten Datenblätter enthalten Informationen zum Vertreiber, zur Zusammensetzung und zum Verwendungszweck (Premix zur Herstellung … |
| 2106.90.55 | 12 | Geleeartige Süßware. Quetschbeutel bestehend aus zwei Kammern, mit einem blauen und einem roten Schraubver- schluss, jeweils gefüllt mit einem viskosen, blau bzw. rot gefärbten und aromatisierten … |
| 2106.90.30 | 4 | Candy Roller, flüssige Zuckerware in unterschiedlichen Geschmacksrichtungen. Weiße, mit einem bunten Etikett versehene Kunststoffflaschen, mit eingesetzter, drehbarer, ohne Zerstörung der Flasche … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2106.90.59.10.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Antidumpingzoll China: 115,9 % nur für bestimmte Waren
Gilt nur für Waren dieser Beschreibung: „Cholinchlorid in jeder Form und Reinheit, auch auf Trägerstoff, mit einem Gehalt an Cholinchlorid von mindestens 30 GHT, ausgenommen Calciumphosphorylcholinchlorid-tetrahydrat mit der CAS-Nummer 72556-74-2“. Andere Waren dieser Nummer werden mit Zusatzcode 89ZZ („Waren, die nicht Gegenstand des Verfahrens sind“) angemeldet; für sie gilt 0 %.
| Hersteller | Zusatzcode | Satz |
|---|---|---|
| Be-Long (North) Corporation Cholinchlorid in jeder Form und Reinheit, auch auf Trägerstoff, mit einem Gehalt an Cholinchlorid von mindestens 30 GHT, ausgenommen Calciumphosphorylcholinchlorid-tetrahydrat mit der CAS-Nummer 72556-74-2VO (EU) 2025/2589 · seit 20.12.2025 | 89RF | 94,9 % |
| Liaoning Biochem Co., Ltd Cholinchlorid in jeder Form und Reinheit, auch auf Trägerstoff, mit einem Gehalt an Cholinchlorid von mindestens 30 GHT, ausgenommen Calciumphosphorylcholinchlorid-tetrahydrat mit der CAS-Nummer 72556-74-2VO (EU) 2025/2589 · seit 20.12.2025 | 89RE | 94,9 % |
| Shandong Aocter Feed Additives Co., Ltd., Stadt Liaocheng, Provinz Shandong, VR China Cholinchlorid in jeder Form und Reinheit, auch auf Trägerstoff, mit einem Gehalt an Cholinchlorid von mindestens 30 GHT, ausgenommen Calciumphosphorylcholinchlorid-tetrahydrat mit der CAS-Nummer 72556-74-2VO (EU) 2025/2589 · seit 20.12.2025 | 89RB | 115,9 % |
| Shandong FY Feed Technology Co., Ltd, Stadt Binzhou, Provinz Shandong, VR China Cholinchlorid in jeder Form und Reinheit, auch auf Trägerstoff, mit einem Gehalt an Cholinchlorid von mindestens 30 GHT, ausgenommen Calciumphosphorylcholinchlorid-tetrahydrat mit der CAS-Nummer 72556-74-2VO (EU) 2025/2589 · seit 20.12.2025 | 89RC | 90 % |
| Shandong Jujia Biotech Co., Ltd Cholinchlorid in jeder Form und Reinheit, auch auf Trägerstoff, mit einem Gehalt an Cholinchlorid von mindestens 30 GHT, ausgenommen Calciumphosphorylcholinchlorid-tetrahydrat mit der CAS-Nummer 72556-74-2VO (EU) 2025/2589 · seit 20.12.2025 | 89RG | 94,9 % |
| Shandong Yinfeng Biological Technology Co., Ltd. Stadt Zouping, Provinz Shandong, VR China Cholinchlorid in jeder Form und Reinheit, auch auf Trägerstoff, mit einem Gehalt an Cholinchlorid von mindestens 30 GHT, ausgenommen Calciumphosphorylcholinchlorid-tetrahydrat mit der CAS-Nummer 72556-74-2VO (EU) 2025/2589 · seit 20.12.2025 | 89RD | 90 % |
| Taian Havay Chemicals Co., Ltd Cholinchlorid in jeder Form und Reinheit, auch auf Trägerstoff, mit einem Gehalt an Cholinchlorid von mindestens 30 GHT, ausgenommen Calciumphosphorylcholinchlorid-tetrahydrat mit der CAS-Nummer 72556-74-2VO (EU) 2025/2589 · seit 20.12.2025 | 89RH | 94,9 % |
| Waren, die nicht Gegenstand des Verfahrens sindVO (EU) 2025/2589 · seit 20.12.2025 | 89ZZ | 0 % |
| alle übrigen Hersteller in China | 115,9 % |
Zusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, die unter ihrem normalen Wert eingeführt werden. Er kommt zum Drittlandszoll hinzu. Hersteller mit eigenem Satz werden über einen Zusatzcode angemeldet. Ihr Satz gilt nur mit einer Handelsrechnung, die die vorgeschriebene unterzeichnete Erklärung enthält; ohne sie gilt der Satz für alle übrigen Unternehmen.
