01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 8439.99.00.90.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code8439.996-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer8439.99.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code8439.99.00.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer8439.99.00.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8439.99.00.90.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8439.99.00.90.0?
- ×Maschinen und Apparate zum Herstellen von Halbstoff aus cellulosehaltigen Faserstoffen8439.10.00.00.0
- ×Maschinen und Apparate zum Herstellen von Papier oder Pappe8439.20.00.00.0
- ×Maschinen und Apparate zum Fertigstellen von Papier oder Pappe8439.30.00.00.0
- ×von Maschinen und Apparaten zum Herstellen von Halbstoff aus cellulosehaltigen Faserstoffen8439.91.00.00.0
- ×Saugwalzenmäntel, im Schleudergussverfahren hergestellt, nicht gebohrt, in Form von Rohren aus legiertem Stahl, mit einer Länge von 3 000 mm oder mehr und einem …8439.99.00.10.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 8439.99.00.90.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8439.99.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 8439.99.00.10.0 | Saugwalzenmäntel, im Schleudergussverfahren hergestellt, nicht gebohrt, in Form von Rohren aus legiertem Stahl, mit einer Länge von … | Autonome Zollaussetzung |
| 8439.99.00.90.0 | anderediese Seite | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8439.99.00 eingereiht
15 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI10355/26-1Deutschland | Pressmantel (Abbildung siehe Anlage) - in Form eines zylinderförmigen, elastischen Kunststoffkörpers (Polyurethan) mit … | 25.05.2029 |
| DEBTI18610/26-1Deutschland | Schuhpressenbelt (Abbildung siehe Anlage) - in Form eines schlauchförmigen, elastischen Kunststoffkörpers (Polyurethan) … | 17.05.2029 |
| DEBTI12018/26-1Deutschland | Schaberklinge für die Papierindustrie - spezifisch nach technischer Zeichnung gefertigtes flaches Erzeugnis aus … | 03.05.2029 |
| DEBTI3570/26-1Deutschland | Schaberklinge für Papierherstellungsmaschine (Abbildung siehe Anlage) - spezifisch nach technischer Zeichnung … | 22.02.2029 |
| DEBTI29374/25-1Deutschland | Kreppschaber (Abbildung siehe Anlage) - Spezifisch, nach technischer Zeichnung gefertigtes, rechteckiges Erzeugnis aus … | 26.10.2028 |
| DEBTI29392/25-1Deutschland | Scharberklinge - spezifisch, nach technischer Zeichnung gefertigtes, rechteckiges Erzeugnis aus unedlem Metall, mit … | 26.10.2028 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8439.99.00.90.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Statt 1,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8439.99.00.90.0
Für diese Nummer gelten keine eigenen Verbote, Genehmigungspflichten oder Sonderzölle.
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8439.99.00.90.0
Anmerkungen (1)
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 11 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen. A) Zu Position 8419 gehören jedoch nicht: a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436); b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437); c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438); d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451); e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist. B) Zu Position 8422 gehören jedoch nicht: a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452); b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472. C) Zu Position 8424 gehören jedoch nicht: a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 84 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 8439.99.00
- 01.01.19728439.99.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank
- 01.01.19888439.99.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8439.99.00
- 01.01.19888439.99.00.10.0neu eingeführt · „Saugwalzenmäntel, nicht gebohrt, in Form von Rohren aus legiertem Stahl, mit einer Länge von 5 207 mm oder mehr und einem Außendurchmesser …“ · aus 8439.99.00
- 01.01.19888439.99.00.90.0neu eingeführt · aus 8439.99.00
- 01.01.19908439.99.00.10.0aufgehoben · aufgeteilt in 8439.99.10, 8439.99.90
- 01.01.19908439.99.00.90.0aufgehoben · aufgeteilt in 8439.99.10, 8439.99.90
- 01.01.20128439.99.00.10.0neu eingeführt · „Saugwalzenmäntel, im Schleudergussverfahren hergestellt, nicht gebohrt, in Form von Rohren aus legiertem Stahl, mit einer Länge von 3000 mm …“ · aus 8439.99.10, 8439.99.90
- 01.01.20128439.99.00.90.0neu eingeführt · aus 8439.99.10, 8439.99.90
- 01.01.20148439.99.00.10.0Wortlaut geändert · „Saugwalzenmäntel, im Schleudergussverfahren hergestellt, nicht gebohrt, in Form von Rohren aus legiertem Stahl, mit einer Länge von …“ · vorher „Saugwalzenmäntel, im Schleudergussverfahren hergestellt, nicht gebohrt, in Form von Rohren aus legiertem Stahl, mit einer Länge von 3000 mm oder mehr und einem Außendurchmesser von 550 mm oder mehr“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8439.99.00.90.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Pressmäntel unter 8439.99.00?
Pressmäntel für Schuhpressen gehören in die Zolltarifnummer 8439.99.00.90.0, sofern es sich nicht um Saugwalzenmäntel handelt, die im Schleudergussverfahren hergestellt, nicht gebohrt und in Form von Rohren aus legiertem Stahl gefertigt sind. Saugwalzenmäntel mit einer Länge von 3 000 mm oder mehr und einem Außendurchmesser von 550 mm oder mehr, die diese Merkmale erfüllen, gehören in 8439.99.00.10.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex