Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE29
- PositionAcyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate2905
- Unterpositionzweiwertige Alkohole290531
- UnterpositionEthylenglykol (Ethandiol)290531
- ZolltarifnummerMonoethylenglykol (derzeitige EG-Nummer 203-473-3)
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Glykol
Der HS-Code für Glykol lautet 2905.31 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2905.31.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2905.31.00.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2905.31.00.10.0.
Einreihung von Glykol nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Glykol erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) für die Position 2905, da Glykol als acyclischer Alkohol chemisch definiert ist. Die spezifische Unterposition 2905.31.00.10 ist für Monoethylenglykol mit der EG-Nummer 203-473-3 vorgesehen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Glykol
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungEthylenglykol (Ethandiol) – andere | 2905.31.00.90.0 | 5,5 % |
| Alternative EinreihungZubereitete Gefrierschutzmittel und zubereitete Flüssigkeiten zum Enteisen | 3820.00.00.90.0 | 5,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Glykol (2905) ≠ Ethylenglykol (Ethandiol) – andere (2905) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glykol bleibt die Zolltarifnummer 2905.31.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Glykol (2905) ≠ Zubereitete Gefrierschutzmittel und zubereitete Flüssigkeiten zum Enteisen (3820) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glykol bleibt die Zolltarifnummer 2905.31.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt in Betracht, wenn das Produkt als fertiggemischtes Frostschutzmittel vorliegt:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungZubereitete Gefrierschutzmittel und zubereitete Flüssigkeiten zum Enteisen | 3820.00.00.90.0 | 5,5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Glykol (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE15885/17-1 | Frostschutz für die Scheibe, bestehend aus Ethanol und Wasser, Tensiden, Monoethylenglycol – als Gefrierschutzmittel eingereiht | 2905.31.00.10.0 |
| DE2205/15-1 | 2,2'-Oxydiethanol (Diethylenglykol, Digol) | 2905.31.00.10.0 |
| DE22462/12-1 | Autoscheiben-Waschkonzentrat mit Monoethylenglycol | 2905.31.00.10.0 |
| DE15886/17-1 | Scheibenreiniger mit Monoethylenglycol | 2905.31.00.10.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
5,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 5,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 5,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 5,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Antidumping-/Ausgleichszollstatistik | Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren. |
| Endgültiger Antidumpingzoll | Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren. |
| Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll | Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird. |
Zollrechner
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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