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gültig seit 01.01.20141 ZollkontingentCBAM

Zolltarifnummer 3105.90.80.90.0 – Andere Düngemittel, Hauptnährstoff

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst andere Düngemittel, deren Hauptbestandteil Stickstoff, Phosphor oder Kalium ist und die nicht zu den Positionen 3102 bis 3104 gehören. Natürliches Kaliumnatriumnitrat aus Chile gehört in die Zolltarifnummer 3105.90.80.10.0, Düngemittel mit mehr als 10 GHT Stickstoff, bezogen auf den wasserfreien Stoff, gehören in die Warennummer 3105.90.20. Eine vZTA ordnet Huminsäure als Bodenverbesserer mit weniger als 10 Masseprozent Stickstoff in Verpackungen von mehr als 10 kg hier ein.

Typische Waren:Huminsäure-Bodenverbesserer

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 3105.90.80.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelDüngemittel
PositionMineralische oder chemische Düngemittel, zwei oder drei der düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend; andere Düngemittel; Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger
UnterpositionErzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger
Unterpositionmineralische oder chemische Düngemittel, die drei düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend
ZolltarifnummerDiammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat)
ZolltarifnummerAmmoniumdihydrogenorthophosphat (Monoammoniumphosphat), auch mit Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat) gemischt
3105.51 – 3105.59andere mineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Stickstoff und Phosphor enthaltend
Zolltarifnummermineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Phosphor und Kalium enthaltend
Unterpositionandere
Kombinierte Nomenklaturmit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 10 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff
Kombinierte Nomenklaturandere
Zolltarifnummernatürliches Kaliumnatriumnitrat aus Chile, bestehend aus natürlichen Mischungen von Natriumnitrat und Kaliumnitrat (mit einem Anteil an …
ZolltarifnummerandereDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code3105.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer3105.90.808-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code3105.90.80.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer3105.90.80.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3105.90.80.90.0?

Kapitel 31 Düngemittel › 3105 Mineralische oder chemische Düngemittel, zwei oder …
✓andere, also nicht: Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger, mineralische …Prüfen Sie zuerst, ob die Ware ein Düngemittel ist, dessen Hauptbestandteil einer oder mehrere der düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor oder Kalium ist. Sie darf nicht in die übrigen Unterteilungen der Position 3105 und nicht in die Positionen 3102 bis 3104 gehören.
✓andere, also nicht: mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 10 GHT, bezogen auf den wasserfreien StoffPrüfen Sie den Stickstoffgehalt der Ware, bezogen auf den wasserfreien Stoff. Die Ware darf keinen Stickstoffgehalt von mehr als 10 GHT haben, sonst gehört sie in die Warennummer für Düngemittel mit mehr als 10 GHT Stickstoff.
✓andere, also nicht: natürliches Kaliumnatriumnitrat aus Chile, bestehend aus natürlichen Mischungen von Natriumnitrat und Kaliumnitrat (mit einem Anteil an …Die Ware ist kein natürliches Kaliumnatriumnitrat aus Chile, das aus natürlichen Mischungen von Natriumnitrat und Kaliumnitrat besteht, mit einem Anteil an Kaliumnitrat von 44 GHT oder weniger und einem Gesamtgehalt an Stickstoff von 16,3 GHT oder weniger.
3105.90.80.90.0Andere Düngemittel ohne Chile-Kaliumnatriumnitrat

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3105.90.80.90.0?

  • ×Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger3105.10
  • ×mineralische oder chemische Düngemittel, die drei düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend3105.20
  • ×Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat)3105.30.00.00.0
  • ×Ammoniumdihydrogenorthophosphat (Monoammoniumphosphat), auch mit Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat) gemischt3105.40.00.00.0
  • ×andere mineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Stickstoff und Phosphor enthaltend3105.51, 3105.59
  • ×mineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Phosphor und Kalium enthaltend3105.60.00.00.0
  • ×mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 10 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff3105.90.20
  • ×natürliches Kaliumnatriumnitrat aus Chile, bestehend aus natürlichen Mischungen von Natriumnitrat und Kaliumnitrat (mit einem Anteil an Kaliumnitrat von 44 GHT …3105.90.80.10.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 3105.90.80

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
3105.90.80.10.0natürliches Kaliumnatriumnitrat aus Chile, bestehend aus natürlichen Mischungen von Natriumnitrat und Kaliumnitrat (mit einem Anteil an …Beschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr
3105.90.80.90.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3105.90.80 eingereiht

