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gültig seit 02.02.20211 ZollkontingentCBAM

Zolltarifnummer 7606.12.93.88.0 – Aluminiumbleche mit Unterlage

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst werden quadratische oder rechteckige Bleche aus Aluminiumlegierungen, 3 mm oder mehr und weniger als 6 mm dick, die mit einer Unterlage oder mit inneren Lagen aus anderem Material versehen sind. Bleche ohne Unterlage und ohne innere Lagen aus anderem Material gehören in 7606.12.93.85.0, 7606.12.93.86.0 oder 7606.12.93.87.0, Bleche mit besonderer Fabrikationsnummer für bestimmte Luftfahrzeuge in 7606.12.93.10.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 7606.12.93.88.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelAluminium und Waren daraus
PositionBleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm
quadratisch oder rechteckig
Unterpositionaus nicht legiertem Aluminium
Unterpositionaus Aluminiumlegierungen
ZolltarifnummerAluminium-Verbundplatte
andere
Kombinierte Nomenklaturmit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff beschichtet
andere, mit einer Dicke von
Kombinierte Nomenklaturweniger als 3 mm
Kombinierte Nomenklatur3 mm oder mehr, jedoch weniger als 6 mm
ZolltarifnummerBleche mit besonderer Fabrikationsnummer, für bestimmte Luftfahrzeuge
andere
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Kombinierte Nomenklatur6 mm oder mehr
7606.91 – 7606.92andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code7606.126-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer7606.12.938-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code7606.12.93.8810-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer7606.12.93.88.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 7606.12.93.88.0?

Kapitel 76 Aluminium und Waren daraus › 7606 Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke …
✓quadratisch oder rechteckigDas Blech ist quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, was man an der Form der Platte sieht.
✓aus AluminiumlegierungenDas Metall ist eine Aluminiumlegierung. Aluminium ist gewichtsmäßig das vorherrschende Element, und ein anderes Element oder Eisen und Silicium zusammen liegt über den Höchstgrenzen für nicht legiertes Aluminium, oder die anderen Elemente ergeben zusammen mehr als 1 GHT.
✓andere, also nicht: Bänder für Getränkedosenkörper, Getränkedosendeckel und Getränkedosenlaschen, Aluminium-VerbundplatteDas Blech ist ein einfaches Blech ohne Verbundaufbau, das nicht für Getränkedosen bestimmt ist.
✓andere, mit einer Dicke von, also nicht: mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff beschichtetDas Blech ist nicht mit Farbe versehen, nicht lackiert und nicht mit Kunststoff beschichtet.
✓3 mm oder mehr, jedoch weniger als 6 mmDas Blech ist 3 mm oder mehr und weniger als 6 mm dick.
✓andere, also nicht: Bleche mit besonderer Fabrikationsnummer, für bestimmte LuftfahrzeugeDas Blech trägt keine besondere Fabrikationsnummer für bestimmte Luftfahrzeuge.
✓andere, also nicht: ohne Unterlage, ohne innere Lagen aus anderem MaterialDas Blech hat eine Unterlage oder innere Lagen aus anderem Material.
7606.12.93.88.0Aluminiumlegierungsbleche mit Unterlage

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 7606.12.93.88.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 7606.12.93

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
7606.12.93.10.0Bleche mit besonderer Fabrikationsnummer, für bestimmte LuftfahrzeugeZollaussetzung bei Endverwendung
7606.12.93.85.0zur Verwendung als Karosserieteile in der Automobilindustrie oder zur Verwendung bei der Herstellung von FlugzeugteilenAnmeldung der Unterposition abhängig von den Bestimmungen zur Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
7606.12.93.86.0in Rollen (Coils) oder als aufgerollte Bänder, als auf Länge zugeschnittene Bleche oder in runder FormAntidumping-/Ausgleichszollüberprüfung, Antidumpingzoll, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
7606.12.93.87.0andere–
7606.12.93.88.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 7606.12.93 eingereiht