Zollkontingente (6)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.1793 | Ägypten | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.1956 | Chile | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.6719 | Ukraine | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7227 | Peru | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.8300 | Kanada | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.9016 | USA | 0,10 EUR je 100 kg | seit 01.07.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 0,40 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 39 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada, Singapur und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 0,36 EUR je 100 kg |
| Chile | 0,30 EUR je 100 kg |
| Neuseeland | 0,20 EUR je 100 kg |
| Vietnam | 0,05 EUR je 100 kg |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2106.90.59.10.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2106.90.59.10.0
Anmerkungen (5)
1. Für die Anwendung der Unterpositionen 2106.10.20 und 2106.90.92 umfasst der Begriff „Stärke“ auch die Stärkeabbauprodukte.
2. Für die Anwendung der Unterposition 2106.90.20 gelten als „zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, ausgenommen solche auf der Basis von Riechstoffen“, die Zubereitungen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 0,5 % vol.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
3. Im Sinne der Unterposition 2106.90.30 bezeichnet der Begriff „Isoglucose“ das aus Glucose oder Glucosepolymeren gewonnene Erzeugnis mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 10 GHT oder mehr an Fructose.
4. Für Waren der Unterpositionen 2106.90.30 und 2106.90.59 wird der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, nach der Refraktometermethode bestimmt (ausgedrückt in Brix-Werten gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission (71)).
5. Andere Lebensmittelzubereitungen, dosiert aufgemacht, wie Kapseln, Tabletten, Pastillen und Pillen, die zur Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel bestimmt sind, werden, sofern anderweitig weder genannt noch inbegriffen, in Position 2106 eingereiht.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| Kapitel 21, Allgemeines | Die Einreihung von „Nahrungsergänzungsmitteln“ (gemäß Ziffer 16 der Erläuterungen zu Position 2106 des HS), insbesondere anderer Lebensmittelzubereitungen, dosiert aufgemacht, wie Kapseln, Tabletten, Pastillen und Pillen, die zur Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel bestimmt sind, ist auch unter den Kriterien zu betrachten, die im Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in den verbundenen Rechtssachen … |
Einreihungsverordnungen (70)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 2023/113105.06.2023 | Vitamin-Gummibonbons aus Malzsirup, Saccharose und Glukose wurden in die Warennummer 2106.90.98 eingereiht. | 2106.90.98 |
| 2019/92103.06.2019 | Tabletten mit 400 mg des Disulfatsalzes von S-Adenosyl-L-Methionin als Nahrungsergänzungsmittel wurden in die Warennummer 2106.90.92 eingereiht. | 2106.90.92 |
| 328/201308.04.2013 | Pulver aus Calciumcarbonat mit Stärke, geeignet für Calciumtabletten, wurde in die Warennummer 2106.90.92 eingereiht. | 2106.90.92 |
| 715/201230.07.2012 | Tabletten aus Gras- und Honigpulvern mit Chrompicolinat wurden in die Warennummer 2106.90.98 eingereiht. | 2106.90.98 |
| 826/201112.08.2011 | Bunte Vitamin-Tabletten in Tierformen mit Saccharose und Stärke wurden in die Warennummer 2106.90.98 eingereiht. | 2106.90.98 |
| 2061/8907.07.1989 | Vitamin-C-Tabletten für den Einzelverkauf wurden in die damalige Nummer 2106.90.91 eingereiht; heute gehört die Ware in 2106.90.92. | 2106.90.91heute 2106.90.92 |
Urteile des EuGH (7)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-252/2408.05.2025 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1998 der Kommission … |
| C-14/9130.01.1992 | |
| C-377/9205.10.1993 | Eine Substanz aus Kokosnussmasse mit Maltodextrin, Natrium-Kaseinat und mindestens 5 % Saccharose wurde in die Warennummer 2106.90.99 eingereiht. |
| C-441/1509.02.2017 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1001/2013 der … |
6 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
Alle Anmerkungen zu Kapitel 21 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 2106.90.59
- 01.01.19722106.90.59gilt seit Einführung der EU-Datenbank
- 01.06.20102106.90.59unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2106.90.59
- 01.06.20102106.90.59.10.0neu eingeführt · „mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 70 GHT …“ · aus 2106.90.59
- 21.09.20172106.90.59.92.0neu eingeführt · „mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701.91 bis 1701.99 von 65 % oder mehr des Nettogewichts“ · aus 2106.90.59
- 21.09.20172106.90.59.99.0neu eingeführt · aus 2106.90.59
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2106.90.59.10.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Zubereitungen mit 70 GHT oder mehr Saccharose oder Isoglucose unter 2106.90.59?
Zubereitungen mit einem Gehalt an Saccharose oder Isoglucose von 70 GHT oder mehr gehören in 2106.90.59.10.0. Zubereitungen mit zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker von 65 % oder mehr des Nettogewichts gehören in 2106.90.59.92.0. Alle übrigen Zubereitungen gehören in 2106.90.59.99.0.
Gibt es einen Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Belarus unter 2106.90.59.10.0?
Ja, auf Waren mit Ursprung Belarus fällt unter 2106.90.59.10.0 ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile