01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 2209.00.19.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code2209.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer2209.00.198-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code2209.00.19.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer2209.00.19.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2209.00.19.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2209.00.19.00.0?
- ×anderer, in Behältnissen mit einem Inhalt von2209.00.91.00.0, 2209.00.99.00.0
- ×2 l oder weniger2209.00.11.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 2209.00.19.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 2209.00.19
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 2209.00.19.00.0 | mehr als 2 l |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2209.00.19 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 2209.00.91 | 13 | Antragsangaben: Branntweinessig mit Fruchtpüree und Zucker, in Aufmachung für den Einzelverkauf (250 ml-Glasflasche mit Schraubverschluss); Verwendungszweck: u.a. zur Zubereitung von Salaten und … |
| 2209.00.99 | 8 | Reisessig für Sushi. Handelseinheit: 1000 l-Container. Speiseessig, anderer als Weinessig, in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l. |
| 2209.00.11 | 1 | Assortiment in einer Holzkiste für den Einzelhandel zusammenverpackt, als wiederverwendbares Aperitif-Tablett, das mehrere Zubereitungen von Lebensmitteln und Gewürzen enthält, bestehend aus: einem … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2209.00.19.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 4,80 EUR je hl gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 49 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Israel und weitere. Neu seit 2026: Mercosur (seit 01.05.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 3,30 EUR je hl |
| Chile | 1,65 EUR je hl |
| EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) | 2,33 EUR je hl |
| Südafrika | 3,30 EUR je hl |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2209.00.19.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2209.00.19.00.0
Anmerkungen (2)
1. Zu Kapitel 22 gehören nicht: a) Erzeugnisse dieses Kapitels (andere als solche der Position 2209), die zum Kochen zubereitet und deshalb zum Trinken ungeeignet geworden sind (im Allgemeinen Position 2103); b) Meerwasser (Position 2501); c) destilliertes Wasser, Leitfähigkeitswasser oder Wasser von gleicher Reinheit (Position 2853); d) Lösungen von Essigsäure in Wasser, mit einem Gehalt an Essigsäure von mehr als 10 GHT (Position 2915); e) Arzneiwaren der Position 3003 oder 3004; f) Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel (Kapitel 33).
11. Für die Anwendung der Unterpositionen 2209.00.11 und 2209.00.19 gilt als „Weinessig“ der Essig, der ausschließlich durch Essigsäuregärung aus Wein hergestellt wird und einen Säuregehalt, berechnet als Essigsäure, von mindestens 60 g/l aufweist.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 2209.00.11 bis 2209.00.19 | Weinessig, in Behältnissen mit einem Inhalt von: Siehe die Zusätzliche Anmerkung 11 zu Kapitel 22. Siehe auch die Erläuterungen zu Position 2209 des HS, Teil I, zweiter Absatz, Ziffer 1. |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-185/7329.05.1974 | 1. DIE PRÜFUNG DER VORGELEGTEN FRAGEN HAT NICHTS ERGEBEN, WAS DIE GÜLTIGKEIT DER VERORDNUNG ( EWG ) NR . 7A/59 DES RATES IN FRAGE STELLEN KÖNNTE . 2. DIE ERZEUGNISSE DER TARIFSTELLE 22.09 C V B DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS UNTERSCHEIDEN SICH VON SPRIT DER … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 22 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 2209.00.19
- 01.01.19722209.00.19gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mehr als 2 l“
- 01.01.19722209.00.19.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mehr als 2 l“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2209.00.19.00.0
Gehört Essigsäure in Wasser mit mehr als 10 GHT Essigsäure unter die Zolltarifnummer 2209.00.19.00.0?
Nein, Lösungen von Essigsäure in Wasser mit einem Gehalt an Essigsäure von mehr als 10 GHT gehören nicht hierher, sondern in Position 2915. Das ergibt sich aus Kapitel 22, Anmerkung 1.
Gibt es einen Zusatzzoll auf Weinessig aus Russland unter der Zolltarifnummer 2209.00.19.00.0?
Ja, auf Waren mit Ursprung Russland wird für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben. Er gilt bei der Einfuhr.
Gibt es einen Zusatzzoll auf Weinessig aus Belarus unter der Zolltarifnummer 2209.00.19.00.0?
Ja, auf Waren mit Ursprung Belarus wird für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben. Er gilt bei der Einfuhr.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile