01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 8427.20.11.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code8427.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer8427.20.118-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code8427.20.11.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer8427.20.11.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8427.20.11.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8427.20.11.00.0?
- ×Elektrokraftkarren8427.10
- ×andere Karren8427.90
- ×andere, also nicht: zum Heben auf eine Höhe von 1 m oder mehr8427.20.90.00.0
- ×andere, also nicht: Gabelstapler und andere Stapelkraftkarren, für unbefestigtes Gelände8427.20.19
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 8427.20.11.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 8427.20.11
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 8427.20.11.00.0 | Gabelstapler und andere Stapelkraftkarren, für unbefestigtes Gelände |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8427.20.11 eingereiht
7 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI34222/26-1Deutschland | Teleskoplader (Abbildung siehe Anlage) - aus einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine mit Allradantrieb, Allradlenkung … | 30.08.2029 |
| DEBTI1504/26-1Deutschland | Telehandler (Abbildungen siehe Anlage) - aus einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine mit Frontschaufel, Allradantrieb … | 09.03.2029 |
| DKBTI25-6109187Dänemark | Die Ware ist eine vierrädrige Lademaschine (eine Art Stapler) mit dazugehörigen Gabeln. Die Ware verfügt über einen … | 29.03.2029 |
| CZBTI43/282327/2025-300000-ZI/01Tschechien | Den erklärten Angaben und der Bilddokumentation zufolge handelt es sich um einen kompakten Teleskoplader mit Gabeln … | 11.01.2029 |
| NLBTI2025-0733Niederlande | Ein sogenannter starrer Teleskoplader mit Palettengabeln mit folgenden Merkmalen und Eigenschaften: - bestimmt für das … | 04.12.2028 |
| NLBTI2025-1231Niederlande | Ein sogenannter Telehandler mit Gabel mit -laut Angabe- folgenden Merkmalen und Eigenschaften: - zum Heben von z.B. … | 04.12.2028 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 8427.20.19 | 5 | Das Gerät ist eine selbstfahrende, mit Gummireifen ausgestattete Hubarbeitsbühne für Personen mit einem hydraulischen Gelenkausleger und einer Arbeitsplattform am Ende des Auslegers. Der Antrieb … |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 8427.20.11.00.0?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 8427.20.11.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8427.20.11.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Statt 4,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8427.20.11.00.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8427.20.11.00.0
Anmerkungen (1)
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 11 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen. A) Zu Position 8419 gehören jedoch nicht: a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436); b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437); c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438); d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451); e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist. B) Zu Position 8422 gehören jedoch nicht: a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452); b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472. C) Zu Position 8424 gehören jedoch nicht: a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 8427 bis 8429 | Gabelstapler; andere mit Hebevorrichtung ausgerüstete Karren zum Fördern und für das Hantieren: Selbstfahrende Planiermaschinen (Bulldozer und Angledozer), Erd- oder Straßenhobel (Grader), Schürfwagen (Scraper), Bagger, Schürf- und andere Schaufellader, Straßenwalzen und andere Bodenverdichter: Hierher gehören auch selbstfahrende Maschinen auf Rädern, ausgestattet mit einem ausfahrbaren Frontausleger — an dem … |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| T-321/2510.06.2026 | 1. Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2021/1832 der … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 84 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 8427.20.11
- 01.01.19728427.20.11gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „geländegängige Stapelkraftkarren“
- 01.01.19728427.20.11.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „geländegängige Stapelkraftkarren“
- 01.01.19968427.20.11Wortlaut geändert · „geländegängige Gabelstapler und Stapelkraftkarren“ · vorher „geländegängige Stapelkraftkarren“
- 01.01.19968427.20.11.00.0Wortlaut geändert · „geländegängige Gabelstapler und Stapelkraftkarren“ · vorher „geländegängige Stapelkraftkarren“
- 01.01.20268427.20.11Wortlaut geändert · „Gabelstapler und andere Stapelkraftkarren, für unbefestigtes Gelände“ · vorher „geländegängige Gabelstapler und Stapelkraftkarren“
- 01.01.20268427.20.11.00.0Wortlaut geändert · „Gabelstapler und andere Stapelkraftkarren, für unbefestigtes Gelände“ · vorher „geländegängige Gabelstapler und Stapelkraftkarren“
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8427.20.11.00.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Teleskoplader unter 8427.20.11.00.0?
Teleskoplader mit einer Hubhöhe von 1 m oder mehr, die für unbefestigtes Gelände bestimmt sind, gehören in die Zolltarifnummer 8427.20.11.00.0. Teleskoplader, die nicht auf 1 m oder mehr heben, gehören nicht in diese Zolltarifnummer.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile
