Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige Gliederung der Zolltarifnummer für Isolierband im Zolltarif:
- AbschnittKap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren darausVII
- KapitelKUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS39
- PositionTafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder, Streifen und andere Flacherzeugnisse, selbstklebend, aus Kunststoffen, auch in Rollen3919
- Unterpositionin Rollen mit einer Breite von 20 cm oder weniger391910
- Kombinierte NomenklaturBänder (Streifen), mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk bestrichen39191012
- Zolltarifnummeraus Poly(vinylchlorid) oder aus Polyethylen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Isolierband
Der HS-Code für Isolierband lautet 3919.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3919.10.12. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3919.10.12.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3919.10.12.00.0.
Einreihung von Isolierband nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nicht jedes Isolierband erfüllt die Kriterien von 3919.10.12.00.0. Die folgenden Alternativen sind relevant, wenn Klebstoff oder Trägermaterial abweichen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Isolierband
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSelbstklebende Bänder, in Rollen ≤20 cm, andere (für Isolierbänder mit Acrylatkleber) | 3919.10.80.90.0 | 6,3 % |
| Alternative EinreihungSelbstklebende Bänder, in Rollen ≤20 cm, mit Kautschukkleber, anderes Material (weder PVC noch PE) | 3919.10.19.00.0 | 6,3 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Isolierband (3919) ≠ Selbstklebende Bänder, in Rollen ≤20 cm, andere (für Isolierbänder mit Acrylatkleber) (3919) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Isolierband bleibt die Zolltarifnummer 3919.10.12.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Isolierband (3919) ≠ Selbstklebende Bänder, in Rollen ≤20 cm, mit Kautschukkleber, anderes Material (weder PVC noch PE) (3919) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Isolierband bleibt die Zolltarifnummer 3919.10.12.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Isolierband (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE8264/10-1 | PVC Isolierband auf Rollen, Breite <20 cm, mit Kautschukkleber | 3919.10.12.00.0 |
| DE1706/10-1 | Isolierband aus PVC-Folie, in Rollen, Breite 19 mm | 3919.10.12.00.0 |
| DEBTI18141/24-1 | Isolierbänder, selbstklebend aus PVC, mit Kautschukkleber, 18 mm Breite | 3919.10.12.00.0 |
| DE13607/17-1 | Isolierbänder, 10 Rollen à 10 m, 18 mm breit, aus Kunststoff | 3919.10.12.00.0 |
| DE5662/14-1 | PVC Schutzband, selbstklebend, Breite <20 cm | 3919.10.12.00.0 |
| DEBTI63201/17-1 | Isolierbänder, selbstklebend aus Kunststoff, 18 mm Breite | 3919.10.12.00.0 |
| DEBTI25748/21-1 | Reparatur-Klebeband aus PVC mit Kautschukkleber, Breite ca. 9,8 cm | 3919.10.12.00.0 |
| DEBTI6939/21-1 | Isolierbänder, selbstklebend aus Kunststoff, 18 mm Breite | 3919.10.12.00.0 |
| DEBTI11728/22-1 | Isolierband aus PVC, 25 mm breit, mit Acrylatkleber (Abgrenzung) | 3919.10.80.90.0 |
| DEBTI16178/25-1 | Isolierband aus PVC mit Acrylatkleber, 25 mm Breite (Abgrenzung) | 3919.10.80.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Import aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,3 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,3 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,3 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,3 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,3 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Isolierband
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) für Ihr Isolierband aus beliebigen Ursprungsländern.
Export aus der EU
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Kabel & Leitungen
In unserem Hub finden Sie weitere Produkte aus dem Bereich Kabel & Leitungen mit ihren jeweiligen Zolltarifnummern.