6 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland2
Italien2
Tschechien1
Niederlande1
vZTAWareGültig bis
DEBTI17230/25-1DeutschlandBlech aus Aluminiumlegierung Bei der Ware handelt es sich um rechteckige Bleche aus Aluminiumlegierungen. Die Waren …07.09.2028
DEBTI17227/25-1DeutschlandBlech aus Aluminiumlegierung. Bei der Ware handelt es sich um rechteckige Bleche aus Aluminiumlegierungen (EN AW 5083). …31.08.2028
NLBTI2025-1587NiederlandeEine Platte aus Aluminium mit - laut Angabe - den folgenden Merkmalen und Eigenschaften: - nach der Bearbeitung …03.03.2029
ITBTIIT922104-2024-BTI0474ItalienAluminiumlegierungsblech, ohne Träger oder innere Schichten aus anderen Materialien, mit einer Dicke von 3 mm oder …28.04.2028
ITBTIIT922104-2024-BTI0473ItalienAluminiumblech, ohne Träger oder innere Schichten aus anderen Materialien, mit einer Dicke von 3 mm oder mehr, aber …09.04.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
7606.12.5016Blech aus Aluminiumlegierung Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um ein rechteckig zugeschnittenes Blech aus einer Aluminiumlegierung, einseitig mit einer Oberflächenbeschichtung in …
7606.12.3013Aluminium-Verbundplatten Bei der Ware handelt es sich um rechteckige Platten, bestehend aus einem Kern, der aus verschiedenen Materialien gefertigt sein kann (z. B. Polyethylen, mineralische …
7606.12.9212Blech aus Aluminium Bei der Ware handelt es sich um ein Blech aus legiertem Aluminium (Material 5052) mit einer Dicke von 0,8 - 2,0 mm, welches beidseitig mit Glasgewebe und Epoxidharz versehen und …
7606.12.9910Blech aus Aluminiumlegierung Bei der Ware handelt es sich um rechteckige Bleche aus Aluminiumlegierungen (EN AW 7075, EN AW 7019). Die Waren haben eine Länge von 2020 mm bis 3020 mm und eine Breite …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 7606.12.93.88.0

€
7606.12.93.88.0Drittlandszoll7,5 %750 €2.043 €2.793 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.6006Vereinigtes Königreich0 %seit 01.01.2025

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 7,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 55 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20266,5 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)4 %
Vietnam0,9 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 7606.12.93.88.0

senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 7606.12.93.88.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
KontrolleCBAM · alle LänderDie Ware fällt unter den CO₂-Grenzausgleich. Seit 01.01.2026 brauchen Einführer eine Zulassung als CBAM-Anmelder und geben die CBAM-Kontonummer an. Unterhalb der Mengenschwelle von 50 Tonnen im Jahr greift eine Befreiung.Einfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · ChinaDie Ware darf nur unter den Bedingungen der Verordnung in den freien Verkehr überführt werden.Einfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · IndienDie Ware darf nur unter den Bedingungen der Verordnung in den freien Verkehr überführt werden.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 7606.12.93.88.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 76, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Im Sinne der Unterpositionen 7606.12.11 und 7606.12.19 gelten als: — Bänder für Getränkedosenkörper: Bleche oder Bänder in Rollen, gewalzt, mit Mangan und Magnesium als Hauptlegierungselementen und mit einer Mindestzugfestigkeit von 262 MPa. Die Bleche oder Bänder haben über die gesamte Länge einen gleichbleibenden Querschnitt, eine Breite von 300 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 000 mm und eine Dicke von mehr als 0,2 mm, jedoch nicht mehr als 0,4 mm, wobei die Länge immer die Breite und die Dicke überschreitet. Die Bänder für Getränkedosenkörper sind vorgeschmiert und haben eine glänzende Oberfläche; — Bänder für Getränkedosendeckel und Getränkedosenlaschen: Bleche oder Bänder in Rollen, gewalzt, mit Magnesium als Hauptlegierungselement und mit einer Mindestzugfestigkeit von 345 MPa. Die Bleche oder Bänder haben über die gesamte Länge einen gleichbleibenden Querschnitt, eine Breite von 30 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 000 mm und eine Dicke von mehr als 0,2 mm, jedoch nicht mehr als 0,35 mm, wobei die Länge immer die Breite und die Dicke überschreitet. Die Bänder für Getränkedosendeckel sind auf beiden Seiten lackiert. Die Bänder für Getränkedosenlaschen sind entfettet und geölt. Diese Waren werden für die Herstellung von starren Getränkedosen, einschließlich der Getränkedosendeckel und Getränkedosenlaschen, verwendet.
Wortlaut · Kapitel 76, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Im Sinne der Unterpositionen 7606.11.30, 7606.12.30 und 7607.20.91 gelten als: — Aluminium-Verbundplatte: Laminierte Erzeugnisse aus zwei flachgewalzten Aluminiumblechen oder -folien, auch mit Legierung, jeweils mit einer Dicke von 0,08 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,55 mm, und einem durchgehenden Kern aus nichtporösen Polymer- oder Mineralstoffen, zusammengehalten durch einen Klebstoff, mit einer Gesamtdicke von 1,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,1 mm. Die beiden äußeren Deckbleche oder -folien können unterschiedliche Oberflächenbehandlungen aufweisen. Die Waren dürfen nicht gerollt sein.

