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gültig seit 14.08.20201 ZollkontingentCBAM

Zolltarifnummer 7606.12.93.87.0 – Alulegierungsbleche ohne Unterlage

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst quadratische oder rechteckige Bleche aus Aluminiumlegierungen mit einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch weniger als 6 mm, die ohne Unterlage und ohne innere Lagen aus anderem Material vorliegen. Bleche zur Verwendung als Karosserieteile in der Automobilindustrie oder für Flugzeugteile gehören in 7606.12.93.85.0, Bleche in Rollen, als aufgerollte Bänder, auf Länge zugeschnittene Bleche oder in runder Form in 7606.12.93.86.0. Bleche mit Unterlage oder inneren Lagen aus anderem Material gehören in 7606.12.93.88.0, Bleche mit besonderer Fabrikationsnummer für bestimmte Luftfahrzeuge in 7606.12.93.10.0.

Typische Waren:Aluminium-Platte

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 7606.12.93.87.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelAluminium und Waren daraus
PositionBleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm
quadratisch oder rechteckig
Unterpositionaus nicht legiertem Aluminium
Unterpositionaus Aluminiumlegierungen
ZolltarifnummerAluminium-Verbundplatte
andere
Kombinierte Nomenklaturmit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff beschichtet
andere, mit einer Dicke von
Kombinierte Nomenklaturweniger als 3 mm
Kombinierte Nomenklatur3 mm oder mehr, jedoch weniger als 6 mm
ZolltarifnummerBleche mit besonderer Fabrikationsnummer, für bestimmte Luftfahrzeuge
andere
ohne Unterlage, ohne innere Lagen aus anderem Material
Zolltarifnummerzur Verwendung als Karosserieteile in der Automobilindustrie oder zur Verwendung bei der Herstellung von Flugzeugteilen
Zolltarifnummerin Rollen (Coils) oder als aufgerollte Bänder, als auf Länge zugeschnittene Bleche oder in runder Form
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Zolltarifnummerandere
Kombinierte Nomenklatur6 mm oder mehr
7606.91 – 7606.92andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code7606.126-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer7606.12.938-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code7606.12.93.8710-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer7606.12.93.87.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 7606.12.93.87.0?

Kapitel 76 Aluminium und Waren daraus › 7606 Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke …
✓quadratisch oder rechteckigDie Ware ist ein Blech mit quadratischer oder rechteckiger Form, wie die Beispiele mit Länge und Breite zeigen.
✓aus AluminiumlegierungenDie Ware ist eine Aluminiumlegierung: Aluminium herrscht gewichtsmäßig gegenüber jedem anderen Element vor, und andere Elemente überschreiten die Höchstgrenzen oder machen zusammen mehr als 1 GHT aus.
✓andere, also nicht: Bänder für Getränkedosenkörper, Getränkedosendeckel und Getränkedosenlaschen, Aluminium-VerbundplatteDie Ware ist ein flaches Blech als Einzelteil ohne Verbundaufbau.
✓andere, mit einer Dicke von, also nicht: mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff beschichtetDie Ware ist ein unbeschichtetes Blech mit reiner Metalloberfläche.
✓3 mm oder mehr, jedoch weniger als 6 mmDie Dicke beträgt 3 mm oder mehr, jedoch weniger als 6 mm.
✓andere, also nicht: Bleche mit besonderer Fabrikationsnummer, für bestimmte LuftfahrzeugeDie Ware ist ein Blech ohne besondere Fabrikationsnummer für bestimmte Luftfahrzeuge.
✓ohne Unterlage, ohne innere Lagen aus anderem MaterialDie Ware besteht aus einem einzigen Blech aus Aluminiumlegierung ohne Träger oder innere Schichten aus anderem Material.
✓andere, also nicht: zur Verwendung als Karosserieteile in der Automobilindustrie oder zur Verwendung bei der Herstellung von Flugzeugteilen, in Rollen (Coils) …Die Ware ist ein flaches Blech, das für andere Verwendungen bestimmt ist und flach, nicht aufgerollt, vorliegt.
7606.12.93.87.0Aluminiumlegierungsbleche ohne Unterlage

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 7606.12.93.87.0?

