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gültig seit 01.01.2012 (schon 1998–1999)

Zolltarifnummer 2941.20.30.90.0 – Dihydrostreptomycin außer Sulfat

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Dihydrostreptomycin sowie seine Salze, Ester und Hydrate. Dihydrostreptomycinsulfat mit CAS RN 5490-27-7 gehört in 2941.20.30.10.0, Streptomycine außer Dihydrostreptomycin gehören in 2941.20.80.00.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2941.20.30.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelOrganische chemische Erzeugnisse
PositionAntibiotika
ZolltarifnummerPenicilline und ihre Derivate mit Penicillansäurestruktur; Salze dieser Erzeugnisse
UnterpositionStreptomycine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse
Kombinierte NomenklaturDihydrostreptomycin, seine Salze, Ester und Hydrate
ZolltarifnummerDihydrostreptomycinsulfat (CAS RN 5490-27-7)
ZolltarifnummerandererDiese Seite
Zolltarifnummerandere
ZolltarifnummerTetracycline und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse
ZolltarifnummerChloramphenicol und seine Derivate; Salze dieser Erzeugnisse
ZolltarifnummerErythromycin und seine Derivate; Salze dieser Erzeugnisse
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2941.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2941.20.308-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2941.20.30.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2941.20.30.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2941.20.30.90.0?

Kapitel 29 Organische chemische Erzeugnisse › 2941 Antibiotika
✓Streptomycine und ihre Derivate; Salze dieser ErzeugnisseDie Ware muss ein Streptomycin, ein Derivat davon oder ein Salz dieser Erzeugnisse sein. Die Erläuterungen nennen neben Streptomycin auch Mannosidostreptomycin sowie Salze wie Sulfate und Pantothenate.
✓Dihydrostreptomycin, seine Salze, Ester und HydrateDie Ware ist Dihydrostreptomycin oder ein Salz, Ester oder Hydrat davon. Erzeugnisse der Position 2941 gehören auch dann zu Kapitel 29, wenn sie chemisch nicht einheitlich sind.
✓andererDie Ware ist Dihydrostreptomycin, ein Salz, Ester oder Hydrat davon, das nicht als Dihydrostreptomycinsulfat mit CAS RN 5490-27-7 gilt.
2941.20.30.90.0Dihydrostreptomycin, Salze, Ester, Hydrate außer Sulfat

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2941.20.30.90.0?

  • ×Penicilline und ihre Derivate mit Penicillansäurestruktur; Salze dieser Erzeugnisse2941.10.00.00.0
  • ×Tetracycline und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse2941.30.00.00.0
  • ×Chloramphenicol und seine Derivate; Salze dieser Erzeugnisse2941.40.00.00.0
  • ×Erythromycin und seine Derivate; Salze dieser Erzeugnisse2941.50.00.00.0
  • ×andere, also nicht: Streptomycine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse2941.90.00.00.0
  • ×andere, also nicht: Dihydrostreptomycin, seine Salze, Ester und Hydrate2941.20.80.00.0
  • ×Dihydrostreptomycinsulfat (CAS RN 5490-27-7)2941.20.30.10.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2941.20.30

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
2941.20.30.10.0Dihydrostreptomycinsulfat (CAS RN 5490-27-7)Autonome Zollaussetzung
2941.20.30.90.0andererdiese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2941.20.30 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 2941.20.30.90.0?

Stoffe der Warennummer 2941.20.30 laut ECICS

Das Europäische Zollinventar chemischer Stoffe (ECICS) ordnet 4 Stoffe der Warennummer 2941.20.30 zu, nicht den einzelnen Zeilen darunter. Stoffe, die eine andere Zeile mit ihrer CAS-Nummer nennt, stehen hier nicht. Welche Zeile gilt, entscheidet ihr Wortlaut. Die Stoffnamen stehen im ECICS auf Englisch; für die Suche zählen CAS- und CUS-Nummer.

Stoff (englisch)CAS-NummerCUS-Nummer
dihydrostreptomycin hydrochloride7177-56-20015681-0
dihydrostreptomycin pantothenate3563-84-60026135-8
dihydrostreptomycin128-46-10026232-8

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2941.20.30.90.0

€
2941.20.30.90.0Drittlandszoll5,3 %530 €2.001 €2.531 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 5,3 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20264,2 %