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 76 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 7606.12.93

  1. 01.01.19727606.12.93gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „3 mm oder mehr, jedoch weniger als 6 mm“
  2. 01.01.19727606.12.93.10.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Bleche mit besonderer Fabrikationsnummer, für bestimmte Luftfahrzeuge“
  3. 01.01.19887606.12.93Stellung im Tarifbaum geändert
  4. 01.01.20117606.12.93Stellung im Tarifbaum geändert
  5. 01.01.20117606.12.93.10.0Stellung im Tarifbaum geändert
  6. 01.01.20197606.12.93Stellung im Tarifbaum geändert
  7. 01.01.20197606.12.93.10.0Stellung im Tarifbaum geändert
  8. 14.08.20207606.12.93.85.0neu eingeführt · „zur Verwendung als Karosserieteile in der Automobilindustrie oder zur Verwendung bei der Herstellung von Flugzeugteilen“ · aus 7606.12.93
  9. 14.08.20207606.12.93.86.0neu eingeführt
  10. 14.08.20207606.12.93.87.0neu eingeführt · aus 7606.12.93
  11. 02.02.20217606.12.93.85.0Stellung im Tarifbaum geändert
  12. 02.02.20217606.12.93.86.0Stellung im Tarifbaum geändert
  13. 02.02.20217606.12.93.86.0wieder anmeldefähig · aus 7606.12.20, 7606.12.92
  14. 02.02.20217606.12.93.87.0Stellung im Tarifbaum geändert
  15. 02.02.20217606.12.93.88.0neu eingeführt · aus 7606.12.20, 7606.12.92
  16. 12.10.20217606.12.93.86.0Wortlaut geändert · „in Rollen (Coils) oder als aufgerollte Bänder, als auf Länge zugeschnittene Bleche oder in runder Form“ · vorher „andere“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 7606.12.93.88.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Aluminiumlegierungsbleche mit Unterlage unter 7606.12.93?

Für Aluminiumlegierungsbleche mit Unterlage oder inneren Lagen aus anderem Material, 3 mm oder mehr und weniger als 6 mm dick, gilt 7606.12.93.88.0. Bleche ohne Unterlage gehören in 7606.12.93.85.0, 7606.12.93.86.0 oder 7606.12.93.87.0, Bleche mit besonderer Fabrikationsnummer für bestimmte Luftfahrzeuge in 7606.12.93.10.0.

Gibt es CO₂-Grenzausgleich (CBAM) bei der Einfuhr von Blechen unter 7606.12.93.88.0?

Ja, bei der Einfuhr aus allen Ländern gilt der CO₂-Grenzausgleich (CBAM) für 7606.12.93.88.0. Als Unterlage wird die CBAM-Kontonummer genannt.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex

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