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gültig seit 21.11.2023

Zolltarifnummer 2905.49.00.85.0 – Mehrwertige Alkohole ohne Erythrit

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst mehrwertige acyclische Alkohole, die in der Gliederung nicht eigens genannt sind. Erythrit in Reinform gehört in die Zolltarifnummer 2905.49.00.15.0, nicht hierher. Eine vZTA ordnet Xylitol mit einer Reinheit von mindestens 98,5 % dieser Zolltarifnummer zu.

Typische Waren:Xylit

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 2905.49.00.85.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2905.49.00.85.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelOrganische chemische Erzeugnisse
PositionAcyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
andere mehrwertige Alkohole
Zolltarifnummer2-Ethyl-2-(hydroxymethyl)propan-1,3-diol (Trimethylolpropan)
ZolltarifnummerPentaerythritol
ZolltarifnummerMannitol
UnterpositionD-Glucitol (Sorbit)
ZolltarifnummerGlycerin
Unterpositionandere
ZolltarifnummerErythrit in Reinform
ZolltarifnummerandereDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2905.496-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2905.49.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2905.49.00.8510-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2905.49.00.85.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2905.49.00.85.0?

Kapitel 29 Organische chemische Erzeugnisse › 2905 Acyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- …
✓andere mehrwertige Alkohole, also nicht: einwertige gesättigte Alkohole, einwertige ungesättigte Alkohole, zweiwertige Alkohole, Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder …Die Ware ist ein mehrwertiger Alkohol mit offener, nicht ringförmiger Kette.
✓andere, also nicht: 2-Ethyl-2-(hydroxymethyl)propan-1,3-diol (Trimethylolpropan), Pentaerythritol, Mannitol, D-Glucitol (Sorbit), GlycerinDie Ware ist ein mehrwertiger Alkohol, der als Einzelstoff in dieser Gliederung nicht eigens aufgeführt ist.
✓andere, also nicht: Erythrit in ReinformDie Ware ist ein anderer mehrwertiger Alkohol als Erythrit in Reinform, etwa Xylit.
2905.49.00.85.0Andere mehrwertige Alkohole außer Erythrit

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2905.49.00.85.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2905.49.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
2905.49.00.15.0Erythrit in ReinformAntidumpingzoll
2905.49.00.85.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2905.49.00 eingereiht

11 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland10
Frankreich1
vZTAWareGültig bis
DEBTI25783/26-1DeutschlandAcyclischer Alkohol; Xylitol Bei der Ware handelt es sich nach den vorgelegten Unterlagen um die chemisch einheitliche …13.07.2029
DEBTI23428/26-1DeutschlandAcyclischer Alkohol; Erythritol Bei der Ware handelt es sich gemäß den vorgelegten Datenblättern um die chemisch …09.07.2029
DEBTI60818/24-1DeutschlandAcyclischer Alkohol; Xylitol Bei der Ware handelt es sich nach den vorgelegten Unterlagen um die chemisch einheitliche …30.01.2028
DEBTI33805/24-1DeutschlandAcyclischer Alkohol; Erythritol. Bei der Ware handelt es sich gemäß den vorgelegten Datenblättern um die chemisch …21.08.2027
DEBTI51242/23-1DeutschlandAcyclischer Alkohol; Erythritol Bei der Ware handelt es sich gemäß den vorgelegten Datenblättern um die chemisch …30.01.2027
DEBTI50926/23-1DeutschlandAcyclischer Alkohol; Xylitol Bei der vorgelegten Ware handelt es sich nach den vorgelegten Unterlagen um die chemisch …14.01.2027

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 2905.49.00.85.0?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 2905.49.00.85.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

Stoffe der Warennummer 2905.49.00 laut ECICS

Das Europäische Zollinventar chemischer Stoffe (ECICS) ordnet 51 Stoffe der Warennummer 2905.49.00 zu, nicht den einzelnen Zeilen darunter. Welche Zeile gilt, entscheidet ihr Wortlaut. Die Stoffnamen stehen im ECICS auf Englisch; für die Suche zählen CAS- und CUS-Nummer.

