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Position · 4-stelligZollaussetzungDual-Use

Position 8443 – Druckmaschinen, Drucker und Kopierer

Position im Zolltarif

84Kapitel43Position

Zu dieser Position gehören Offset-, Hochdruck-, Flexodruck- und Tiefdruckmaschinen, Drucker, Kopiergeräte und Fernkopierer, auch miteinander kombiniert, sowie Teile und Zubehör für diese Maschinen. Maschinen zum Zurichten oder Herstellen von Druckplatten, Druckformzylindern und anderen Druckformen gehören in Position 8442.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Welche Zolltarifnummer aus Position 8443 gilt für Ihren Drucker?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 8443?

Die Position gliedert sich in Maschinen zum Drucken mittels Druckplatten oder Druckformen (Unterpositionen 8443.11 bis 8443.19) und in andere Drucker, Kopiergeräte und Fernkopierer (Unterpositionen 8443.31 bis 8443.39). Die Unterposition 8443.13 unterscheidet Bogenoffsetdruckmaschinen nach gebraucht und neu sowie bei neuen Maschinen nach dem Format. Teile und Zubehör sind in die Unterpositionen 8443.91 und 8443.99 unterteilt.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelKernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon
PositionMaschinen, Apparate und Geräte zum Drucken mittels Druckplatten, Druckformzylindern und anderen Druckformen der Position 8442; andere Drucker, Kopiergeräte und Fernkopierer, auch miteinander kombiniert; Teile und Zubehör für diese Maschinen, Apparate oder GeräteDiese Seite
Maschinen, Apparate und Geräte zum Drucken mittels Druckplatten, Druckformzylindern und anderen Druckformen der Position 8442
ZolltarifnummerRollenoffsetdruckmaschinen, -apparate und -geräte
1,7 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerBogenoffsetdruckmaschinen, -apparate und -geräte, für Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 22 cm und auf der anderen Seite nicht mehr als 36 cm messen
1,7 % · 0 vZTA
Unterpositionandere Offsetdruckmaschinen, -apparate und -geräte
1,7 % · 1 vZTA
Bogenoffsetdruckmaschinen, -apparate und -geräte
Zolltarifnummergebraucht
neu, für ein Format von
Zolltarifnummer53 × 75 cm oder weniger
Zolltarifnummermehr als 53 × 75 cm bis 75 × 107 cm
Zolltarifnummermehr als 75 × 107 cm
Zolltarifnummerandere
ZolltarifnummerRollenhochdruckmaschinen, -apparate und -geräte, ausgenommen Flexodruckmaschinen, -apparate und -geräte
1,7 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerHochdruckmaschinen, -apparate und -geräte, andere als Rollendruckmaschinen, ausgenommen Flexodruckmaschinen, -apparate und -geräte
1,7 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerFlexodruckmaschinen, -apparate und -geräte
1,7 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerTiefdruckmaschinen, -apparate und -geräte
1,7 % · 1 vZTA
Unterpositionandere
1,7 % · 4 vZTA
Zolltarifnummerzum Bedrucken von Spinnstoffen
Zolltarifnummerzur Verwendung bei der Herstellung von Halbleitern
Zolltarifnummerandere
andere Drucker, Kopiergeräte und Fernkopierer, auch miteinander kombiniert
ZolltarifnummerMaschinen, die mindestens zwei der Funktionen Drucken, Kopieren oder Übertragen von Fernkopien ausführen und die an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder ein Netzwerk angeschlossen werden können
0 % · 2 vZTA
Unterpositionandere Maschinen, die an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder ein Netzwerk angeschlossen werden können
0 % · 17 vZTA
ZolltarifnummerDrucker
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummerandere
0 % · 0 vZTA
Teile und Zubehör
UnterpositionTeile und Zubehör für Maschinen, Apparate oder Geräte zum Drucken mittels Druckplatten, Druckformzylindern oder anderen Druckformen der Position 8442
0 % · 5 vZTA
Zolltarifnummervon Apparaten der Unterposition 8443.19.40
andere
Zolltarifnummeraus Eisen oder Stahl, gegossen
Zolltarifnummerandere
Unterpositionandere
0 % · 84 vZTA
Zolltarifnummerzusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen)
Zolltarifnummerandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

Ihre Ware einreihen

Welche der 23 Warennummern gilt für Ihre Ware?

