Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Kartenetui ist in folgende Hierarchie des Harmonisierten Systems eingebettet:
- AbschnittKap. 41 bis 43: Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Behältnisse; Waren aus DärmenVIII
- KapitelLEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE; WAREN AUS DÄRMEN42
- PositionReisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Dokumentenkoffer, Aktentaschen, Schulranzen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststoffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen4202
- UnterpositionTaschen- oder Handtaschenartikel420231
- Unterpositionmit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder420231
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kartenetui
Der HS-Code für Kartenetui lautet 4202.31 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4202.31.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4202.31.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4202.31.00.90.0.
Einreihung von Kartenetui nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Kartenetuis erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Position 4202 nennt ausdrücklich Kartentaschen, sodass AV 3a (spezifischere Beschreibung) zur Anwendung kommt. AV 3b (charakterbestimmender Stoff) ist nicht erforderlich, da die Ware bereits durch die Positionsbeschreibung erfasst wird.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kartenetui
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 4205.00.90.00.0 | 3 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 4202.32.10.00.0 | 3 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 4202.31.00.10.0 | 3 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 4202.32.90.00.0 | 3 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Kartenetui (4202) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (4205) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Kartenetui bleibt die Zolltarifnummer 4202.31.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kartenetui (4202) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (4202) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Kartenetui bleibt die Zolltarifnummer 4202.31.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kartenetui (4202) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (4202) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Kartenetui bleibt die Zolltarifnummer 4202.31.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kartenetui (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE8385/11-1 | Brieftaschenähnliches Behältnis, Taschen- oder Handtaschenartikel, sog Kartenetui, Außenseite aus Leder | 4202.31.00.90.0 |
| DEBTI44765/18-1 | Brieftaschenähnliches Behältnis, sog. Kartenetui mit Seitenfalte, Außenseite aus Leder | 4202.31.00.90.0 |
| DEF/4983/05-1 | Kreditkartenetui, Außenseite aus Leder | 4202.31.00.90.0 |
| DEBTI53939/18-1 | Kreditkartenetui, Lederhülle mit Aluminium-Kreditkartenhülle | 4202.31.00.90.0 |
| DEF/829/08-2 | Visitenkartenetui, Taschen- oder Handtaschenartikel, Außenseite aus Leder | 4202.31.00.90.0 |
| DEBTI8183/18-1 | Card Case, Außenseite aus Leder | 4202.31.00.90.0 |
| DE15700/14-1 | Kartenhalter Charlie, Außenseite aus Leder | 4202.31.00.90.0 |
| DE14644/11-1 | Visitenkartentasche, Taschen- oder Handtaschenartikel, Außenseite aus Leder | 4202.31.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze
Drittlandszollsatz
3 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 3 % | Drittlandszoll |
| USA | 3 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 3 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen | Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt. |
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
Zollrechner für Kartenetui
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Kartenetui mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein – der Rechner ermittelt Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.
Ausfuhrmaßnahmen
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
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