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2941.20.30.90.0

KontrolleAusfuhr von Abfällen · OECDDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2941.20.30.90.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 29, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 29 gehören, soweit nichts anderes bestimmt ist, nur: a) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen, auch wenn sie Verunreinigungen enthalten; b) Isomerengemische der gleichen organischen Verbindung (auch wenn sie Verunreinigungen enthalten), ausgenommen Isomerengemische (andere als Stereoisomere) gesättigter oder ungesättigter acyclischer Kohlenwasserstoffe (Kapitel 27); c) Erzeugnisse der Positionen 2936 bis 2939, Ether, Acetale und Ester von Zuckern und ihre Salze der Position 2940 und die Erzeugnisse der Position 2941, auch chemisch nicht einheitlich; d) wässrige Lösungen der unter den vorstehenden Buchstaben a), b) oder c) genannten Erzeugnisse; e) andere Lösungen der unter den vorstehenden Buchstaben a), b) oder c) genannten Erzeugnisse, sofern die Aufmachung in derartigen Lösungen ausschließlich aus Sicherheits- oder Transportgründen üblich und erforderlich ist, vorausgesetzt, dass der Zusatz des Lösemittels das Erzeugnis nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch; f) die unter den vorstehenden Buchstaben a), b), c), d) oder e) genannten Erzeugnisse mit Zusatz eines zu ihrer Erhaltung oder ihrem Transport notwendigen Stabilisierungsmittels (einschließlich Antibackmittel); g) die unter den vorstehenden Buchstaben a), b), c), d), e) oder f) genannten Erzeugnisse, denen ein Antistaubmittel oder zum …
Wortlaut · Kapitel 29, Anmerkung 5
5. A) Aus organischen Verbindungen mit Säurefunktion der Teilkapitel I bis VII mit organischen Verbindungen der gleichen Teilkapitel gebildete Ester sind der letzten Position dieser Teilkapitel zuzuweisen, die für eine ihrer Komponenten in Betracht kommt; B) aus Ethanol mit organischen Verbindungen mit Säurefunktion der Teilkapitel I bis VII gebildete Ester sind wie die entsprechende Verbindung mit Säurefunktion einzureihen; C) vorbehaltlich der Anmerkung 1 zu Abschnitt VI und der Anmerkung 2 zu Kapitel 28 sind: 1) anorganische Salze organischer Verbindungen, wie solche mit Säure-, Phenol- oder Enolfunktion oder organische Basen, der Teilkapitel I bis X oder der Position 2942, der für die organische Verbindung in Betracht zu ziehenden Position zuzuweisen; 2) Salze, die durch Reaktion von organischen Verbindungen der Teilkapitel I bis X oder der Position 2942 miteinander entstanden sind, der letzten Position dieses Kapitels zuzuweisen, die für die Base oder die Säure (einschließlich von Verbindungen mit Phenol- oder Enolfunktion), aus der sie gebildet sind, in Betracht kommt; 3) Koordinationsverbindungen, andere als die des Teilkapitels XI oder der Position 2941, in die letztgenannte Position des Kapitels 29 einzureihen, entsprechend der Fragmente, die durch „Spalten“ aller Metallbindungen, andere als Metall-Kohlenstoff-Bindungen, entstehen; D) Metallalkoholate sind in …

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
2941.20.30 bis 2941.20.80Streptomycine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 2941.20 des HS. Neben Streptomycin gehören hierher z. B. Mannosidostreptomycin sowie die Salze dieser Erzeugnisse, z. B. -sulfate und -pantothenate.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 29 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 2941.20.30

  1. 01.01.19982941.20.30neu eingeführt · „Dihydrostreptomycin, seine Salze, Ester und Hydrate“ · aus 2941.20.10, aus 2941.20.20, aus 2941.20.80
  2. 01.01.19982941.20.30.10.0neu eingeführt · „Dihydrostreptomycin“ · aus 2941.20.10, 2941.20.20
  3. 01.01.19982941.20.30.90.0neu eingeführt · aus 2941.20.10, 2941.20.20
  4. 01.01.20002941.20.30wieder anmeldefähig · aus 2941.20.30
  5. 01.01.20002941.20.30.10.0aufgehoben · aufgeteilt in 2941.20.30
  6. 01.01.20002941.20.30.90.0aufgehoben · aufgeteilt in 2941.20.30
  7. 01.01.20122941.20.30unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2941.20.30
  8. 01.01.20122941.20.30.10.0neu eingeführt · „Dihydrostreptomycinsulfat (CAS RN 5490-27-7)“ · aus 2941.20.30
  9. 01.01.20122941.20.30.90.0neu eingeführt · „anderer“ · aus 2941.20.30

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2941.20.30.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Dihydrostreptomycinsulfat unter 2941.20.30?

Dihydrostreptomycinsulfat mit CAS RN 5490-27-7 gehört in 2941.20.30.10.0, nicht in 2941.20.30.90.0. Die Seite 2941.20.30.90.0 gilt für Dihydrostreptomycin, seine Salze, Ester und Hydrate, die nicht Sulfat sind.

Welche chemischen Stoffe gehören unter 2941.20.30?

Die Stoffliste gilt für die Warennummer 2941.20.30 insgesamt und nennt Dihydrostreptomycinhydrochlorid, Dihydrostreptomycinsulfat, Dihydrostreptomycinpantothenat und Dihydrostreptomycin. Dihydrostreptomycinsulfat gehört nicht in 2941.20.30.90.0, sondern in 2941.20.30.10.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
ECICS
Chemische Stoffe mit CAS- und CUS-Nummer

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