6 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Polen3
Spanien1
Ungarn1
Rumänien1
vZTAWareGültig bis
PLBTIWIT-2026-001089PolenKonzentrat von Huminsäuren in Gelform. Hergestellt durch wässrige alkalische Extraktion von Huminstoffen aus Torf, mit …08.10.2029
ROBTI2025/005094RumänienEntsprechend den gesammelten, vom Antragsteller übermittelten Informationen ist das Produkt „chemischer Dünger für die …12.08.2028
ESBTI2025SOL338SpanienFlüssige Zubereitung auf der Grundlage von Dünge- und Nährstoffen für Pflanzen. Chemischer Dünger mit den beiden …23.03.2028
PLBTIWIT-2024-000213PolenBiohumus in Form einer dunkelbraunen Flüssigkeit mit intensivem organischem Geruch, gewonnen im Prozess der …13.03.2027
HUBTIHU190000-2023-1606643839UngarnHuminsäure zur Verwendung als Bodenverbesserer, mit einem Stickstoffgehalt von weniger als 10 Masseprozent, in einer …19.11.2026
PLBTIWIT-2023-001552PolenProdukt in Form einer dunkelbraunen Flüssigkeit mit alkalischem Geruch, gewonnen durch die Extraktion und Isolierung …13.11.2026

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
3105.90.202Nach den vom Antragsteller übermittelten zusammengetragenen Informationen ist das als „chemischer Dünger für die Landwirtschaft“ bezeichnete Produkt eine schwarzbraune Flüssigkeit, die eine Mischung …

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 3105.90.80.90.0?

2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 3105.90.80.90.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3105.90.80.90.0

€
3105.90.80.90.0Drittlandszoll6,5 % + 70,00 EUR je t mit Unterlage Y155; sonst 3,2 % + 0,00 EUR je t–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Der Drittlandszollsatz gilt nur unter Bedingungen: 6,5 % + 70,00 EUR je t für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 3,2 % + 0,00 EUR je t.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.8251Russland6,5 % + 70,00 EUR je t01.07.2026 – 30.06.2027

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Statt 6,5 % + 70,00 EUR je t mit Unterlage Y155; sonst 3,2 % + 0,00 EUR je t gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3105.90.80.90.0

KontrolleCBAM · alle LänderDie Ware fällt unter den CO₂-Grenzausgleich. Seit 01.01.2026 brauchen Einführer eine Zulassung als CBAM-Anmelder und geben die CBAM-Kontonummer an. Unterhalb der Mengenschwelle von 50 Tonnen im Jahr greift eine Befreiung.Einfuhr
KontrolleDrittlandszoll · BelarusRegelzoll für Waren aus Ländern ohne Präferenz. Er wird auf den Zollwert erhoben, also den Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleDrittlandszoll · RusslandRegelzoll für Waren aus Ländern ohne Präferenz. Er wird auf den Zollwert erhoben, also den Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen
Weiterführend

