Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8708.30.99.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen gegliedert:
- AbschnittKap. 86 bis 89: BeförderungsmittelXVII
- KapitelZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR87
- PositionTeile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 87058708
- UnterpositionBremsen und Servobremsen; Teile davon870830
- Kombinierte Nomenklaturandere87083091
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Bremskabel
Der HS-Code für Bremskabel lautet 8708.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8708.30.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8708.30.99.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8708.30.99.00.0.
Einreihung von Bremskabel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln. Bremskabel sind als Teile von Bremsen (Position 8708) einzureihen, da sie spezifisch für die Betätigung der Feststellbremse in Kraftfahrzeugen bestimmt sind. AV 1 führt zur Unterposition andere (8708.30.99), da Bremskabel weder Teile von Scheibenbremsen noch für die industrielle Montage bestimmt sind.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Bremskabel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungBremsen und Servobremsen; Teile davon - andere - für Scheibenbremsen | 8708.30.91.00.0 | 4,5 % |
| Alternative EinreihungBremsen und Servobremsen; Teile davon - für die industrielle Montage | 8708.30.10.00.0 | 4,5 % |
| Alternative EinreihungBremsen, einschließlich Bremsnaben, und Teile davon - Teile - Bremshebel - andere (Fahrrad) | 8714.94.90.90.0 | 4,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Bremskabel (8708) ≠ Bremsen und Servobremsen; Teile davon - andere - für Scheibenbremsen (8708) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bremskabel bleibt die Zolltarifnummer 8708.30.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Bremskabel (8708) ≠ Bremsen und Servobremsen; Teile davon - für die industrielle Montage (8708) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bremskabel bleibt die Zolltarifnummer 8708.30.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Bremskabel (8708) ≠ Bremsen, einschließlich Bremsnaben, und Teile davon - Teile - Bremshebel - andere (Fahrrad) (8714) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bremskabel bleibt die Zolltarifnummer 8708.30.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Bremskabel (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE5177/11-1 | Teil für Kraftfahrzeug, sog. Bowdenzug, Artikel: 1015355 – aus Stahlseil mit Endstücken aus unedlen Metallen, in biegsamem Schlauch aus Stahlband mit Kunststoffmantel – für Handbremshebel von Kfz (Position 8703) – 'Teil von Bremse (Bowdenzug), nicht für industrielle Montage, nicht für Scheibenbremsen' | 8708.30.99.00.0 |
| DEBTI1751/24-1 | Bowdenzug als Bremskabel für Fahrräder | 8708.30.99.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
4,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 4,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 4,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 4,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 4,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von ozonabbauenden Stoffen | Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt. |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
Zollrechner für Bremskabel
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Ausfuhrkontrolle für ozonabbauende Stoffe | Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig. |
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
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