Hierarchie der Zolltarifnummer
Die nachfolgende Hierarchie zeigt den genauen Pfad der Zolltarifnummer 2001.10.00.19.0 für Essiggurken durch die Ebenen des TARIC.
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN20
- PositionGemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht2001
- UnterpositionGurken und Cornichons200110
- TARICGurken2001100011
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Essiggurke
Der HS-Code für Essiggurke lautet 2001.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2001.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2001.10.00.19. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2001.10.00.19.0.
Einreihung von Essiggurke nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung in Kapitel 20 erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen). Gemüse und Früchte, die mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht wurden, fallen unter Position 2001, sofern sie nicht anderweitig in Kapitel 20 spezifiziert sind. Essiggurken mit Zuckerzusatz werden als Zubereitung ohne zusätzliche Würzung nach der allgemeinen Vorschrift für Zubereitungen von Gemüse eingereiht.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Essiggurke
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGurken ohne Zusatz von Zucker | 2001.10.00.11.0 | 17,6 % |
| Alternative EinreihungCornichons | 2001.10.00.90.0 | 17,6 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Essiggurke (2001) ≠ Gurken ohne Zusatz von Zucker (2001) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Essiggurke bleibt die Zolltarifnummer 2001.10.00.19.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Essiggurke (2001) ≠ Cornichons (2001) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Essiggurke bleibt die Zolltarifnummer 2001.10.00.19.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Essiggurke (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE18989/16-1 | Süß-sauer eingelegte Gurkenscheiben – eindeutige Einreihung in 2001 10 00 19 0 | 2001.10.00.19.0 |
| DE18991/16-1 | Gurken-Relish mit Zucker – eindeutige Einreihung in 2001 10 00 19 0 | 2001.10.00.19.0 |
| DEBTI7360/21-1 | Gewürzgurken in süß-saurer Würzlake, zu groß für Cornichons – eindeutige Einreihung in 2001 10 00 19 0 | 2001.10.00.19.0 |
| DEB/376/09-1 | Eingelegte Gurkenstreifen mit Fructosesirup – eindeutige Einreihung in 2001 10 00 19 0 | 2001.10.00.19.0 |
| DE18990/16-1 | Süßes Gurken-Relish mit Zucker – eindeutige Einreihung in 2001 10 00 19 0 | 2001.10.00.19.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
17,6 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 17,6 % | Drittlandszoll |
| USA | 17,6 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 17,6 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 14,1 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 17,6 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
Zollrechner für Essiggurken
Berechnen Sie mit unserem Zollrechner die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihre Essiggurken-Sendung. Geben Sie dazu den Warenwert und das Ursprungsland ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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