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gültig seit 01.01.2006

Zolltarifnummer 8501.40.20.10.0 – Motoren für zivile Luftfahrzeuge

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Einphasen-Wechselstrommotoren mit mehr als 735 W bis 750 W, die für zivile Luftfahrzeuge bestimmt sind. Motoren für bestimmte Luftfahrzeuge gehören in 8501.40.20.20.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8501.40.20.10.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelElektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte
PositionElektromotoren und elektrische Generatoren, ausgenommen Stromerzeugungsaggregate
UnterpositionMotoren mit einer Leistung von 37,5 W oder weniger
UnterpositionAllstrom-(Universal-)motoren mit einer Leistung von mehr als 37,5 W
8501.31 – 8501.34andere Gleichstrommotoren; Gleichstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische Generatoren
Unterpositionandere Einphasen-Wechselstrommotoren
Kombinierte Nomenklaturmit einer Leistung von 750 W oder weniger
Zolltarifnummermit einer Leistung von mehr als 735 W, für zivile LuftfahrzeugeDiese Seite
Zolltarifnummerfür bestimmte Luftfahrzeuge
ZolltarifnummerEinphasen-Wechselstrommotor mit -einer Nennleistung von 120 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 W, -einer Eingangsleistung von 280 W …
ZolltarifnummerEinphasen-Wechselstrommotor mit -einer Nennleistung von 275 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 325 W, -einer Eingangsleistung von 600 W …
ZolltarifnummerEinphasen-Wechselstrommotor mit -einer Nennleistung von 300 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 370 W, -einer Eingangsleistung von 600 W …
ZolltarifnummerEinphasen-Wechselstrommotor mit -einer Nennleistung von 275 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 325 W, -einer Eingangsleistung von 600 W …
ZolltarifnummerEinphasen-Wechselstrommotor mit -einer Nennleistung von 275 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 325 W, -einer Ausgangsleistung von 550 W …
Zolltarifnummerelektrischer Einphasen-Wechselstrommotor, auch mit Kommutator, - mit einer Nennausgangsleistung von 180 W oder mehr, - mit einer …
ZolltarifnummerUnvollständiger einphasiger bürstenloser Wechselstrommotor, bestehend aus einem Rotor und einem Stator: -der Rotor im Inneren ist mit einem …
Zolltarifnummerandere
Kombinierte Nomenklaturmit einer Leistung von mehr als 750 W
8501.51 – 8501.53andere Mehrphasen-Wechselstrommotoren
8501.61 – 8501.64Wechselstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische Generatoren
8501.71 – 8501.72fotovoltaische Gleichstromgeneratoren
Zolltarifnummerfotovoltaische Wechselstromgeneratoren

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8501.406-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8501.40.208-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8501.40.20.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8501.40.20.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8501.40.20.10.0?

Kapitel 85 Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere … › 8501 Elektromotoren und elektrische Generatoren …
✓andere Einphasen-Wechselstrommotoren, also nicht: Motoren mit einer Leistung von 37,5 W oder weniger, Allstrom-(Universal-)motoren mit einer Leistung von mehr …Die Ware muss ein Einphasen-Wechselstrommotor sein, also ein Elektromotor, der an einphasigem Wechselstrom läuft.
✓mit einer Leistung von 750 W oder wenigerDer Motor hat eine Leistung von 750 W oder weniger. Liegt die Leistung darüber, gehört er in eine andere Warennummer.
✓mit einer Leistung von mehr als 735 W, für zivile LuftfahrzeugeDer Motor hat eine Leistung von mehr als 735 W bis 750 W und ist für zivile Luftfahrzeuge bestimmt.
8501.40.20.10.0Einphasenmotoren für zivile Luftfahrzeuge

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8501.40.20.10.0?