Stoff (englisch)CAS-NummerCUS-Nummer
D-arabinitol488-82-40011257-2
L-arabinitol7643-75-60011258-3
butane-1,2,4-triol3068-00-60012354-6
galactitol608-66-20016834-3
rel-(2R,3S)-butane-1,2,3,4-tetrol149-32-60016930-2
hexane-1,2,6-triol106-69-40018301-7
hexanetriol, mixed isomers25323-24-40018302-8
ethylidynetrimethanol77-85-00018649-2
3-hydroxymethylpentane-1,5-diol998-12-90018652-7
3-hydroxymethylpentane-2,4-diol921-20-00018653-8
butylidynetrimethanol7426-71-30018661-8
ribitol488-81-30022845-5

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2905.49.00.85.0

€
2905.49.00.85.0Drittlandszoll5,5 %550 €2.005 €2.555 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 5,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20264,4 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)2 %

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2905.49.00.85.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 2905.49.00.85.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle · Kongo (Demokratische Republik)Ausfuhr in die Demokratische Republik Kongo nur mit Genehmigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · OECDDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, SimbabweSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2905.49.00.85.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 29, Anmerkung 4
4. In den Positionen 2904 bis 2906, 2908 bis 2911 und 2913 bis 2920 umfasst jede Erwähnung der Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate auch die Mischderivate, wie Sulfohalogen-, Nitrohalogen-, Nitrosulfo- und Nitrosulfohalogenderivate. Nitro- oder Nitrosogruppen gelten nicht als „Stickstoff-Funktionen“ im Sinne der Position 2929. Im Sinne der Positionen 2911, 2912, 2914, 2918 und 2922 ist der Begriff „Sauerstoff-Funktionen“ (die charakteristischen organischen Gruppen dieser Positionen, die Sauerstoff enthalten) auf die Sauerstoff-Funktionen beschränkt, die in den Positionen 2905 bis 2920 genannt sind.
Wortlaut · Kapitel 29, Anmerkung 5
5. A) Aus organischen Verbindungen mit Säurefunktion der Teilkapitel I bis VII mit organischen Verbindungen der gleichen Teilkapitel gebildete Ester sind der letzten Position dieser Teilkapitel zuzuweisen, die für eine ihrer Komponenten in Betracht kommt; B) aus Ethanol mit organischen Verbindungen mit Säurefunktion der Teilkapitel I bis VII gebildete Ester sind wie die entsprechende Verbindung mit Säurefunktion einzureihen; C) vorbehaltlich der Anmerkung 1 zu Abschnitt VI und der Anmerkung 2 zu Kapitel 28 sind: 1) anorganische Salze organischer Verbindungen, wie solche mit Säure-, Phenol- oder Enolfunktion oder organische Basen, der Teilkapitel I bis X oder der Position 2942, der für die organische Verbindung in Betracht zu ziehenden Position zuzuweisen; 2) Salze, die durch Reaktion von organischen Verbindungen der Teilkapitel I bis X oder der Position 2942 miteinander entstanden sind, der letzten Position dieses Kapitels zuzuweisen, die für die Base oder die Säure (einschließlich von Verbindungen mit Phenol- oder Enolfunktion), aus der sie gebildet sind, in Betracht kommt; 3) Koordinationsverbindungen, andere als die des Teilkapitels XI oder der Position 2941, in die letztgenannte Position des Kapitels 29 einzureihen, entsprechend der Fragmente, die durch „Spalten“ aller Metallbindungen, andere als Metall-Kohlenstoff-Bindungen, entstehen; D) Metallalkoholate sind in …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 29 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 2905.49.00

  1. 01.01.19722905.49.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  2. 01.01.19882905.49.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2905.49.90
  3. 01.01.20092905.49.00wieder anmeldefähig · aus 2905.49.10, 2905.49.80
  4. 01.01.20102905.49.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2905.49.00
  5. 01.01.20152905.49.00wieder anmeldefähig · aus 2905.49.00
  6. 01.01.20162905.49.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2905.49.00
  7. 01.01.20212905.49.00wieder anmeldefähig · aus 2905.49.00
  8. 21.11.20232905.49.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2905.49.00
  9. 21.11.20232905.49.00.15.0neu eingeführt · „Erythrit in Reinform“ · aus 2905.49.00
  10. 21.11.20232905.49.00.85.0neu eingeführt · aus 2905.49.00

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2905.49.00.85.0

Welche chemischen Stoffe der Warennummer 2905.49.00 nennt die ECICS-Liste?

Die ECICS-Liste nennt für die Warennummer 2905.49.00 unter anderem D-arabinitol, L-arabinitol, butane-1,2,4-triol, galactitol, rel-(2R,3S)-butane-1,2,3,4-tetrol und hexane-1,2,6-triol. Diese Liste ist der Warennummer zugeordnet und belegt keine Einreihung in die Zolltarifnummer 2905.49.00.85.0.

Welche Zolltarifnummer gilt für Xylit unter der Warennummer 2905.49.00?

Xylit gehört in die Zolltarifnummer 2905.49.00.85.0, weil es ein anderer mehrwertiger Alkohol als Erythrit in Reinform ist.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
ECICS
Chemische Stoffe mit CAS- und CUS-Nummer

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