01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 2001.90?
Mango-Chutney (Zolltarifnummer 2001.90.10.00.0), Früchte der Gattung Capsicum mit brennendem Geschmack (Zolltarifnummer 2001.90.20.00.0) und Yamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnliche genießbare Pflanzenteile mit einem Stärkegehalt von 5 GHT oder mehr (Zolltarifnummer 2001.90.40.00.0) haben jeweils eigene Zolltarifnummern. Zuckermais (Warennummer 2001.90.30), Pilze (Warennummer 2001.90.50), Oliven (Warennummer 2001.90.65), Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack (Warennummer 2001.90.70) sowie tropische Früchte und tropische Nüsse und Palmherzen (Warennummer 2001.90.92) sind eigene Warennummern. Die Warennummer 2001.90.97 erfasst die übrigen Erzeugnisse dieser Unterposition, die die Warennummern davor nicht erfassen.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 2001.90.30Zuckermais (Zea mays var. saccharata)
- 2001.90.30.10.02001.90.30.91.02001.90.30.99.0
- 2001.90.70Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack
- 2001.90.70.10.02001.90.70.90.0
- 2001.90.92tropische Früchte und tropische Nüsse; Palmherzen
- 2001.90.92.10.02001.90.92.21.02001.90.92.29.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 9 Nummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 2001.90
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter HS-Code 2001.90?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf HS-Code 2001.90. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 2001.90
Anmerkungen (5)
3. Zu den Positionen 2001, 2004 und 2005 gehören, je nach Beschaffenheit, nur solche Erzeugnisse des Kapitels 7 oder der Position 1105 oder 1106 (ausgenommen Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8), die durch andere als die in Anmerkung 1 Buchstabe a) aufgeführten Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht worden sind.
1. Als Waren der Position 2001 gelten Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nur, wenn ihr Gehalt an freier flüchtiger Säure, berechnet als Essigsäure, 0,5 GHT oder mehr beträgt. Zusätzlich darf für Pilze der Unterposition 2001.90.50 der Salzgehalt nicht mehr als 2,5 GHT betragen.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
7. Als „tropische Früchte“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.10.91, 2007.99.93, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94, 2008.97.97, 2008.99.24, 2008.99.31, 2008.99.36, 2008.99.38, 2008.99.48, 2008.99.63, 2009.89.34, 2009.89.36, 2009.89.73, 2009.89.85, 2009.89.88, 2009.89.97, 2009.90.92, 2009.90.95 und 2009.90.97 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
8. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.99.93, 2008.19.12, 2008.19.92, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94 und 2008.97.97 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Einreihungsverordnungen (2)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 1196/9727.06.1997 | Vollständig gegarte Pilze der Gattung Agaricus in Salzlake, mit Essig konserviert und mit einer freien flüchtigen Säure von 0,5 GHT oder mehr, wurden in die Warennummer 2001.90.50 eingereiht. | 2001.90.50 |
| 1196/9727.06.1997 | Zubereitete, blanchierte und in Flüssigkeit eingelegte Pilze der Gattung Agaricus mit einer freien flüchtigen Säure von 0,5 GHT oder mehr, mit weniger als 2 ppm Sulfit, einem Salzgehalt von 2,6 GHT und weiteren Konservierungsstoffen, die zum unmittelbaren Genuss geeignet sind, wurden in die Warennummer 2001.90.50 eingereiht. | 2001.90.50 |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| T-49/0030.01.2001 | Die Klage wurde als unzulässig abgewiesen, und die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. |
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 2001.90
Welche Zolltarifnummer gilt für Mango-Chutney unter HS-Code 2001.90?
Mango-Chutney gehört in die Zolltarifnummer 2001.90.10.00.0. Diese Zolltarifnummer gilt für Mango-Chutney und nicht für Früchte der Gattung Capsicum mit brennendem Geschmack, die in 2001.90.20.00.0 eingereiht sind.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile
