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gültig seit 01.01.2026Dual-Use

Zolltarifnummer 8501.33.90.30.0 – Elektroantriebe für Kfz bis 315 kW

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Elektroantriebe für Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von nicht mehr als 315 kW, mit einem Wechselstrom- oder Gleichstrommotor, auch mit Getriebe und auch mit Leistungselektronik. Motoren mit einer Leistung von 150 kW oder weniger und Generatoren für zivile Luftfahrzeuge gehören in 8501.33.90.10.0, Motoren mit einer Leistung von mehr als 150 kW für bestimmte Luftfahrzeuge in 8501.33.90.20.0. Die vZTA ATBTI2025000615-DEC betrifft einen Elektroantrieb in Form einer Antriebsachse für ein BEV (Battery Electric Vehicle).

Typische Waren:Elektrofahrzeug-MotorenAntriebsachsen für BEV

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8501.33.90.30.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelElektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte
PositionElektromotoren und elektrische Generatoren, ausgenommen Stromerzeugungsaggregate
UnterpositionMotoren mit einer Leistung von 37,5 W oder weniger
UnterpositionAllstrom-(Universal-)motoren mit einer Leistung von mehr als 37,5 W
andere Gleichstrommotoren; Gleichstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische Generatoren
Unterpositionmit einer Leistung von 750 W oder weniger
Unterpositionmit einer Leistung von mehr als 750 W bis 75 kW
Unterpositionmit einer Leistung von mehr als 75 kW bis 375 kW
ZolltarifnummerGeneratoren mit Wasserstoff-Brennstoffzellen
Kombinierte Nomenklaturandere
ZolltarifnummerMotoren mit einer Leistung von 150 kW oder weniger und Generatoren, für zivile Luftfahrzeuge
Zolltarifnummermit einer Leistung von mehr als 150 kW, für bestimmte Luftfahrzeuge
ZolltarifnummerElektroantrieb für Kraftfahrzeuge, mit einer Leistung von nicht mehr als 315 kW -mit einem Wechselstrom- oder Gleichstrommotor, auch mit …Diese Seite
Zolltarifnummerandere
Unterpositionmit einer Leistung von mehr als 375 kW
Unterpositionandere Einphasen-Wechselstrommotoren
8501.51 – 8501.53andere Mehrphasen-Wechselstrommotoren
8501.61 – 8501.64Wechselstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische Generatoren
8501.71 – 8501.72fotovoltaische Gleichstromgeneratoren
Zolltarifnummerfotovoltaische Wechselstromgeneratoren

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8501.336-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8501.33.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8501.33.90.3010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8501.33.90.30.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8501.33.90.30.0?

Kapitel 85 Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere … › 8501 Elektromotoren und elektrische Generatoren …
✓andere Gleichstrommotoren; Gleichstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische Generatoren, also nicht: Motoren mit einer Leistung von 37,5 W oder weniger …Die Ware ist ein Elektromotor oder Generator, der in den Bereich der anderen Gleichstrommotoren und Gleichstromgeneratoren fällt und kein fotovoltaischer Generator ist.
✓mit einer Leistung von mehr als 75 kW bis 375 kWDie Ware hat eine Leistung von mehr als 75 kW bis 375 kW. Diese Zolltarifnummer verlangt zusätzlich eine Leistung von nicht mehr als 315 kW.
✓andere, also nicht: Generatoren mit Wasserstoff-BrennstoffzellenDie Ware ist ein Motor oder Generator, der kein Generator mit Wasserstoff-Brennstoffzellen ist.
✓Elektroantrieb für Kraftfahrzeuge, mit einer Leistung von nicht mehr als 315 kW -mit einem Wechselstrom- oder Gleichstrommotor, auch mit Getriebe, -auch mit einer LeistungselektronikDie Ware ist ein Elektroantrieb für Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von nicht mehr als 315 kW, mit einem Wechselstrom- oder Gleichstrommotor, auch mit Getriebe und auch mit Leistungselektronik. Eine Antriebsachse für ein BEV erfüllt diese Merkmale laut vZTA ATBTI2025000615-DEC.
8501.33.90.30.0Elektroantriebe für Kraftfahrzeuge bis 315 kW

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8501.33.90.30.0?

  • ×Motoren mit einer Leistung von 37,5 W oder weniger8501.10
  • ×Allstrom-(Universal-)motoren mit einer Leistung von mehr als 37,5 W8501.20
  • ×andere Einphasen-Wechselstrommotoren8501.40
  • ×andere Mehrphasen-Wechselstrommotoren8501.51, 8501.52, 8501.53
  • ×Wechselstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische Generatoren8501.61, 8501.62, 8501.63, 8501.64.00.00.0
  • ×fotovoltaische Gleichstromgeneratoren8501.71.00.00.0, 8501.72.00.00.0
  • ×fotovoltaische Wechselstromgeneratoren8501.80.00.00.0
  • ×mit einer Leistung von 750 W oder weniger8501.31
  • ×mit einer Leistung von mehr als 750 W bis 75 kW8501.32
  • ×mit einer Leistung von mehr als 375 kW8501.34
  • ×Generatoren mit Wasserstoff-Brennstoffzellen8501.33.10.00.0
  • ×Motoren mit einer Leistung von 150 kW oder weniger und Generatoren, für zivile Luftfahrzeuge8501.33.90.10.0
  • ×mit einer Leistung von mehr als 150 kW, für bestimmte Luftfahrzeuge8501.33.90.20.0
  • ×andere, also nicht: Elektroantrieb für Kraftfahrzeuge, mit einer Leistung von nicht mehr als 315 kW -mit einem Wechselstrom- oder Gleichstrommotor, auch mit …8501.33.90.99.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8501.33.90