  • ×Motoren mit einer Leistung von 37,5 W oder weniger8501.10
  • ×Allstrom-(Universal-)motoren mit einer Leistung von mehr als 37,5 W8501.20
  • ×andere Gleichstrommotoren; Gleichstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische Generatoren8501.31, 8501.32, 8501.33, 8501.34
  • ×andere Mehrphasen-Wechselstrommotoren8501.51, 8501.52, 8501.53
  • ×Wechselstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische Generatoren8501.61, 8501.62, 8501.63, 8501.64.00.00.0
  • ×fotovoltaische Gleichstromgeneratoren8501.71.00.00.0, 8501.72.00.00.0
  • ×fotovoltaische Wechselstromgeneratoren8501.80.00.00.0
  • ×mit einer Leistung von mehr als 750 W8501.40.80
  • ×für bestimmte Luftfahrzeuge8501.40.20.20.0
  • ×Einphasen-Wechselstrommotor mit -einer Nennleistung von 120 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 W, -einer Eingangsleistung von 280 W oder mehr, jedoch nicht …8501.40.20.35.0
  • ×Einphasen-Wechselstrommotor mit -einer Nennleistung von 275 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 325 W, -einer Eingangsleistung von 600 W oder mehr, jedoch nicht …8501.40.20.45.0
  • ×Einphasen-Wechselstrommotor mit -einer Nennleistung von 300 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 370 W, -einer Eingangsleistung von 600 W oder mehr, jedoch nicht …8501.40.20.50.0
  • ×Einphasen-Wechselstrommotor mit -einer Nennleistung von 275 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 325 W, -einer Eingangsleistung von 600 W oder mehr, jedoch nicht …8501.40.20.55.0
  • ×Einphasen-Wechselstrommotor mit -einer Nennleistung von 275 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 325 W, -einer Ausgangsleistung von 550 W oder mehr, jedoch nicht …8501.40.20.60.0
  • ×elektrischer Einphasen-Wechselstrommotor, auch mit Kommutator, - mit einer Nennausgangsleistung von 180 W oder mehr, - mit einer Eingangsleistung von 150 W oder …8501.40.20.70.0
  • ×Unvollständiger einphasiger bürstenloser Wechselstrommotor, bestehend aus einem Rotor und einem Stator: -der Rotor im Inneren ist mit einem Ring aus 12 Magneten …8501.40.20.75.0
  • ×andere, also nicht: mit einer Leistung von mehr als 735 W, für zivile Luftfahrzeuge8501.40.20.80.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8501.40.20

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
8501.40.20.10.0mit einer Leistung von mehr als 735 W, für zivile Luftfahrzeugediese SeiteZollsatz bei Endverwendung
8501.40.20.20.0für bestimmte LuftfahrzeugeZollaussetzung bei Endverwendung
8501.40.20.35.0Einphasen-Wechselstrommotor mit -einer Nennleistung von 120 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 W, -einer Eingangsleistung von 280 W …Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit), Zollaussetzung bei Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8501.40.20.45.0Einphasen-Wechselstrommotor mit -einer Nennleistung von 275 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 325 W, -einer Eingangsleistung von 600 W …Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit), Zollaussetzung bei Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8501.40.20.50.0Einphasen-Wechselstrommotor mit -einer Nennleistung von 300 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 370 W, -einer Eingangsleistung von 600 W …Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit), Zollaussetzung bei Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8501.40.20.55.0Einphasen-Wechselstrommotor mit -einer Nennleistung von 275 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 325 W, -einer Eingangsleistung von 600 W …Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit), Zollaussetzung bei Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8501.40.20.60.0Einphasen-Wechselstrommotor mit -einer Nennleistung von 275 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 325 W, -einer Ausgangsleistung von 550 W …Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit), Zollaussetzung bei Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8501.40.20.70.0elektrischer Einphasen-Wechselstrommotor, auch mit Kommutator, - mit einer Nennausgangsleistung von 180 W oder mehr, - mit einer …nichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung
8501.40.20.75.0Unvollständiger einphasiger bürstenloser Wechselstrommotor, bestehend aus einem Rotor und einem Stator: -der Rotor im Inneren ist mit einem …Zollaussetzung bei Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8501.40.20.80.0andereZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8501.40.20 eingereiht

19 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Slowenien12
Deutschland3
Rumänien2
Frankreich1
Polen1
vZTAWareGültig bis
DEBTI29654/25-1Deutschland"Elektromotor" - Einphasen-Wechselstrom-Induktionsmotor - mit einer Ausgangsleistung von 0,37 KW (= 370 W) - mit einer …28.09.2028
DEBTI29656/25-1Deutschland"Elektromotor" - Wechselstrommotor in einem zylinderförmigen Metallgehäuse mit einem Klemmkasten, Stellfüssen und einer …25.08.2028
DEBTI29655/25-1Deutschland"Elektromotor" - Einphasen-Wechselstrommotor, Induktionsmotor - mit einer Ausgangsleistung von 0,55 KW - mit einer …04.08.2028
ROBTI2025/005120RumänienDas Produkt stellt ein Automatisierungskit für die Öffnung von Toren oder Rollläden dar. Es besteht aus 2 Stück …20.08.2028
ROBTI2025/005132RumänienGemäß der Beschreibung des Antragstellers und dem in der Datenbank veröffentlichten Foto handelt es sich bei dem …12.08.2028
SIBTI2024/0062SlowenienElektromotor auf Einphasenwechselstrom mit Kommutator, mit einer Nennspannung von 220 - 240 V, Frequenz 50 Hz …17.07.2027

