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gültig seit 01.01.2012

Zolltarifnummer 8501.53.50.90.0 – Sonstige Fahrmotoren über 75 kW

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Mehrphasen-Wechselstrom-Fahrmotoren mit mehr als 75 kW, die keine der fünf davor beschriebenen Ausführungen der Warennummer 8501.53.50 vollständig erfüllen. Elektroantriebe für Kraftfahrzeuge bis 315 kW gehören in 8501.53.50.10.0, Asynchronfahrmotoren für Hybridbusse in 8501.53.50.50.0, jeweils nur mit den vollständigen Merkmalen der Zeile. Eine vZTA ordnet eine kombinierte Maschine aus zwei mehrphasigen Axialflussmotoren mit je 180 kW Maximalleistung als Elektroantrieb für Kraftfahrzeuge in diese Nummer ein.

Typische Waren:Elektroantriebe für Kraftfahrzeuge

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8501.53.50.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelElektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte
PositionElektromotoren und elektrische Generatoren, ausgenommen Stromerzeugungsaggregate
UnterpositionMotoren mit einer Leistung von 37,5 W oder weniger
UnterpositionAllstrom-(Universal-)motoren mit einer Leistung von mehr als 37,5 W
8501.31 – 8501.34andere Gleichstrommotoren; Gleichstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische Generatoren
Unterpositionandere Einphasen-Wechselstrommotoren
andere Mehrphasen-Wechselstrommotoren
Unterpositionmit einer Leistung von 750 W oder weniger
Unterpositionmit einer Leistung von mehr als 750 W bis 75 kW
Unterpositionmit einer Leistung von mehr als 75 kW
Kombinierte NomenklaturFahrmotoren
ZolltarifnummerElektroantrieb für Kraftfahrzeuge, mit einer Leistung von nicht mehr als 315 kW -mit einem Wechselstrom- oder Gleichstrommotor, auch mit …
ZolltarifnummerWechselstrom-Fahrmotor vom Typ Permanentmagnet-Synchronmotor mit eingebetteten Magneten (IPMSM) mit - einem Drehmoment von 200 Nm oder …
ZolltarifnummerPermanentmagnet-Synchronfahrmotor mit: -einer Dauerleistung von 110 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 180 kW, -einem …
ZolltarifnummerPermanentmagnet-Wechselstrom-Fahrmotor mit -einer Dauerleistung von 110 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 kW, -einem …
ZolltarifnummerAsynchronfahrmotor: -mit einer Dauerleistung von 140 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 180 kW, -mit einem Flüssig-Kühlsystem, -mit einer …
ZolltarifnummerandererDiese Seite
8501.61 – 8501.64Wechselstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische Generatoren
8501.71 – 8501.72fotovoltaische Gleichstromgeneratoren
Zolltarifnummerfotovoltaische Wechselstromgeneratoren

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8501.536-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8501.53.508-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8501.53.50.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8501.53.50.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8501.53.50.90.0?

Kapitel 85 Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere … › 8501 Elektromotoren und elektrische Generatoren …
✓andere Mehrphasen-Wechselstrommotoren, also nicht: Motoren mit einer Leistung von 37,5 W oder weniger, Allstrom-(Universal-)motoren mit einer Leistung von mehr …Die Ware muss ein Elektromotor sein, der mit mehrphasigem Wechselstrom arbeitet.
✓mit einer Leistung von mehr als 75 kWDie Leistung des Motors muss über 75 kW liegen. Motoren mit geringerer Leistung gehören nicht in diese Unterteilung.
✓FahrmotorenDer Motor muss ein Fahrmotor für den Antrieb eines Fahrzeugs sein. Motoren für andere Verwendungen gehören nicht hierher.
✓andererErfasst werden Fahrmotoren, auf die keine der anderen Ausführungen vollständig zutrifft. Erfüllt ein Motor alle Merkmale einer dieser Ausführungen, etwa Leistung, Drehmoment, Kühlung, Maße, Gewicht oder Befestigung, je nach Zeile, gehört er dorthin.
8501.53.50.90.0Sonstige Mehrphasen-Fahrmotoren über 75 kW

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8501.53.50.90.0?

