Hierarchie der Zolltarifnummer
Die nachfolgende Hierarchie zeigt den zolltariflichen Weg von der Abschnittsebene bis zur vollständigen 11-stelligen Zolltarifnummer. Jede Ebene grenzt den Warenbegriff weiter ein.
- AbschnittKap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren darausVII
- KapitelKAUTSCHUK UND WAREN DARAUS40
- PositionAndere Waren aus Weichkautschuk4016
- Unterpositionandere401691
- Unterpositionandere401699
- Kombinierte Nomenklaturandere40169991
- Kombinierte Nomenklaturandere40169997
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gummi-unterlegscheibe
Der HS-Code für Gummi-unterlegscheibe lautet 4016.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4016.99.97. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4016.99.97.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4016.99.97.90.0.
Einreihung von Gummi-unterlegscheibe nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung der Gummi-Unterlegscheibe folgt der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1), da der Warenbegriff der Position 4016 (Andere Waren aus Weichkautschuk) den Gegenstand nach seiner stofflichen Beschaffenheit aus vulkanisiertem Kautschuk ohne spezifische Sonderfunktion eindeutig beschreibt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gummi-unterlegscheibe
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungDichtungen aus Weichkautschuk, andere (für Gummi-Dichtscheiben mit wesentlicher Dichtfunktion) | 4016.93.00.90.0 | 2,5 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 4016.93.00.90.0 | 2,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Gummi-unterlegscheibe (4016) ≠ Dichtungen aus Weichkautschuk, andere (für Gummi-Dichtscheiben mit wesentlicher Dichtfunktion) (4016) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gummi-unterlegscheibe bleibt die Zolltarifnummer 4016.99.97.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gummi-unterlegscheibe (4016) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (4016) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Gummi-unterlegscheibe bleibt die Zolltarifnummer 4016.99.97.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gummi-unterlegscheibe (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI42298/19-1 | Gummidichtungsscheibe aus NBR-Kautschuk, schwarze Scheibe 10 cm Durchmesser | 4016.99.97.90.0 |
| DEBTI18094/19-1 | Gummidichtungsscheibe aus NBR-Kautschuk (identischer Fall) | 4016.99.97.90.0 |
| DE23123/14-1 | Gummidichtung aus EPDM mit explizitem Hinweis: 'Eine Dichtung i.S. der Pos. 40169300 ist nicht erkennbar' | 4016.99.97.90.0 |
| DE2516/15-1 | Gummiauflage für Wagenheber (runde Scheibe, 9 cm) | 4016.99.97.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Zollsätze bei Einfuhr (Drittland / Präferenz)
Drittlandszollsatz
2,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 2,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,5 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Gummi-Unterlegscheiben
Berechnen Sie mit unserem Zollrechner die Einfuhrabgaben für Ihre Gummi-Unterlegscheibe aus Drittländern. Geben Sie dazu den Warenwert und das Ursprungsland ein.
Maßnahmen bei Ausfuhr
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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