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 8443

17 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 8443. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 8443

Rechts: wie viele der 23 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollZollsatz bei Endverwendung · alle Länder2 von 23
GenehmigungGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle Länder4 von 23
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 8443

Anmerkungen (7)

Wortlaut · Kapitel 84, Anmerkung 2
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 11 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen. A) Zu Position 8419 gehören jedoch nicht: a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436); b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437); c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438); d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451); e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist. B) Zu Position 8422 gehören jedoch nicht: a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452); b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472. C) Zu Position 8424 gehören jedoch nicht: a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 3
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 4
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 5
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-361/1117.01.2013Der Gerichtshof hat entschieden, dass die Gültigkeit der Verordnung (EG) Nr. 1031/2008 für Multifunktionsdrucker mit Laserdrucker- und Scannermodul sowie Kopierfunktion nicht beeinträchtigt ist.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 8443

Die 23 Warennummern der Position 8443 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19728443.11.00.00.0eingeführt · Rollenoffsetdruckmaschinen, -apparate und -geräte · zuletzt geändert 01.01.2007
  2. 01.01.19728443.12.00.00.0eingeführt · Bogenoffsetdruckmaschinen, -apparate und -geräte, für Bogen, die ungefaltet auf einer … · zuletzt geändert 01.01.2007
  3. 01.01.20078443.13.10.00.0eingeführt · gebraucht
  4. 01.01.20198443.13.32.00.0eingeführt · 53 × 75 cm oder weniger
  5. 01.01.20198443.13.34.00.0eingeführt · mehr als 53 × 75 cm bis 75 × 107 cm
  6. 01.01.20198443.13.38.00.0eingeführt · mehr als 75 × 107 cm
  7. 01.01.20078443.13.90.00.0eingeführt · andere
  8. 01.01.20078443.14.00.00.0eingeführt · Rollenhochdruckmaschinen, -apparate und -geräte, ausgenommen Flexodruckmaschinen …
  9. 01.01.20078443.15.00.00.0eingeführt · Hochdruckmaschinen, -apparate und -geräte, andere als Rollendruckmaschinen, ausgenommen …
  10. 01.01.20078443.16.00.00.0eingeführt · Flexodruckmaschinen, -apparate und -geräte
  11. 01.01.20078443.17.00.00.0eingeführt · Tiefdruckmaschinen, -apparate und -geräte
  12. 01.01.20078443.19.20.00.0eingeführt · zum Bedrucken von Spinnstoffen
  13. 01.01.20078443.19.40.00.0eingeführt · zur Verwendung bei der Herstellung von Halbleitern
  14. 01.01.20078443.19.70.00.0eingeführt · andere
  15. 01.01.20078443.31.00.00.0eingeführt · Maschinen, die mindestens zwei der Funktionen Drucken, Kopieren oder Übertragen von … · zuletzt geändert 01.01.2017
  16. 01.01.20078443.32.10.00.0eingeführt · Drucker · zuletzt geändert 01.01.2018
  17. 01.01.20178443.32.80.00.0eingeführt · andere
  18. 01.01.20078443.39.00.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2017
  19. 01.01.20078443.91.10.00.0eingeführt · von Apparaten der Unterposition 8443.19.40
  20. 01.01.20078443.91.91.00.0eingeführt · aus Eisen oder Stahl, gegossen
  21. 01.01.20078443.91.99.00.0eingeführt · andere
  22. 01.01.20078443.99.10.00.0eingeführt · zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen)
  23. 01.01.20078443.99.90.00.0eingeführt · andere

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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