01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 2712.90.39.90.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code2712.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer2712.90.398-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code2712.90.39.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer2712.90.39.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2712.90.39.90.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2712.90.39.90.0?
- ×Vaselin2712.10
- ×Paraffin mit einem Gehalt an Öl von weniger als 0,75 GHT2712.20
- ×Ozokerit, Montanwachs oder Torfwachs (natürliche Erzeugnisse)2712.90.11.00.0, 2712.90.19.00.0
- ×andere, also nicht: roh2712.90.91.00.0, 2712.90.99
- ×zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren2712.90.31.00.0
- ×zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2712.90.312712.90.33.00.0
- ×paraffinische Rückstände (Slack Wax) (CAS RN 64742-61-6)2712.90.39.10.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 2712.90.39.90.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2712.90.39
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 2712.90.39.10.0 | paraffinische Rückstände (Slack Wax) (CAS RN 64742-61-6) | Zollkontingent |
| 2712.90.39.90.0 | anderediese Seite | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2712.90.39 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 2712.90.99 | 10 | Angaben: Mischung von erdölbasierten Paraffinwachsen mit Additiven. Die Ware stellt sich als bei Raumtemperatur fester, weißer, wachsartiger Stoff dar und wird in Form von Pastillen verkauft. Das … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2712.90.39.90.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Statt 0,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2712.90.39.90.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2712.90.39.90.0
Anmerkungen (4)
3. Im Sinne der Position 2712 gilt als „rohes Vaselin“ (Unterposition 2712.10.10) Vaselin mit einer natürlichen Farbe dunkler als 4,5 nach ISO 2049 (entspricht ASTM D 1500).
4. Im Sinne der Unterpositionen 2712.90.31 bis 2712.90.39 gelten als „roh“ die Erzeugnisse: a) deren Ölgehalt mindestens 3,5 GHT beträgt und deren Viskosität bei 100 °C nach EN ISO 3104 weniger als 9 × 10–6 m2 s–1 beträgt oder b) deren natürliche Farbe nach ISO 2049 (entspricht ASTM D 1500) dunkler als 3 ist und deren Viskosität bei 100 °C nach EN ISO 3104 mindestens 9 × 10–6 m2 s–1 beträgt.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
5. Als „begünstigte Verfahren“ im Sinne der Positionen 2710, 2711 und 2712 gelten: a) die Vakuumdestillation; b) die Redestillation zur weitgehenden Zerlegung; c) das Kracken; d) das Reformieren; e) die Raffination mit Selektiv-Lösemitteln; f) die Behandlung mit konzentrierter Schwefelsäure, Oleum oder Schwefelsäureanhydrid und anschließender Neutralisation mit Alkalien sowie Bleichen und Reinigen mit von Natur aus aktiven Erden, mit Bleicherde oder Aktivkohle oder Bauxit; g) die Polymerisation; h) die Alkylierung; ij) die Isomerisation; k) nur für Erzeugnisse der Unterpositionen 2710.19.31 bis 2710.19.99: das Entschwefeln unter Verwendung von Wasserstoff, wenn dabei der Schwefelgehalt der Erzeugnisse um mindestens 85 % vermindert wird (EN ISO 20846, EN ISO 20884 oder EN ISO 14596 oder EN ISO 24260, EN ISO 20847 und EN ISO 8754); l) nur für Erzeugnisse der Position 2710: das Entparaffinieren, ausgenommen einfaches Filtern; m) nur für Erzeugnisse der Unterpositionen 2710.19.31 bis 2710.19.99: die Behandlung mit Wasserstoff bei einem Druck über 20 bar und bei einer Temperatur über 250 °C mit Hilfe eines Katalysators zu anderen Zwecken als zum Entschwefeln, wenn dabei der Wasserstoff aktiv an einer chemischen Reaktion beteiligt ist. Die Nachbehandlung von Schmierölen der Unterpositionen 2710.19.71 bis 2710.19.99 mit Wasserstoff (z. B. Hydrofinishing oder Entfärbung) zur …
6. Fallen bei der chemischen Umwandlung oder bei einer technisch notwendigen Vorbehandlung Erzeugnisse der Positionen oder Unterpositionen 2707.10.00, 2707.20.00, 2707.30.00, 2707.50.00, 2710, 2711, 2712.10, 2712.20, 2712.90.31 bis 2712.90.99 und 2713.90 an, so ist die Teilmenge des Einsatzproduktes, die der Gesamtmenge dieser Erzeugnisse gleich ist, nach der Beschaffenheit und dem Zollwert bei der Abfertigung zur chemischen Umwandlung und nach dem Zollsatz „zu anderer Verwendung“ zu verzollen. In die Gesamtmenge werden die Erzeugnisse der Positionen 2710 bis 2712 nicht eingerechnet, die innerhalb von sechs Monaten unter den von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen in begünstigten Verfahren weiter bearbeitet oder einer weiteren chemischen Umwandlung unterworfen werden.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 2712.90.31 bis 2712.90.99 | andere: Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 2712 des HS, Abschnitt B zweiter, sechster und siebter Absatz, beschriebenen Erzeugnisse, mit Ausnahme des synthetischen Paraffins (Unterposition 2712.20.10 oder 2712.20.90). Diese Erzeugnisse weisen folgende Merkmale auf: 1. Erstarrungspunkt nach ASTM D 938, entspricht ISO 2207, nicht unter 30 °C, 2. Dichte unter 0,942 g/cm3 bei 70 °C nach EN ISO 12185 … |
| 2712.90.31 bis 2712.90.39 | roh: Siehe die Zusätzliche Anmerkung 4 zu Kapitel 27. Zu den Unterpositionen, die für Erzeugnisse zur — Bearbeitung im begünstigten Verfahren, — chemischen Umwandlung vorgesehen sind, siehe die Zusätzlichen Anmerkungen 5 und 6 zu Kapitel 27 und die Erläuterungen dazu. |
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 1260/8908.05.1989 | Ein weiches, weißes Wachs aus einem Gemisch von Alpha-Olefinen mit 18 bis 26 Kohlenstoffatomen, dessen Hauptbestandteile 20 und 22 Kohlenstoffatome haben (80 GHT oder mehr), wurde in die damalige Warennummer 2712.90.90 eingereiht; heute stehen solche Erzeugnisse in den Warennummern 2712.90.91 und 2712.90.99. | 2712.90.90heute 2712.90.91, 2712.90.99 |
Alle Anmerkungen zu Kapitel 27 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 2712.90.39
- 01.01.19722712.90.39gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „zu anderer Verwendung“
- 01.01.20192712.90.39unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2712.90.39
- 01.01.20192712.90.39.10.0neu eingeführt · „paraffinische Rückstände (Slack Wax) (CAS RN 64742-61-6)“ · aus 2712.90.39
- 01.01.20192712.90.39.90.0neu eingeführt · aus 2712.90.39
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2712.90.39.90.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Wachs unter 2712.90.39, wenn es kein Slack Wax ist?
Die Zolltarifnummer 2712.90.39.90.0 gilt für rohe sonstige Mineralwachse, wenn sie kein paraffinischer Rückstand (Slack Wax) mit der CAS RN 64742-61-6 sind. Paraffinische Rückstände (Slack Wax) mit dieser CAS RN gehören in die Zolltarifnummer 2712.90.39.10.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile