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gültig seit 01.01.2012 (schon 1988–2010)2 ZollkontingenteCBAM

Zolltarifnummer 3105.20.90.00.0 – NPK-Düngemittel, N höchstens 10 GHT

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst werden mineralische oder chemische Düngemittel, die die drei düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthalten, mit einem Stickstoffgehalt von höchstens 10 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff. Liegt der Stickstoffgehalt über 10 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff, gehört die Ware in die Warennummer 3105.20.10. In einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) wird ein als „chemischer Dünger für die Landwirtschaft“ beschriebenes Erzeugnis, eine schwarz-braune Flüssigkeit, in diese Nummer eingereiht.

Typische Waren:Chemischer Dünger

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 3105.20.90.00.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 3105.20.90.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelDüngemittel
PositionMineralische oder chemische Düngemittel, zwei oder drei der düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend; andere Düngemittel; Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger
UnterpositionErzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger
Unterpositionmineralische oder chemische Düngemittel, die drei düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend
Kombinierte Nomenklaturmit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 10 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff
ZolltarifnummerandereDiese Seite
ZolltarifnummerDiammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat)
ZolltarifnummerAmmoniumdihydrogenorthophosphat (Monoammoniumphosphat), auch mit Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat) gemischt
3105.51 – 3105.59andere mineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Stickstoff und Phosphor enthaltend
Zolltarifnummermineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Phosphor und Kalium enthaltend
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code3105.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer3105.20.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code3105.20.90.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer3105.20.90.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3105.20.90.00.0?

Kapitel 31 Düngemittel › 3105 Mineralische oder chemische Düngemittel, zwei oder …
✓mineralische oder chemische Düngemittel, die drei düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltendDie Ware muss ein Düngemittel sein, das die drei düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium in genügender Menge enthält, damit sie tatsächlich eine düngende Wirkung hat und nicht nur Verunreinigungen darstellt. Stickstoff liegt etwa als Nitrat, Ammoniumsalz oder Harnstoff vor, Phosphor meist als Phosphat und Kalium als Salz wie Carbonat, Chlorid oder Sulfat.
✓andere, also nicht: mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 10 GHT, bezogen auf den wasserfreien StoffFür die Ware bleibt ein Stickstoffgehalt von höchstens 10 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff. Übersteigt der Stickstoffgehalt diesen Wert, gehört die Ware nicht hierher.
3105.20.90.00.0NPK-Düngemittel, Stickstoff höchstens 10 GHT

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3105.20.90.00.0?

  • ×Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger3105.10
  • ×Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat)3105.30.00.00.0
  • ×Ammoniumdihydrogenorthophosphat (Monoammoniumphosphat), auch mit Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat) gemischt3105.40.00.00.0
  • ×andere mineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Stickstoff und Phosphor enthaltend3105.51, 3105.59
  • ×mineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Phosphor und Kalium enthaltend3105.60.00.00.0
  • ×andere, also nicht: mineralische oder chemische Düngemittel, die drei düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend3105.90
  • ×mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 10 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff3105.20.10

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 3105.20.90

ZolltarifnummerWortlaut
3105.20.90.00.0andere

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3105.20.90 eingereiht

3 gültige vZTA nennen diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
ROBTI2025/005093RumänienEntsprechend der vom Antragsteller bereitgestellten Beschreibung und den zusätzlichen Informationen ist das Produkt …12.08.2028
ROBTI2025/005091RumänienNach der vom Antragsteller bereitgestellten Beschreibung und den übermittelten zusätzlichen Informationen ist das als …12.08.2028
ROBTI2025/005082RumänienEntsprechend der vom Antragsteller bereitgestellten Beschreibung und den zusätzlichen Informationen ist das Produkt mit …06.08.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
3105.20.101Mineralischer Dünger, der die drei Düngeelemente Stickstoff, Phosphor und Kalium enthält, mit einem Stickstoffgehalt von 15 Gewichtsprozent bezogen auf die Trockenmasse.

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 3105.20.90.00.0?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 3105.20.90.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3105.20.90.00.0

€
3105.20.90.00.0Drittlandszoll6,5 % + 70,00 EUR je t mit Unterlage Y155; sonst 6,5 % + 0,00 EUR je t–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Der Drittlandszollsatz gilt nur unter Bedingungen: 6,5 % + 70,00 EUR je t für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 6,5 % + 0,00 EUR je t.

Zollkontingente (2)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0177alle Länder0 %30.05.2026 – 31.05.2027
09.8251Russland6,5 % + 70,00 EUR je t01.07.2026 – 30.06.2027

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 6,5 % + 70,00 EUR je t mit Unterlage Y155; sonst 6,5 % + 0,00 EUR je t gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20265,2 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)3 %

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3105.20.90.00.0

KontrolleCBAM · alle LänderDie Ware fällt unter den CO₂-Grenzausgleich. Seit 01.01.2026 brauchen Einführer eine Zulassung als CBAM-Anmelder und geben die CBAM-Kontonummer an. Unterhalb der Mengenschwelle von 50 Tonnen im Jahr greift eine Befreiung.Einfuhr
KontrolleDrittlandszoll · BelarusRegelzoll für Waren aus Ländern ohne Präferenz. Er wird auf den Zollwert erhoben, also den Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze.Einfuhr
KontrolleDrittlandszoll · RusslandRegelzoll für Waren aus Ländern ohne Präferenz. Er wird auf den Zollwert erhoben, also den Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen
Weiterführend

