Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Kordelzugbeutel gliedert sich in folgende Hierarchieebenen:
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN63
- PositionAndere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung6307
- Unterpositionandere630790
- Kombinierte Nomenklaturandere63079091
- Kombinierte Nomenklaturandere63079092
- Kombinierte Nomenklaturandere63079098
- TARICandere6307909891
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kordelzugbeutel
Der HS-Code für Kordelzugbeutel lautet 6307.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6307.90.98. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6307.90.98.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6307.90.98.99.0.
Einreihung von Kordelzugbeutel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Kordelzugbeuteln in Position 6307 folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6 des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitel-Anmerkungen. Position 6307 erfasst „Andere konfektionierte Waren“ – ein Auffangtatbestand für konfektionierte Spinnstoffwaren, die nicht in anderen Positionen des Kapitels 63 genannt sind.
Die Abgrenzung zu Position 6305 (Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken) erfolgt über den Verwendungszweck: Kordelzugbeutel dienen als wiederverwendbare Trage- und Aufbewahrungsbeutel, nicht als Einwegverpackung. Die vZTA-Entscheidungen (z. B. DEBTI29027/20-1) bestätigen diese Auslegung.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kordelzugbeutel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungaus Gewirken oder Gestricken | 6307.90.10.00.0 | 6,3 % Drittlandszoll, 19 % EUSt |
| Alternative EinreihungSäcke und Beutel zu Verpackungszwecken, aus Baumwolle | 6305.20 | Variiert je nach Unterposition |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Kordelzugbeutel (6307) ≠ aus Gewirken oder Gestricken (6307) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kordelzugbeutel bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.98.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kordelzugbeutel (6307) ≠ Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken, aus Baumwolle (6305) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kordelzugbeutel bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.98.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kordelzugbeutel (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI29027/20-1 | Kordelzugbeutel, sog. Mehrwegbeutel, aus Baumwollgewebe | 6307.90.98.99.0 |
| DEBTI7594/19-1 | Kordelzugbeutel, quadratisch, aus Baumwollgewebe | 6307.90.98.99.0 |
| DEBTI13516/20-1 | Kordelzugbeutel, Baumwollnetzbeutel mit Kordel | 6307.90.98.99.0 |
| DEBTI41091/20-1 | Kordelzugbeutel, Mischgewebe/-gewirke aus Polyester | 6307.90.98.99.0 |
| DE11836/14-1 | Aufbewahrungsbeutel, Kordelzugbeutel aus Baumwollgewebe | 6307.90.98.99.0 |
| DEBTI25120/20-1 | Aufbewahrungsbeutel, Kordelzugbeutel aus Baumwollgewebe | 6307.90.98.99.0 |
| DEBTI53414/18-1 | Aufbewahrungsbeutel, Zuziehbeutel aus Baumwollgewebe | 6307.90.98.99.0 |
| DEBTI42937/23-1 | Aufbewahrungsbeutel, Kordelzugbeutel aus Baumwollgewebe | 6307.90.98.99.0 |
| DEBTI45138/19-1 | Kordelzugbeutel, Mischung Baumwolle/Polyester | 6307.90.98.99.0 |
| DE18961/14-1 | Aufbewahrungsbeutel, Kordelzugbeutel aus Polyester-Gewirke | 6307.90.10.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,3 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,3 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,3 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,3 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot | Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten. |
Zollrechner für Kordelzugbeutel
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Kordelzugbeutel: Drittlandszollsatz 6,3 % + 19 % Einfuhrumsatzsteuer. Bei Präferenzabkommen kann der Zollsatz auf 0 % sinken.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot | Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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