Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 3404.90.00.00.0 für Destilliertes Monoglycerid gliedert sich in den Abschnitt VI (Erzeugnisse der chemischen Industrie), Kapitel 34 (Seifen, organische grenzflächenaktive Stoffe, Wachse), Position 3404 (Künstliche Wachse und zubereitete Wachse) und die Unterposition 340490 (andere).
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelSEIFEN, ORGANISCHE GRENZFLÄCHENAKTIVE STOFFE, ZUBEREITETE WASCHMITTEL, ZUBEREITETE SCHMIERMITTEL, KÜNSTLICHE WACHSE, ZUBEREITETE WACHSE, SCHUHCREME, SCHEUERPULVER UND DERGLEICHEN, KERZEN UND ÄHNLICHE ERZEUGNISSE, MODELLIERMASSEN, "DENTALWACHS" UND ZUBEREITUNGEN FÜR ZAHNÄRZTLICHE ZWECKE AUF DER GRUNDLAGE VON GIPS34
- PositionKünstliche Wachse und zubereitete Wachse3404
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Destilliertes Monoglycerid
Der HS-Code für Destilliertes Monoglycerid lautet 3404.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3404.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3404.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3404.90.00.00.0.
Einreihung von Destilliertes Monoglycerid nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Destilliertes Monoglycerid wird als Emulgator in der Lebensmittelindustrie (E471), als Weichmacher in Kunststoffen und als Beschichtungsmittel eingesetzt. Die Einreihung als künstliches Wachs unter 3404.90.00.00.0 gilt unabhängig vom Verwendungszweck, da die physikalischen Eigenschaften (Tropfpunkt, Viskosität) maßgeblich sind.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Destilliertes Monoglycerid
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungMischungen von Glycerinmono-, -di- und -trifettsäureestern (Emulgiermittel für Fettstoffe) | 3824.99.55.00.0 | 0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitMischungen von Glycerinmono-, -di- und -trifettsäureestern (Emulgiermittel für Fettstoffe) | 3824.99.55.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Destilliertes Monoglycerid (3404) ≠ Mischungen von Glycerinmono-, -di- und -trifettsäureestern (Emulgiermittel für Fettstoffe) (3824) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Destilliertes Monoglycerid bleibt die Zolltarifnummer 3404.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Destilliertes Monoglycerid (3404) ≠ Mischungen von Glycerinmono-, -di- und -trifettsäureestern (Emulgiermittel für Fettstoffe) (3824) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Destilliertes Monoglycerid bleibt die Zolltarifnummer 3404.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ein alternativer Einreihungsvorschlag außerhalb der 8-stelligen Unterposition 34049000 betrifft die Position 3824 (Mischungen von Glycerinestern). Diese ist jedoch fachlich ausgeschlossen.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungMischungen von Glycerinmono-, -di- und -trifettsäureestern (Emulgiermittel für Fettstoffe) | 3824.99.55.00.0 | 0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitMischungen von Glycerinmono-, -di- und -trifettsäureestern (Emulgiermittel für Fettstoffe) | 3824.99.55.00.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Destilliertes Monoglycerid (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI24923/17-1 | Destilliertes Monoglycerid; Emulgator in der Lebensmittelindustrie; Herstellung aus Pflanzenöl und Glycerin mit Destillation. Warenbeschaffenheit: feines weißes wachsartiges Pulver. Befund: zubereitetes Wachs. | 3404.90.00.00.0 |
| DE9854/14-1 | Destilliertes Monoglycerid; Emulgator. Helle wachsartige Brocken. Befund: künstliches Wachs. | 3404.90.00.00.0 |
| DE9186/15-1 | Destilliertes Monoglycerid; Emulgator. Weißes wachsartiges Pulver. Befund: künstliches Wachs. | 3404.90.00.00.0 |
| DEBTI59581/19-1 | Destillierte Monoglyceride 95 %; Emulgator. Weiße wachsartige Granulate. Befund: künstliche Wachse. | 3404.90.00.00.0 |
| DE3403/17-1 | Destillierte Monoglyceride; Emulgator, Weichmacher, Plastifizierer. Helle wachsartige Pellets. Befund: künstliches Wachs. | 3404.90.00.00.0 |
| DEBTI2676/24-1 | Destillierte Monoglyceride; Emulgator aus Palmöl. Weißes wachsartiges Pulver. Befund: künstliches Wachs. | 3404.90.00.00.0 |
| DEBTI22740/24-1 | Mono- und Diglyceride von Fettsäuren (E471). Weißes Pulver. Befund: künstliches Wachs. | 3404.90.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner für Destilliertes Monoglycerid
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Destilliertes Monoglycerid. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein, um Drittlandszoll, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtbelastung zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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