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
8501.40.806"Elektromotor" - Wechselstrommotor in einem zylinderförmigen Metallgehäuse mit einem Klemmkasten, Stellfüssen und einer Antriebswelle - mit einer Leistung von 1,5 kW - für eine Spannung von 230 VDC …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8501.40.20.10.0

€
8501.40.20.10.0Drittlandszoll––––
8501.40.20.10.0bei Endverwendung (mit Bewilligung)0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Statt – gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8501.40.20.10.0

senkt den ZollZollsatz bei Endverwendung · alle LänderGilt für 8501.40.20.10.0. Nur mit Unterlage N990 („EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 1549/2006.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 8501.40.20.10.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, IranSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8501.40.20.10.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 85, Anmerkung 2
2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen. Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504.

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-105/9617.06.1997Die Verordnung (EWG) Nr. 950/68 des Rates vom 28. Juni 1968 über den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EWG) Nr. 3331/85 des Rates vom 5. Dezember 1985 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, daß ein elektrisches Gerät, das ein "System …
C-297/1315.05.2014Anmerkung 2 Buchst. a zu Abschnitt XVI der Kombinierten Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihren jeweils durch die …

3 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 85 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 8501.40.20

  1. 01.01.20068501.40.20neu eingeführt · „mit einer Leistung von 750 W oder weniger“ · aus 8501.40.10, aus 8501.40.91
  2. 01.01.20068501.40.20.10.0neu eingeführt · „mit einer Leistung von mehr als 735 W, für zivile Luftfahrzeuge“ · aus 8501.40.10, 8501.40.91, 8501.40.99
  3. 01.01.20068501.40.20.20.0neu eingeführt · „für bestimmte Luftfahrzeuge“ · aus 8501.40.10, 8501.40.91, 8501.40.99
  4. 01.01.20148501.40.20.80.0neu eingeführt · aus 8501.40.20
  5. 01.01.20228501.40.20.35.0neu eingeführt · „Einphasen-Wechselstrommotor mit -einer Nennleistung von 120 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 W, -einer Eingangsleistung von 280 W …“ · aus 8501.31.00, 8501.32.00
  6. 01.01.20228501.40.20.45.0neu eingeführt · „Einphasen-Wechselstrommotor mit -einer Nennleistung von 275 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 325 W, -einer Eingangsleistung von 600 W …“ · aus 8501.31.00, 8501.32.00
  7. 01.01.20228501.40.20.50.0neu eingeführt · „Einphasen-Wechselstrommotor mit -einer Nennleistung von 300 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 370 W, -einer Eingangsleistung von 600 W …“ · aus 8501.31.00, 8501.32.00
  8. 01.01.20228501.40.20.55.0neu eingeführt · „Einphasen-Wechselstrommotor mit -einer Nennleistung von 275 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 325 W, -einer Eingangsleistung von 600 W …“ · aus 8501.31.00, 8501.32.00
  9. 01.01.20228501.40.20.60.0neu eingeführt · „Einphasen-Wechselstrommotor mit -einer Nennleistung von 275 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 325 W, -einer Ausgangsleistung von 550 W …“ · aus 8501.31.00, 8501.32.00
  10. 01.07.20248501.40.20.70.0neu eingeführt · „elektrischer Einphasen-Wechselstrommotor, auch mit Kommutator, - mit einer Nennausgangsleistung von 180 W oder mehr, - mit einer …“ · aus 8501.40.20
  11. 01.01.20268501.40.20.75.0neu eingeführt · „Unvollständiger einphasiger bürstenloser Wechselstrommotor, bestehend aus einem Rotor und einem Stator: -der Rotor im Inneren ist mit einem …“ · aus 8501.10.10, 8501.33.00

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8501.40.20.10.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Einphasenmotoren über 735 W für zivile Luftfahrzeuge unter 8501.40.20?

Für Einphasen-Wechselstrommotoren mit mehr als 735 W bis 750 W, die für zivile Luftfahrzeuge bestimmt sind, gilt die Zolltarifnummer 8501.40.20.10.0. Für Motoren für bestimmte Luftfahrzeuge gilt 8501.40.20.20.0.

Seit wann gibt es die Zolltarifnummer 8501.40.20.10.0?

Seit dem 1. Januar 2006 gibt es die Warennummer 8501.40.20, sie entstand aus den Warennummern 8501.40.10 und 8501.40.91. Die Unterteilung der 11-stelligen Nummern wurde zum 1. Januar 2026 geändert.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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