  • ×Motoren mit einer Leistung von 37,5 W oder weniger8501.10
  • ×Allstrom-(Universal-)motoren mit einer Leistung von mehr als 37,5 W8501.20
  • ×andere Gleichstrommotoren; Gleichstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische Generatoren8501.31, 8501.32, 8501.33, 8501.34
  • ×andere Einphasen-Wechselstrommotoren8501.40
  • ×Wechselstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische Generatoren8501.61, 8501.62, 8501.63, 8501.64.00.00.0
  • ×fotovoltaische Gleichstromgeneratoren8501.71.00.00.0, 8501.72.00.00.0
  • ×fotovoltaische Wechselstromgeneratoren8501.80.00.00.0
  • ×mit einer Leistung von 750 W oder weniger8501.51
  • ×mit einer Leistung von mehr als 750 W bis 75 kW8501.52
  • ×andere, mit einer Leistung von8501.53.81, 8501.53.94, 8501.53.99
  • ×Elektroantrieb für Kraftfahrzeuge, mit einer Leistung von nicht mehr als 315 kW -mit einem Wechselstrom- oder Gleichstrommotor, auch mit Getriebe, -auch mit …8501.53.50.10.0
  • ×Wechselstrom-Fahrmotor vom Typ Permanentmagnet-Synchronmotor mit eingebetteten Magneten (IPMSM) mit - einem Drehmoment von 200 Nm oder mehr, jedoch nicht mehr …8501.53.50.20.0
  • ×Permanentmagnet-Synchronfahrmotor mit: -einer Dauerleistung von 110 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 180 kW, -einem flüssigkeitsgekühlten System, -einer …8501.53.50.30.0
  • ×Permanentmagnet-Wechselstrom-Fahrmotor mit -einer Dauerleistung von 110 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 kW, -einem Flüssig-Kühlsystem, -einer …8501.53.50.40.0
  • ×Asynchronfahrmotor: -mit einer Dauerleistung von 140 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 180 kW, -mit einem Flüssig-Kühlsystem, -mit einer Gesamtlänge von 580 …8501.53.50.50.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8501.53.50

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
8501.53.50.10.0Elektroantrieb für Kraftfahrzeuge, mit einer Leistung von nicht mehr als 315 kW -mit einem Wechselstrom- oder Gleichstrommotor, auch mit …Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8501.53.50.20.0Wechselstrom-Fahrmotor vom Typ Permanentmagnet-Synchronmotor mit eingebetteten Magneten (IPMSM) mit - einem Drehmoment von 200 Nm oder …–
8501.53.50.30.0Permanentmagnet-Synchronfahrmotor mit: -einer Dauerleistung von 110 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 180 kW, -einem …Autonome Zollaussetzung, Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit), Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8501.53.50.40.0Permanentmagnet-Wechselstrom-Fahrmotor mit -einer Dauerleistung von 110 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 kW, -einem …Autonome Zollaussetzung, Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit), Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8501.53.50.50.0Asynchronfahrmotor: -mit einer Dauerleistung von 140 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 180 kW, -mit einem Flüssig-Kühlsystem, -mit einer …Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit), Zollaussetzung bei Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8501.53.50.90.0andererdiese SeiteZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8501.53.50 eingereiht

14 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland8
Tschechien3
Schweden3
vZTAWareGültig bis
DEBTI20505/26-1Deutschland"Elektroantrieb für Kraftfahrzeuge" kombinierte Maschine, im Wesentlichen bestehend aus - zwei Axialflussmotoren …13.09.2029
DEBTI52872/24-2Deutschland"elektrischer fahrmotor" - permanentmagnet-synchron-mehrphasen-wechselstrommotor (fahrmotor) mit einer maximalen …23.03.2028
DEBTI23168/24-1Deutschland"Elektrischer Zentralantrieb", in Form einer kombinierten Maschine, im Wesentlichen bestehend aus: - einem Mehrphasen- …16.10.2027
DEBTI23153/24-1Deutschland"Elektrischer Zentralantrieb mit Achsabschaltung", in Form einer kombinierte Maschine, im Wesentlichen bestehend aus - …03.07.2027
DEBTI23167/24-1Deutschland"Elektrischer Zentralantrieb", in Form einer kombinierte Maschine, im Wesentlichen bestehend aus: - einem Mehrphasen- …30.06.2027
DEBTI20224/24-1Deutschlandzwei sogenannte elektrische Antriebsmaschinen, jeweils in Form einer kombinierten Maschine, bestehend aus zwei …26.06.2027

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
8501.53.814"Elektrischer Nebenantrieb" Kombinierte Maschine, sogenanntes electric power take off (ePTO), im Wesentlichen bestehend aus: - einem Permanentmagnet-Mehrphasen-Wechselstrommotor (PMAC) mit einer …
8501.53.991

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8501.53.50.90.0

€
8501.53.50.90.0Drittlandszoll2,7 %270 €1.951 €2.221 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Statt 2,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8501.53.50.90.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 8501.53.50.90.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 8501.53.50.90.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, IranSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8501.53.50.90.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 85, Anmerkung 2
2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen. Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504.