  • ×andere, also nicht: quadratisch oder rechteckig7606.91, 7606.92
  • ×aus nicht legiertem Aluminium7606.11
  • ×Bänder für Getränkedosenkörper, Getränkedosendeckel und Getränkedosenlaschen7606.12.11.00.0, 7606.12.19.00.0
  • ×Aluminium-Verbundplatte7606.12.30.00.0
  • ×mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff beschichtet7606.12.50
  • ×weniger als 3 mm7606.12.92
  • ×6 mm oder mehr7606.12.99
  • ×Bleche mit besonderer Fabrikationsnummer, für bestimmte Luftfahrzeuge7606.12.93.10.0
  • ×andere, also nicht: ohne Unterlage, ohne innere Lagen aus anderem Material7606.12.93.88.0
  • ×zur Verwendung als Karosserieteile in der Automobilindustrie oder zur Verwendung bei der Herstellung von Flugzeugteilen7606.12.93.85.0
  • ×in Rollen (Coils) oder als aufgerollte Bänder, als auf Länge zugeschnittene Bleche oder in runder Form7606.12.93.86.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 7606.12.93

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
7606.12.93.10.0Bleche mit besonderer Fabrikationsnummer, für bestimmte LuftfahrzeugeZollaussetzung bei Endverwendung
7606.12.93.85.0zur Verwendung als Karosserieteile in der Automobilindustrie oder zur Verwendung bei der Herstellung von FlugzeugteilenAnmeldung der Unterposition abhängig von den Bestimmungen zur Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
7606.12.93.86.0in Rollen (Coils) oder als aufgerollte Bänder, als auf Länge zugeschnittene Bleche oder in runder FormAntidumping-/Ausgleichszollüberprüfung, Antidumpingzoll, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
7606.12.93.87.0anderediese Seite–
7606.12.93.88.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 7606.12.93 eingereiht

6 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland2
Italien2
Tschechien1
Niederlande1
vZTAWareGültig bis
DEBTI17230/25-1DeutschlandBlech aus Aluminiumlegierung Bei der Ware handelt es sich um rechteckige Bleche aus Aluminiumlegierungen. Die Waren …07.09.2028
DEBTI17227/25-1DeutschlandBlech aus Aluminiumlegierung. Bei der Ware handelt es sich um rechteckige Bleche aus Aluminiumlegierungen (EN AW 5083). …31.08.2028
NLBTI2025-1587NiederlandeEine Platte aus Aluminium mit - laut Angabe - den folgenden Merkmalen und Eigenschaften: - nach der Bearbeitung …03.03.2029
ITBTIIT922104-2024-BTI0474ItalienAluminiumlegierungsblech, ohne Träger oder innere Schichten aus anderen Materialien, mit einer Dicke von 3 mm oder …28.04.2028
ITBTIIT922104-2024-BTI0473ItalienAluminiumblech, ohne Träger oder innere Schichten aus anderen Materialien, mit einer Dicke von 3 mm oder mehr, aber …09.04.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
7606.12.5016Blech aus Aluminiumlegierung Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um ein rechteckig zugeschnittenes Blech aus einer Aluminiumlegierung, einseitig mit einer Oberflächenbeschichtung in …
7606.12.3013Aluminium-Verbundplatten Bei der Ware handelt es sich um rechteckige Platten, bestehend aus einem Kern, der aus verschiedenen Materialien gefertigt sein kann (z. B. Polyethylen, mineralische …
7606.12.9212Blech aus Aluminium Bei der Ware handelt es sich um ein Blech aus legiertem Aluminium (Material 5052) mit einer Dicke von 0,8 - 2,0 mm, welches beidseitig mit Glasgewebe und Epoxidharz versehen und …
7606.12.9910Blech aus Aluminiumlegierung Bei der Ware handelt es sich um rechteckige Bleche aus Aluminiumlegierungen (EN AW 7075, EN AW 7019). Die Waren haben eine Länge von 2020 mm bis 3020 mm und eine Breite …

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 7606.12.93.87.0?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 7606.12.93.87.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 7606.12.93.87.0

€
7606.12.93.87.0Drittlandszoll7,5 %750 €2.043 €2.793 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.6006Vereinigtes Königreich0 %seit 01.01.2025

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 7,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 55 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20266,5 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)4 %
Vietnam0,9 %

