01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 8447.20.80.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code8447.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer8447.20.808-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code8447.20.80.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer8447.20.80.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8447.20.80.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8447.20.80.00.0?
- ×Rundwirk- und Rundstrickmaschinen8447.11.00.00.0, 8447.12.00.00.0
- ×andere, also nicht: Flachwirk- und Flachstrickmaschinen; Nähwirkmaschinen8447.90.00.00.0
- ×Flachkettenwirkmaschinen, einschließlich Raschelmaschinen; Nähwirkmaschinen8447.20.20.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 8447.20.80.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 8447.20.80
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 8447.20.80.00.0 | andere |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8447.20.80 eingereiht
Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI60800/24-1Deutschland | Rund- und Flachstrickmaschine (Abbildung siehe Anlage) - aus einem zylindrischen Kunststoff-Gerätegrundkörper mit … | 06.04.2028 |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 8447.20.80.00.0?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 8447.20.80.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8447.20.80.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Statt 1,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8447.20.80.00.0
Sonderzölle gibt es für diese Nummer nicht. An ihr stehen im EU-TARIC: Beschränkung bei der Ausfuhr und Einfuhrkontrolle Krim und Sewastopol. Für welche Länder und Waren sie gelten, zeigt der EU-TARIC am Stichtag.
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8447.20.80.00.0
Anmerkungen (1)
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 11 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen. A) Zu Position 8419 gehören jedoch nicht: a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436); b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437); c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438); d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451); e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist. B) Zu Position 8422 gehören jedoch nicht: a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452); b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472. C) Zu Position 8424 gehören jedoch nicht: a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 8447.20.20 bis 8447.20.80 | Flachwirk- und Flachstrickmaschinen; Nähwirkmaschinen Hierher gehören Häkelmaschinen, die eigentlich als Kettenwirkmaschinen anzusehen sind, zum Herstellen von Zierposamenten, Fransen, Gardinen, Netzen, Spitzen usw. (z. B. Häkelgalonmaschinen, Spitzenhäkelmaschinen, Gardinenhäkelmaschinen, Besatzbänderhäkelmaschinen). |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 84 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 8447.20.80
- 01.01.20048447.20.80neu eingeführt · aus 8447.20.10, 8447.20.92, 8447.20.98
- 01.01.20048447.20.80.00.0neu eingeführt · aus 8447.20.10, 8447.20.92, 8447.20.98
- 01.03.20048447.20.80unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8447.20.80
- 01.03.20048447.20.80.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8447.20.80
- 01.07.20058447.20.80wieder anmeldefähig · aus 8447.20.80
- 01.07.20058447.20.80.00.0wieder anmeldefähig · aus 8447.20.80
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8447.20.80.00.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Strickmaschinen unter 8447.20.80?
Strickmaschinen gehören in die Zolltarifnummer 8447.20.80.00.0, wenn sie Flachwirk- oder Flachstrickmaschinen sind, aber keine Flachkettenwirkmaschinen einschließlich Raschelmaschinen und keine Nähwirkmaschinen. Nähwirkmaschinen gehören in 8447.20.20.00.0. Rundwirk- und Rundstrickmaschinen gehören in 8447.11.00.00.0 oder 8447.12.00.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