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-105/9617.06.1997Die Verordnung (EWG) Nr. 950/68 des Rates vom 28. Juni 1968 über den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EWG) Nr. 3331/85 des Rates vom 5. Dezember 1985 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, daß ein elektrisches Gerät, das ein "System …
C-297/1315.05.2014Anmerkung 2 Buchst. a zu Abschnitt XVI der Kombinierten Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihren jeweils durch die …

3 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 85 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 8501.53.50

  1. 01.01.19728501.53.50gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Fahrmotoren“
  2. 01.01.19888501.53.50Stellung im Tarifbaum geändert
  3. 01.01.19888501.53.50wieder anmeldefähig · aus 12 Vorgängern
  4. 01.01.20068501.53.50Stellung im Tarifbaum geändert · nach 8500.00.00
  5. 01.01.20128501.53.50unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8501.53.50
  6. 01.01.20128501.53.50.10.0neu eingeführt · „Elektroantrieb für Kraftfahrzeuge, mit einer Leistung von nicht mehr als 315 kW, mit - einem Wechselstrom- oder Gleichstrommotor mit …“ · aus 8501.53.50
  7. 01.01.20128501.53.50.90.0neu eingeführt · „anderer“ · aus 8501.53.50
  8. 01.01.20138501.53.50.10.0Wortlaut geändert · „Elektroantrieb für Kraftfahrzeuge, mit einer Leistung von nicht mehr als 315 kW, mit • einem Wechselstrom- oder Gleichstrommotor, auch mit …“ · vorher „Elektroantrieb für Kraftfahrzeuge, mit einer Leistung von nicht mehr als 315 kW, mit - einem Wechselstrom- oder Gleichstrommotor mit Getriebe, - einer über Kabel angeschlossenen Leistungselektronik“
  9. 01.01.20208501.53.50.20.0neu eingeführt · „Wechselstrom-Fahrmotor vom Typ Permanentmagnet-Synchronmotor mit eingebetteten Magneten (IPMSM) mit - einem Drehmoment von 200 Nm oder …“ · aus 8501.10.99, 8501.33.00
  10. 01.07.20208501.53.50.10.0Wortlaut geändert · „Elektroantrieb für Kraftfahrzeuge, mit einer Leistung von nicht mehr als 315 kW - mit einem Wechselstrom- oder Gleichstrommotor, auch mit …“ · vorher „Elektroantrieb für Kraftfahrzeuge, mit einer Leistung von nicht mehr als 315 kW, mit • einem Wechselstrom- oder Gleichstrommotor, auch mit Getriebe, • einerLeistungselektronik“
  11. 01.01.20228501.53.50.30.0neu eingeführt · „Permanentmagnet-Synchronfahrmotor mit: -einer Dauerleistung von 110 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 180 kW, -einem …“ · aus 8501.31.00, 8501.32.00
  12. 01.07.20228501.53.50.40.0neu eingeführt · „Permanentmagnet-Wechselstrom-Fahrmotor mit -einer Dauerleistung von 110 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 kW, -einem …“
  13. 01.07.20238501.53.50.50.0neu eingeführt · „Asynchronfahrmotor: -mit einer Dauerleistung von 140 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 180 kW, -mit einem Flüssig-Kühlsystem, -mit einer …“
  14. 01.07.20268501.53.50.10.0Wortlaut geändert · „Elektroantrieb für Kraftfahrzeuge, mit einer Leistung von nicht mehr als 315 kW -mit einem Wechselstrom- oder Gleichstrommotor, auch mit …“ · vorher „Elektroantrieb für Kraftfahrzeuge, mit einer Leistung von nicht mehr als 315 kW - mit einem Wechselstrom- oder Gleichstrommotor, auch mit Getriebe, - auch mit einer Leistungselektronik“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8501.53.50.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt unter 8501.53.50 für Fahrmotoren, die keine der anderen Zeilen erfüllen?

Für Mehrphasen-Fahrmotoren über 75 kW unter 8501.53.50, die keine der fünf anderen Zeilen vollständig erfüllen, gilt die Zolltarifnummer 8501.53.50.90.0. Die anderen Zeilen reichen von 8501.53.50.10.0 bis 8501.53.50.50.0 und gelten nur mit allen dort genannten Merkmalen.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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