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
8501.33.90.10.0Motoren mit einer Leistung von 150 kW oder weniger und Generatoren, für zivile LuftfahrzeugeZollsatz bei Endverwendung
8501.33.90.20.0mit einer Leistung von mehr als 150 kW, für bestimmte LuftfahrzeugeZollaussetzung bei Endverwendung
8501.33.90.30.0Elektroantrieb für Kraftfahrzeuge, mit einer Leistung von nicht mehr als 315 kW -mit einem Wechselstrom- oder Gleichstrommotor, auch mit …diese SeiteAutonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8501.33.90.99.0andereZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8501.33.90 eingereiht

Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
ATBTI2025000615-DECÖsterreichElektroantrieb für Kraftfahrzeuge, mit einer Leistung von nicht mehr als 315 kW – mit einem Wechselstrom- oder …25.01.2029

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8501.33.90.30.0

€
8501.33.90.30.0Drittlandszoll2,7 %270 €1.951 €2.221 €
8501.33.90.30.0mit autonomer Zollaussetzung0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Statt 2,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8501.33.90.30.0

senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle LänderGilt für 8501.33.90.30.0. Rechtsakt: VO (EU) 2025/2605.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 8501.33.90.30.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 8501.33.90.30.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).Ausfuhr

Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 8A002A, 8A002J, 8A002O der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, IranSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8501.33.90.30.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 85, Anmerkung 2
2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen. Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504.

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-105/9617.06.1997Die Verordnung (EWG) Nr. 950/68 des Rates vom 28. Juni 1968 über den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EWG) Nr. 3331/85 des Rates vom 5. Dezember 1985 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, daß ein elektrisches Gerät, das ein "System …
C-297/1315.05.2014Anmerkung 2 Buchst. a zu Abschnitt XVI der Kombinierten Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihren jeweils durch die …

3 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 85 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 8501.33.90

  1. 01.01.19958501.33.90neu eingeführt · „andere“ · aus 8501.33.91, aus 8501.33.99
  2. 01.01.19958501.33.90.10.0neu eingeführt · „mit einer Leistung von mehr als 150 kW, für bestimmte Luftfahrzeuge“ · aus 8501.33.91, 8501.33.99
  3. 01.01.20068501.33.90aufgehoben · nach 8500.00.00, nach 8501.33.00
  4. 01.01.20068501.33.90.10.0aufgehoben · aufgeteilt in 8501.33.00
  5. 01.01.20268501.33.90neu eingeführt · aus 8501.33.00
  6. 01.01.20268501.33.90.10.0neu eingeführt · „Motoren mit einer Leistung von 150 kW oder weniger und Generatoren, für zivile Luftfahrzeuge“ · aus 8501.33.00
  7. 01.01.20268501.33.90.20.0neu eingeführt · „mit einer Leistung von mehr als 150 kW, für bestimmte Luftfahrzeuge“ · aus 8501.33.00
  8. 01.01.20268501.33.90.30.0neu eingeführt · „Elektroantrieb für Kraftfahrzeuge, mit einer Leistung von nicht mehr als 315 kW - mit einem Wechselstrom- oder Gleichstrommotor, auch mit …“ · aus 8501.33.00
  9. 01.01.20268501.33.90.99.0neu eingeführt · aus 8501.33.00
  10. 01.07.20268501.33.90.30.0Wortlaut geändert · „Elektroantrieb für Kraftfahrzeuge, mit einer Leistung von nicht mehr als 315 kW -mit einem Wechselstrom- oder Gleichstrommotor, auch mit …“ · vorher „Elektroantrieb für Kraftfahrzeuge, mit einer Leistung von nicht mehr als 315 kW - mit einem Wechselstrom- oder Gleichstrommotor, auch mit Getriebe, - auch mit einer Leistungselektronik“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8501.33.90.30.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Motoren für zivile Luftfahrzeuge unter 8501.33.90?

Motoren mit einer Leistung von 150 kW oder weniger und Generatoren für zivile Luftfahrzeuge gehören in 8501.33.90.10.0, Motoren mit einer Leistung von mehr als 150 kW für bestimmte Luftfahrzeuge in 8501.33.90.20.0. Die Zolltarifnummer 8501.33.90.30.0 gilt für Elektroantriebe für Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 315 kW mit einem Wechselstrom- oder Gleichstrommotor, auch mit Getriebe und auch mit Leistungselektronik.

Welche Zolltarifnummer gilt für Elektrofahrzeug-Motoren unter 8501.33.90?

Elektrofahrzeug-Motoren gehören in 8501.33.90.30.0, wenn es Elektroantriebe für Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 315 kW mit einem Wechselstrom- oder Gleichstrommotor sind, auch mit Getriebe und auch mit Leistungselektronik. Motoren für zivile Luftfahrzeuge fallen nicht darunter und gehören in 8501.33.90.10.0 oder 8501.33.90.20.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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