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3105.90.80.90.0

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 31, Anmerkung 2
2. Zu Position 3102 gehören — vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind — nur: a) folgende Erzeugnisse: 1) Natriumnitrat (Natronsalpeter), auch rein; 2) Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch rein; 3) Doppelsalze aus Ammoniumsulfat und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch rein; 4) Ammoniumsulfat, auch rein; 5) Doppelsalze (auch rein) oder Mischungen aus Calciumnitrat (Kalksalpeter) und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter); 6) Doppelsalze (auch rein) oder Mischungen aus Calciumnitrat (Kalksalpeter) und Magnesiumnitrat (Magnesiumsalpeter); 7) Calciumcyanamid (Kalkstickstoff), auch rein, auch mit Öl getränkt; 8) Harnstoff, auch rein; b) Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Buchstabens a bestehen; c) Düngemittel, die aus Mischungen von Ammoniumchlorid oder von Erzeugnissen der Buchstaben a) und b) mit Kreide, Gips oder anderen nicht düngenden anorganischen Stoffen bestehen; d) flüssige Düngemittel, die aus wässrigen oder ammoniakalischen Lösungen von Erzeugnissen der Buchstaben a) 2) oder a) 8) oder von Mischungen dieser Erzeugnisse bestehen.
Wortlaut · Kapitel 31, Anmerkung 3
3. Zu Position 3103 gehören — vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind — nur: a) folgende Erzeugnisse: 1) Dephosphorationsschlacken; 2) natürliche Phosphate der Position 2510, geröstet, gebrannt oder weiter gehend thermisch behandelt, als zum Entfernen von Verunreinigungen erforderlich; 3) Superphosphate (einfache, doppelte oder dreifache); 4) Calciumhydrogenorthophosphat mit einem Gehalt an Fluor, bezogen auf den wasserfreien Stoff, von 0,2 GHT oder mehr; b) Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Buchstabens a) bestehen, ohne Rücksicht auf den Fluorgehalt; c) Düngemittel, die aus Mischungen von Erzeugnissen der Buchstaben a) und b) mit Kreide, Gips oder anderen nicht düngenden anorganischen Stoffen bestehen, ohne Berücksichtigung des Fluorgehalts.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 31, Anmerkung 4
4. Zu Position 3104 gehören — vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind — nur: a) folgende Erzeugnisse: 1) natürliche rohe Kalisalze (z. B. Carnallit, Kainit, Sylvinit); 2) Kaliumchlorid, auch rein, vorbehaltlich der Anmerkung 1 c); 3) Kaliumsulfat, auch rein; 4) Kaliummagnesiumsulfat, auch rein; b) Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Buchstabens a) bestehen.
Wortlaut · Kapitel 31, Anmerkung 5
5. Ammoniumdihydrogenorthophosphat (Monoammoniumphosphat) und Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat), auch rein, und Mischungen dieser Erzeugnisse untereinander gehören zu Position 3105.
Wortlaut · Kapitel 31, Anmerkung 6
6. Als „andere Düngemittel“ im Sinne der Position 3105 gelten nur Erzeugnisse von der als Düngemittel verwendeten Art, die als Hauptbestandteil einen oder mehrere der düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor oder Kalium enthalten.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
3105.90.20 bis 3105.90.80andere: Hierher gehören: 1. alle Düngemittel, die die beiden düngenden Stoffe Stickstoff und Kalium enthalten. Nicht hierher gehört jedoch chemisch einheitliches Kaliumnitrat, auch wenn es als Düngemittel verwendet werden kann (Unterposition 2834.21.00); 2. alle anderen Düngemittel mit nur einem hauptsächlichen düngenden Stoff, andere als die der Positionen 3102 bis 3104.

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 31 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 3105.90.80

  1. 01.01.20143105.90.80neu eingeführt · aus 3105.90.10, aus 3105.90.99
  2. 01.01.20143105.90.80.10.0neu eingeführt · „natürliches Kaliumnatriumnitrat aus Chile, bestehend aus natürlichen Mischungen von Natriumnitrat und Kaliumnitrat (mit einem Anteil an …“ · aus 3105.90.10, 3105.90.91, 3105.90.99 (7 Unterteilungen)
  3. 01.01.20143105.90.80.90.0neu eingeführt · aus 3105.90.10, 3105.90.91, 3105.90.99 (7 Unterteilungen)

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3105.90.80.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt für andere Düngemittel unter 3105.90.80?

Für andere Düngemittel unter 3105.90.80 gilt die Zolltarifnummer 3105.90.80.90.0, sofern kein natürliches Kaliumnatriumnitrat aus Chile vorliegt und der Stickstoffgehalt nicht mehr als 10 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff, beträgt. Düngemittel mit mehr als 10 GHT Stickstoff gehören in die Warennummer 3105.90.20, und natürliches Kaliumnatriumnitrat aus Chile mit einem Anteil an Kaliumnitrat von 44 GHT oder weniger und einem Gesamtgehalt an Stickstoff von 16,3 GHT oder weniger, bezogen auf den wasserfreien Stoff, gehört in die Zolltarifnummer 3105.90.80.10.0.

Ist bei der Einfuhr von Waren unter 3105.90.80.90.0 ein CO₂-Grenzausgleich (CBAM) vorgesehen?

Ja, bei der Einfuhr aus allen Ländern gilt der CO₂-Grenzausgleich (CBAM). Als Unterlage nennen die Angaben die CBAM-Kontonummer, außerdem Unterlagen für Waren mit Ursprung in Büsingen, Helgoland oder Livigno und für eine Befreiung gemäß Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/956.

Fällt bei der Einfuhr von Waren unter 3105.90.80.90.0 aus Russland ein Drittlandszoll an?

Ja, bei der Einfuhr aus Russland fällt ein Drittlandszoll an, dessen Satz von einer Bedingung oder Unterlage abhängt.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex

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