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3105.20.90.00.0

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 31, Anmerkung 2
2. Zu Position 3102 gehören — vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind — nur: a) folgende Erzeugnisse: 1) Natriumnitrat (Natronsalpeter), auch rein; 2) Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch rein; 3) Doppelsalze aus Ammoniumsulfat und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch rein; 4) Ammoniumsulfat, auch rein; 5) Doppelsalze (auch rein) oder Mischungen aus Calciumnitrat (Kalksalpeter) und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter); 6) Doppelsalze (auch rein) oder Mischungen aus Calciumnitrat (Kalksalpeter) und Magnesiumnitrat (Magnesiumsalpeter); 7) Calciumcyanamid (Kalkstickstoff), auch rein, auch mit Öl getränkt; 8) Harnstoff, auch rein; b) Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Buchstabens a bestehen; c) Düngemittel, die aus Mischungen von Ammoniumchlorid oder von Erzeugnissen der Buchstaben a) und b) mit Kreide, Gips oder anderen nicht düngenden anorganischen Stoffen bestehen; d) flüssige Düngemittel, die aus wässrigen oder ammoniakalischen Lösungen von Erzeugnissen der Buchstaben a) 2) oder a) 8) oder von Mischungen dieser Erzeugnisse bestehen.
Wortlaut · Kapitel 31, Anmerkung 3
3. Zu Position 3103 gehören — vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind — nur: a) folgende Erzeugnisse: 1) Dephosphorationsschlacken; 2) natürliche Phosphate der Position 2510, geröstet, gebrannt oder weiter gehend thermisch behandelt, als zum Entfernen von Verunreinigungen erforderlich; 3) Superphosphate (einfache, doppelte oder dreifache); 4) Calciumhydrogenorthophosphat mit einem Gehalt an Fluor, bezogen auf den wasserfreien Stoff, von 0,2 GHT oder mehr; b) Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Buchstabens a) bestehen, ohne Rücksicht auf den Fluorgehalt; c) Düngemittel, die aus Mischungen von Erzeugnissen der Buchstaben a) und b) mit Kreide, Gips oder anderen nicht düngenden anorganischen Stoffen bestehen, ohne Berücksichtigung des Fluorgehalts.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 31, Anmerkung 4
4. Zu Position 3104 gehören — vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind — nur: a) folgende Erzeugnisse: 1) natürliche rohe Kalisalze (z. B. Carnallit, Kainit, Sylvinit); 2) Kaliumchlorid, auch rein, vorbehaltlich der Anmerkung 1 c); 3) Kaliumsulfat, auch rein; 4) Kaliummagnesiumsulfat, auch rein; b) Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Buchstabens a) bestehen.
Wortlaut · Kapitel 31, Anmerkung 5
5. Ammoniumdihydrogenorthophosphat (Monoammoniumphosphat) und Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat), auch rein, und Mischungen dieser Erzeugnisse untereinander gehören zu Position 3105.
Wortlaut · Kapitel 31, Anmerkung 6
6. Als „andere Düngemittel“ im Sinne der Position 3105 gelten nur Erzeugnisse von der als Düngemittel verwendeten Art, die als Hauptbestandteil einen oder mehrere der düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor oder Kalium enthalten.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
3105.20.10 bis 3105.20.90mineralische oder chemische Düngemittel, die drei düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend Die Bezeichnung „die drei düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend“ ist so zu verstehen, dass die genannten Stoffe in genügender Menge enthalten sind, dass sie tatsächlich eine düngende Wirkung hervorrufen und nicht etwa nur Verunreinigungen darstellen. Stickstoff kann in Form von …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 31 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 3105.20.90

  1. 01.01.19883105.20.90neu eingeführt · aus 3105.20.00
  2. 01.01.19883105.20.90.00.0neu eingeführt · aus 3105.20.00
  3. 12.05.20003105.20.90unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 3105.20.90
  4. 12.05.20003105.20.90.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 3105.20.90
  5. 01.01.20113105.20.90aufgehoben · nach 3105.20.00
  6. 01.01.20113105.20.90.00.0aufgehoben
  7. 01.01.20123105.20.90neu eingeführt · aus 3105.20.00 (7 Unterteilungen)
  8. 01.01.20123105.20.90.00.0neu eingeführt · aus 3105.20.00 (7 Unterteilungen)

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3105.20.90.00.0

Ist für die Einfuhr unter Zolltarifnummer 3105.20.90.00.0 eine CBAM-Kontonummer erforderlich?

Ja, sofern keine Befreiung greift. Für die Einfuhr unter dieser Zolltarifnummer ist die CBAM-Kontonummer als Unterlage vorgesehen. Für Waren mit Ursprung in Büsingen, Helgoland oder Livigno sowie für eine Befreiung gemäß Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/956 ist eine eigene Unterlage angegeben.

Hängt der Drittlandszoll unter Zolltarifnummer 3105.20.90.00.0 bei der Einfuhr aus Russland von einer Bedingung ab?

Ja, bei der Einfuhr aus Russland hängt der Drittlandszollsatz für diese Zolltarifnummer von einer Bedingung oder Unterlage ab.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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