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 7606.12.93.87.0

senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 7606.12.93.87.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
KontrolleCBAM · alle LänderDie Ware fällt unter den CO₂-Grenzausgleich. Seit 01.01.2026 brauchen Einführer eine Zulassung als CBAM-Anmelder und geben die CBAM-Kontonummer an. Unterhalb der Mengenschwelle von 50 Tonnen im Jahr greift eine Befreiung.Einfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · ChinaDie Ware darf nur unter den Bedingungen der Verordnung in den freien Verkehr überführt werden.Einfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · IndienDie Ware darf nur unter den Bedingungen der Verordnung in den freien Verkehr überführt werden.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, NordkoreaSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 7606.12.93.87.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 76, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Im Sinne der Unterpositionen 7606.12.11 und 7606.12.19 gelten als: — Bänder für Getränkedosenkörper: Bleche oder Bänder in Rollen, gewalzt, mit Mangan und Magnesium als Hauptlegierungselementen und mit einer Mindestzugfestigkeit von 262 MPa. Die Bleche oder Bänder haben über die gesamte Länge einen gleichbleibenden Querschnitt, eine Breite von 300 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 000 mm und eine Dicke von mehr als 0,2 mm, jedoch nicht mehr als 0,4 mm, wobei die Länge immer die Breite und die Dicke überschreitet. Die Bänder für Getränkedosenkörper sind vorgeschmiert und haben eine glänzende Oberfläche; — Bänder für Getränkedosendeckel und Getränkedosenlaschen: Bleche oder Bänder in Rollen, gewalzt, mit Magnesium als Hauptlegierungselement und mit einer Mindestzugfestigkeit von 345 MPa. Die Bleche oder Bänder haben über die gesamte Länge einen gleichbleibenden Querschnitt, eine Breite von 30 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 000 mm und eine Dicke von mehr als 0,2 mm, jedoch nicht mehr als 0,35 mm, wobei die Länge immer die Breite und die Dicke überschreitet. Die Bänder für Getränkedosendeckel sind auf beiden Seiten lackiert. Die Bänder für Getränkedosenlaschen sind entfettet und geölt. Diese Waren werden für die Herstellung von starren Getränkedosen, einschließlich der Getränkedosendeckel und Getränkedosenlaschen, verwendet.
Wortlaut · Kapitel 76, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Im Sinne der Unterpositionen 7606.11.30, 7606.12.30 und 7607.20.91 gelten als: — Aluminium-Verbundplatte: Laminierte Erzeugnisse aus zwei flachgewalzten Aluminiumblechen oder -folien, auch mit Legierung, jeweils mit einer Dicke von 0,08 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,55 mm, und einem durchgehenden Kern aus nichtporösen Polymer- oder Mineralstoffen, zusammengehalten durch einen Klebstoff, mit einer Gesamtdicke von 1,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,1 mm. Die beiden äußeren Deckbleche oder -folien können unterschiedliche Oberflächenbehandlungen aufweisen. Die Waren dürfen nicht gerollt sein.

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 76 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 7606.12.93

  1. 01.01.19727606.12.93gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „3 mm oder mehr, jedoch weniger als 6 mm“
  2. 01.01.19727606.12.93.10.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Bleche mit besonderer Fabrikationsnummer, für bestimmte Luftfahrzeuge“
  3. 01.01.19887606.12.93Stellung im Tarifbaum geändert
  4. 01.01.20117606.12.93Stellung im Tarifbaum geändert
  5. 01.01.20117606.12.93.10.0Stellung im Tarifbaum geändert
  6. 01.01.20197606.12.93Stellung im Tarifbaum geändert
  7. 01.01.20197606.12.93.10.0Stellung im Tarifbaum geändert
  8. 14.08.20207606.12.93.85.0neu eingeführt · „zur Verwendung als Karosserieteile in der Automobilindustrie oder zur Verwendung bei der Herstellung von Flugzeugteilen“ · aus 7606.12.93
  9. 14.08.20207606.12.93.86.0neu eingeführt
  10. 14.08.20207606.12.93.87.0neu eingeführt · aus 7606.12.93
  11. 02.02.20217606.12.93.85.0Stellung im Tarifbaum geändert
  12. 02.02.20217606.12.93.86.0Stellung im Tarifbaum geändert
  13. 02.02.20217606.12.93.86.0wieder anmeldefähig · aus 7606.12.20, 7606.12.92
  14. 02.02.20217606.12.93.87.0Stellung im Tarifbaum geändert
  15. 02.02.20217606.12.93.88.0neu eingeführt · aus 7606.12.20, 7606.12.92
  16. 12.10.20217606.12.93.86.0Wortlaut geändert · „in Rollen (Coils) oder als aufgerollte Bänder, als auf Länge zugeschnittene Bleche oder in runder Form“ · vorher „andere“

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 7606.12.93.87.0

Welche Zolltarifnummer gilt unter 7606.12.93 für Aluminiumlegierungsbleche ohne Unterlage, die nicht als Karosserieteil oder Flugzeugteil bestimmt sind?

Die Zolltarifnummer 7606.12.93.87.0 gilt für quadratische oder rechteckige Bleche aus Aluminiumlegierungen mit 3 mm oder mehr, jedoch weniger als 6 mm, ohne Unterlage und ohne innere Lagen aus anderem Material, die nicht in Rollen, als aufgerollte Bänder, als auf Länge zugeschnittene Bleche oder in runder Form vorliegen. Bleche mit Unterlage oder inneren Lagen aus anderem Material fallen nicht darunter.

Gilt unter 7606.12.93.87.0 der CO₂-Grenzausgleich (CBAM) bei der Einfuhr?

Ja, bei der Einfuhr dieser Zolltarifnummer gilt der CO₂-Grenzausgleich (CBAM) für alle Länder. Die CBAM-Kontonummer ist dabei als Unterlage vorgesehen.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex

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