Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Kunststoff Spule ist im Zolltarif in folgende Hierarchie eingeordnet:
- AbschnittKap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren darausVII
- KapitelKUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS39
- PositionTransport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen3923
- UnterpositionSpulen, Spindeln, Garnspulen und ähnliche Warenträger392340
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kunststoff Spule
Der HS-Code für Kunststoff Spule lautet 3923.40 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3923.40.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3923.40.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3923.40.90.00.0.
Einreihung von Kunststoff Spule nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Gemäß AV 1 wird die Kunststoff Spule nach dem Wortlaut der Position 3923 als Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoff eingereiht. AV 3a bestimmt, dass die speziellere Warenbeschreibung „Spulen, Spindeln, Garnspulen und ähnliche Warenträger“ der Unterposition 392340 vorgeht.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kunststoff Spule
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSpulen und ähnliche Unterlagen für fotografische und kinematografische Filme oder für Bänder, Filme und dergleichen der Position 8523 | 3923.40.10.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungAndere Waren aus Kunststoffen | 3926.90.97.90.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Kunststoff Spule (3923) ≠ Spulen und ähnliche Unterlagen für fotografische und kinematografische Filme oder für Bänder, Filme und dergleichen der Position 8523 (3923) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunststoff Spule bleibt die Zolltarifnummer 3923.40.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kunststoff Spule (3923) ≠ Andere Waren aus Kunststoffen (3926) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunststoff Spule bleibt die Zolltarifnummer 3923.40.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kunststoff Spule (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI36869/21-1 | Spulen aus Polystyrol, Durchmesser 180-558 mm, Spulenbreite 8-120 mm, zum Aufwickeln von Blistergurten mit Elektronikbauteilen | 3923.40.90.00.0 |
| DEBTI42983/24-1 | Spulen aus Polystyrol, Durchmesser 180-558 mm, Spulenbreite 8-120 mm, zum Aufwickeln von Blistergurten | 3923.40.90.00.0 |
| DE19004/16-1 | Spule aus Polystyrol, Außendurchmesser ca. 180-380 mm, Kerndurchmesser ca. 50-150 mm, Spulenbreite ca. 8-88 mm, zum Aufwickeln von Blistergurten | 3923.40.90.00.0 |
| DE18254/10-1 | Spule aus Polystyrol, Außendurchmesser ca. 180-380 mm, Kerndurchmesser ca. 50-150 mm, Spulenbreite ca. 8-88 mm | 3923.40.90.00.0 |
| DEBTI22976/23-1 | Zylindrische Hülse aus Polypropylen (58x120 mm) als Warenträger für Wurstschlaufen-Trägerband | 3923.40.90.00.0 |
| DEBTI38026/19-1 | Ringförmige Spule aus ABS, Außendurchmesser ca. 11,5 cm, zum Aufwickeln einer Schnur | 3923.40.90.00.0 |
| DE7637/13-1 | Leere Farbbandkassette als Spulen ähnlicher Materialträger aus formgepressten Kunststoffen | 3923.40.90.00.0 |
| DEBTI13089/20-1 | Unbefüllte Lippenstifthülle als Transport-/Verpackungsmittel (Spulen ähnlicher Warenträger) | 3923.40.90.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr-Zollsätze
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Einfuhrabgaben berechnen
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Export
Exportmaßnahmen
Weitere Produkte aus Verpackungsmaterial
Für andere Transport- und Verpackungsmittel aus Kunststoff können abweichende Zolltarifnummern gelten.